
Kurzerklärt - Der Jurapodcast
Der Lern-Podcast für das Jurastudium und Referendariat.
Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Gemeinsam begleiten wir dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe auf deinem Weg durchs Jurastudium, im Referendariat und bis zum 1. und 2. Staatsexamen. In jeder Folge bereiten wir dir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme – hier bekommst du alles, was du für die Examensvorbereitung brauchst. Ideal zum Lernen, Wiederholen und für unterwegs. Dein Jura-Podcast für Studium & Examen.
Kurzerklärt - Der Jurapodcast
ÖR100 Öffentliches Baurecht | Aktuelles Urteil: Mobilfunkmast im Außenbereich | § 35 BauGB | Gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Baurecht
"Das Lehrbuch zum Baurecht stellt anhand zahlreicher Fälle und Schaubilder das Zusammenspiel der Länderregelungen zum Bauordnungsrecht, des bundesrechtlich geregelten Bauplanungsrechts und weiterer fachgesetzlicher Vorgaben dar. Vertiefungsfragen am Ende eines jeden Kapitels erlauben die eigenständige Wiederholung des Gelernten."
🎙️ Titel der Folge:
ÖR100 Öffentliches Baurecht | Aktuelles Urteil: Mobilfunkmast im Außenbereich | § 35 BauGB | Gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB
📄 Beschreibung:
Mobilfunkmast im Grünen – Was gilt im Außenbereich? Und wann darf die Gemeinde ihr Einvernehmen verweigern?
In dieser Folge von Kurzerklärt besprechen wir ein Urteil des VG Bayreuth (Urt. v. 11.08.2022 – B 2 K 21.1189), das zwei wichtige Vorschriften des öffentlichen Baurechts anschaulich macht: § 35 BauGB zur Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich und § 36 BauGB zum gemeindlichen Einvernehmen.
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein knapp 40 Meter hoher Mobilfunkmast auf einem Grundstück im Außenbereich genehmigt werden darf – obwohl die Gemeinde ihr Einvernehmen verweigert hat.
• § 35 BauGB: Wann ein Vorhaben privilegiert ist – und wann öffentliche Belange entgegenstehen.
• § 36 BauGB: Das gemeindliche Einvernehmen und seine Grenzen.
• Klausurhinweise: Aufbau der Prüfung, Argumentationslinien, Abwägungskriterien.
Diese Folge eignet sich ideal für alle, die sich mit dem klassischen Fallkonstellationen im Bauplanungsrecht vertraut machen wollen.
🔑 Schlagwörter:
Baurecht, Außenbereich, § 35 BauGB, § 36 BauGB, gemeindliches Einvernehmen, privilegiertes Vorhaben, Mobilfunkmast, Bauplanungsrecht, Raumgebundenheit, öffentliche Belange, Baugenehmigung, Examensvorbereitung, öffentliches Recht, VG Bayreuth
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