Kurzerklärt - Der Jurapodcast
Der Lern-Podcast für Jurastudium, Referendariat und Staatsexamen.
Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Wir begleiten dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe durch das Jurastudium, das Referendariat und die Vorbereitung auf das Erste und Zweite Staatsexamen.
In jeder Folge bereiten wir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt, verständlich und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme: Hier bekommst du juristisches Wissen so erklärt, dass du es wirklich lernen, wiederholen und in der Klausur anwenden kannst.
Ideal für die Examensvorbereitung, zum Wiederholen und für unterwegs – dein Jura-Podcast für Studium, Referendariat und Examen.
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SR209 Strafprozessrecht | Zwangsmaßnahmen des § 100g | Erhebung von Verkehrsdaten
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📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Geschichte des Strafrechts
"Das Lehrbuch bietet eine Einführung in die neuzeitliche Geschichte des Strafrechts. Ausgehend von der Entwicklung im Mittelalter wird nicht nur die Geschichte des Strafrechts im Allgemeinen nachgezeichnet, sondern es werden darüber hinaus auch ausgewählte Institute des Strafrechts beleuchtet, deren Entwicklung sich über mehrere Epochen erstreckt."
📄 Beschreibung:
Heute geht’s ans Eingemachte bei den Zwangsmaßnahmen nach § 100g StPO. Wir schließen das Thema vorerst ab – mit einem tiefen Einblick in Funkzellenabfrage, retrograde und antegrade Standortdaten sowie den Unterschied zu einfachen Verkehrsdaten. Und natürlich klären wir auch, was § 100g Abs. 1 Satz 1 überhaupt noch für eine Funktion hat.
Du lernst:
- Was genau eine Funkzellenabfrage nach § 100g Abs. 3 ist
- Wann du retrograde Standortdaten nach § 100g Abs. 1 S. 3 erheben darfst
- Warum Abs. 2 mit seinem Katalog besonders schwerer Straftaten so entscheidend ist
- Worin sich der Verdachtsgrad bei Abs. 1 und Abs. 3 unterscheidet
- Was du zur Subsidiaritätsklausel und zur Verhältnismäßigkeit wissen musst
- Welche Rolle § 100g Abs. 1 S. 1 spielt – und welche Daten nicht erfasst werden dürfen
Ganz ohne Panik: Wenn ihr die verschiedenen Zwecke der Maßnahmen verstanden habt, könnt ihr den „unlesbaren“ Gesetzestext gut in der Klausur anwenden.
Nächste Folge? Dann wird’s spannend: Wie kommt man eigentlich an Gesprächsinhalte ran?
🔑 Schlagwörter:
§ 100g StPO, Funkzellenabfrage, Standortdaten, Verkehrsdaten, Zwangsmaßnahmen, Strafprozessrecht, Schockanruf, Anfangsverdacht, Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit, § 100a StPO, StPO-Klausur, Klausur StrafR BT
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