
Kurzerklärt - Der Jurapodcast
Der Lern-Podcast für das Jurastudium und Referendariat.
Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Gemeinsam begleiten wir dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe auf deinem Weg durchs Jurastudium, im Referendariat und bis zum 1. und 2. Staatsexamen. In jeder Folge bereiten wir dir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme – hier bekommst du alles, was du für die Examensvorbereitung brauchst. Ideal zum Lernen, Wiederholen und für unterwegs. Dein Jura-Podcast für Studium & Examen.
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SR208 Urkundenfälschung | Überblick
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Geschichte des Strafrechts
"Das Lehrbuch bietet eine Einführung in die neuzeitliche Geschichte des Strafrechts. Ausgehend von der Entwicklung im Mittelalter wird nicht nur die Geschichte des Strafrechts im Allgemeinen nachgezeichnet, sondern es werden darüber hinaus auch ausgewählte Institute des Strafrechts beleuchtet, deren Entwicklung sich über mehrere Epochen erstreckt."
📄 Beschreibung:
In dieser Folge dreht sich alles um einen echten Prüfungs-Klassiker: die Urkundenfälschung nach § 267 StGB.
Am Beispiel gefälschter Impfpässe erklären wir euch den Aufbau, die Urkundendefinition, die Varianten der Tathandlung – und natürlich, worauf es in der Klausur bei Tatbestand, Täuschungsabsicht und Abgrenzungen ankommt.
🔍 Inhalt dieser Folge:
- Einstieg über einen echten Corona-Fall: Fälschung von Impfnachweisen
- Gesetzestext und Varianten des § 267 Abs. 1: Herstellen, Verfälschen, Gebrauchen
- Prüfungsaufbau inkl. subjektivem Tatbestand und Täuschungsabsicht
- Definition der Urkunde mit Dreischritt: Perpetuierungs-, Beweis- und Garantiefunktion
- Was ist keine Urkunde? Abgrenzung zu Kennzeichen, Beweiszeichen, gespeicherten Daten
- Besondere Konstellationen: Stempel, Durchschriften, Bierdeckelstriche
- Abgrenzung: § 267 (Grundtatbestand), Abs. 3 (besonders schwerer Fall), Abs. 4 (Qualifikation: Bandenbegehung)
- Einordnung des § 269 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten)
🎓 Lerneffekte:
✅ Vollständiger Prüfungsaufbau zum § 267 StGB
✅ Klare Definition und Abgrenzung des Tatobjekts „Urkunde“
✅ Systematisches Verständnis von Beweis-, Perpetuierungs- und Garantiefunktion
✅ Überblick über besonders schwere Fälle (§ 267 Abs. 3) und Qualifikationstatbestand (§ 267 Abs. 4)
🔑 Schlagwörter:
Urkundenfälschung, § 267 StGB, unechte Urkunde, Perpetuierungsfunktion, Beweisfunktion, Garantiefunktion, Impfpässe, Beweiszeichen, § 269 StGB, gefälschte Dokumente, Täuschung im Rechtsverkehr, StrafR AT, StrafR BT, Examen Strafrecht
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