Hat der Deutsche Bundestag mit dem Triage-Gesetz (§ 5c des Infektionsschutzgesetzes) eine Regelung geschaffen, die Diskriminierungen bei der Zuteilung knapper intensivmedizinischer Kapazitäten verhindern kann? Wie ist der Triage-Beschluss des BVerfG vom 16.12.2021 zu bewerten? Hierüber spricht Thomas Kemper (Wissenschaftlicher Mitarbeiter am IRP Trier) mit Prof. Dr. Steffen Augsberg (Gießen, Mitglied des Deutschen Ethikrats). Sie diskutieren u.a. über das Auswahlkriterium der „aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit“, seine Auswirkungen für den strafrechtlichen Rechtfertigungsgrund der gleichwertigen Pflichtenkollision und die Frage, warum der Gesetzgeber eine ex post-Triage ausgeschlossen hat.