Kurzerklärt - Der Jurapodcast

ZR085 Schadensersatzrecht | Schadensersatz statt der Leistung wegen Pflichtverletzung nach § 281 BGB - Teil 1

Kurzerklärt Studios Season 9 Episode 85

📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Arbeitsrecht

"Das Lehr- und Fallbuch vermittelt die zentralen Rechtsaspekte in den Phasen der Bewerbung, Beschäftigung und Kündigung anhand der einschlägigen Rechtsnormen und Judikatur mit Fallbeispielen erläutert."

📄 Beschreibung:

In dieser Folge starten wir mit der ersten Anspruchsgrundlage für den Schadensersatz statt der Leistung: den § 281 BGB. Anders als beim Schadensersatz wegen Unmöglichkeit (§ 283 BGB) setzt § 281 eine Pflichtverletzung voraus – also ein Verhalten des Schuldners, das anders war als geschuldet.


Wir erklären:


  • Wann liegt eine Nichtleistung oder eine Schlechtleistung vor?
  • Was bedeutet das „Recht zur zweiten Andienung“ des Schuldners?
  • Wie lang muss eine angemessene Frist zur Nacherfüllung sein?
  • Und was ist der Unterschied zwischen kleinem und großem Schadensersatz?


Mit dabei wie immer: anschauliche Beispiele, z. B. ein defekter Aufsitzrasenmäher, ein Musikproduzent mit Lieferproblemen – und ein Tisch mit Kratzer auf der Unterseite.


Lernpunkte der Folge:


  • Anspruchsgrundlage und Prüfungsschema des § 281 BGB
  • Bedeutung und Formulierung der Fristsetzung
  • Abgrenzung: Schadensersatz statt der ganzen oder nur eines Teils der Leistung
  • Praktische Unterschiede zwischen kleinem und großem SE
  • Anwendbarkeit bei Nichtleistung vs. Schlechtleistung


🔑 Schlagwörter: § 280 BGB, § 281 BGB, Pflichtverletzung, Fristsetzung, Schadensersatz statt der Leistung, kleine Lösung, große Lösung, Nichtleistung, Schlechtleistung, Rasenmäherfall, Recht zur zweiten Andienung, unerhebliche Pflichtverletzung

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