
Kurzerklärt - Der Jurapodcast
Der Lern-Podcast für das Jurastudium und Referendariat.
Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Gemeinsam begleiten wir dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe auf deinem Weg durchs Jurastudium, im Referendariat und bis zum 1. und 2. Staatsexamen. In jeder Folge bereiten wir dir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme – hier bekommst du alles, was du für die Examensvorbereitung brauchst. Ideal zum Lernen, Wiederholen und für unterwegs. Dein Jura-Podcast für Studium & Examen.
Kurzerklärt - Der Jurapodcast
SR207 Strafprozessrecht | Zwangsmaßnahme der Funkzellenabfrage gem. § 100g Abs. 3 Satz 1 StPO
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Strafprozessrecht
"Das Lehrbuch vermittelt das examensrelevante Wissen im Strafprozessrecht für das Erste und Zweite Juristische Staatsexamen. Es stellt die Justizpraxis anhand von bedeutsamen Verfahren und unter Auswertung empirischer Daten dar. Lösungsfälle und ein abschließendes Repetitorium unterstützen den Lernprozess. Besonderes Augenmerk wird auf die Wandlung des klassischen Strafprozesses hin zu einem ökonomischen Strafprozess gelegt."
📄 Beschreibung:
In dieser Folge geht’s um eine der praktisch bedeutsamsten Ermittlungsmaßnahmen im Vorverfahren: die Funkzellenabfrage gemäß § 100g Abs. 3 S. 1 StPO.
Was steckt hinter dem Begriff? Welche Daten werden abgefragt? Und wie prüft ihr die Rechtmäßigkeit der Maßnahme in der Klausur?
Wir zeigen euch, wie ihr den Dschungel aus Verkehrsdaten, Standortdaten, retrograd vs. antizipativ, Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 strukturiert aufdröseln könnt.
🔍 Inhalt dieser Folge:
- Begriff und Technik: Was ist eine Funkzellenabfrage überhaupt?
- Gesetzliche Grundlage: § 100g Abs. 3 S. 1 StPO
- Ziel der Maßnahme: Erhebung von Verkehrsdaten (v.a. Rufnummern)
- Eingriffsgrundrechte: Art. 10 GG und Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
- Voraussetzungen: Anfangsverdacht, erhebliche Straftat, Verhältnismäßigkeit, Subsidiarität
- Exkurs: Unterschied zu gespeicherten Standortdaten und § 100g Abs. 1 S. 4 StPO
- Klausurtauglicher Prüfungsaufbau mit klaren Begriffen
🎓 Lerneffekte:
✅ Technisches Grundverständnis der Maßnahme
✅ Prüfungsschema für die Klausur mit § 100g StPO
✅ Abgrenzung Verkehrsdaten vs. Standortdaten
✅ Überblick über das Zusammenspiel der Absätze 1, 2 und 3
✅ Klarheit über Eingriffsintensität und Grundrechtsrelevanz
🔑 Schlagwörter:
Funkzellenabfrage, § 100g StPO, Verkehrsdaten, Standortdaten, Ermittlungsmaßnahmen, Eingriffsgrundrechte, Anfangsverdacht, Verhältnismäßigkeit, Strafprozessrecht, retrograd vs. Echtzeitdaten
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