
Kurzerklärt - Der Jurapodcast
Der Lern-Podcast für das Jurastudium und Referendariat.
Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Gemeinsam begleiten wir dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe auf deinem Weg durchs Jurastudium, im Referendariat und bis zum 1. und 2. Staatsexamen. In jeder Folge bereiten wir dir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme – hier bekommst du alles, was du für die Examensvorbereitung brauchst. Ideal zum Lernen, Wiederholen und für unterwegs. Dein Jura-Podcast für Studium & Examen.
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ZR086 Schadensersatzrecht | Schadensersatz statt der Leistung wegen Pflichtverletzung nach § 281 BGB -Teil 2
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Arbeitsrecht
"Das Lehr- und Fallbuch vermittelt die zentralen Rechtsaspekte in den Phasen der Bewerbung, Beschäftigung und Kündigung anhand der einschlägigen Rechtsnormen und Judikatur mit Fallbeispielen erläutert."
📄 Beschreibung:
In dieser Folge vertiefen wir die Voraussetzungen des Schadensersatzes statt der Leistung nach § 281 BGB – mit Fokus auf die Entbehrlichkeit der Fristsetzung. Dabei geht es unter anderem um die ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung, die Frage der analogen Anwendung bei Nichtfälligkeit sowie die Bedeutung von besonderen Umständen wie Fixgeschäften oder arglistiger Täuschung.
Außerdem klären wir, was es mit dem sogenannten doppelten Bezugspunkt des Vertretenmüssens auf sich hat, und stellen euch typische Klausurkonstellationen samt Beispiel- und Streitfällen vor. Zum Schluss werfen wir noch einen Blick auf das Verhältnis zwischen Erfüllungs- und Schadensersatzanspruch und erklären, wann der Gläubiger wirklich die Wahl hat – und wann nicht mehr.
Lernpunkte der Folge:
- § 281 Abs. 2 BGB: Wann entfällt die Fristsetzung?
- Erfüllungsverweigerung vor Fälligkeit und analoge Anwendung
- Fixgeschäft, Arglist und andere „besondere Umstände“
- Vertretenmüssen bei Fälligkeit vs. bei Fristablauf
- Verhältnis zwischen Erfüllungsanspruch und Schadensersatzverlangen
Mit Beispielen u.a. zu:
- Maschinenlieferung mit Absage vor Fälligkeit
- Werbebroschüren bei Event-Vertrag
- Gebrauchtwagen mit verschwiegener Unfallschaden-Historie
- Sofa-Lieferung mit zweimaligem Vertretenmüssen
🔑 Schlagwörter: § 281 BGB, Schadensersatz statt der Leistung, Fristsetzung, Entbehrlichkeit, Erfüllungsverweigerung, besondere Umstände, Fixgeschäft, Arglist, § 241 Abs. 2 BGB, § 282 BGB, Wahlrecht, Vertretenmüssen, doppelter Bezugspunkt, Erfüllung vs. Schadensersatz
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