In welche Richtung steuert der Grundrechtsschutz in Europa? Thomas Kemper (Wissenschaftlicher Mitarbeiter am IRP Trier) spricht mit Prof. Dr. Antje von Ungern-Sternberg (Trier) über die „Recht auf Vergessen I und II“- Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sowie den derzeit dort anhängigen „Fall Egenberger“. Die Verfahren beleuchten den Trend zur Vereinheitlichung des europäischen Grundrechtsschutzes und die möglichen Reaktionen nationaler Gerichte hierauf.