
Kurzerklärt - Der Jurapodcast
Der Lern-Podcast für das Jurastudium und Referendariat.
Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Gemeinsam begleiten wir dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe auf deinem Weg durchs Jurastudium, im Referendariat und bis zum 1. und 2. Staatsexamen. In jeder Folge bereiten wir dir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme – hier bekommst du alles, was du für die Examensvorbereitung brauchst. Ideal zum Lernen, Wiederholen und für unterwegs. Dein Jura-Podcast für Studium & Examen.
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ZR090 Schadensersatzrecht | Aufwendungsersatz nach § 284 BGB
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Handelsrecht
"Die ausführliche Darstellung zum Handelsrecht richtet sich an Studierende, die sich in die Grundlagen dieses Rechtsgebiets einarbeiten oder den Stoff vor Klausuren und Prüfungen gezielt wiederholen möchten. Zahlreiche Beispielsfälle veranschaulichen den Lernstoff und erleichtern das Einprägen der Lerninhalte."
📄 Beschreibung:
In dieser Folge geht’s um den Anspruch auf Aufwendungsersatz nach § 284 BGB. Der kommt ins Spiel, wenn der Schuldner eine Leistungspflicht verletzt – etwa weil er gar nicht leisten kann – und der Gläubiger bereits im Vertrauen auf die Vertragserfüllung investiert hat. Anders als beim Schadensersatz statt der Leistung geht es hier nicht um entgangenen Gewinn, sondern um vergebliche Kosten, also das sogenannte „negative Interesse“.
Wir zeigen anhand eines Beispiels, wann der Anspruch greift, worin der Unterschied zum Schadensersatz besteht und warum man manchmal besser beraten ist, sich für § 284 BGB zu entscheiden. Außerdem werfen wir einen Blick auf die Abgrenzung zu Luxusaufwendungen – denn nicht jede teure Sonderanfertigung ist „billigerweise“ ersatzfähig.
🔍 In der Folge lernst du:
- Was § 284 BGB vom Schadensersatz unterscheidet
- Wann eine Aufwendung „vergeblich“ ist
- Warum es auf das Vertrauen in die Leistung ankommt
- Wie man Luxusaufwendungen und Zweckverfehlung abgrenzt
- Warum § 284 auch bei ideellen Zwecken greift
- Wie du den Aufbau des Anspruchs in der Klausur sauber strukturierst
📚 Schlagwörter:
§ 284 BGB, Aufwendungsersatz, negatives Interesse, Pflichtverletzung, Vertrauenstatbestand, vergebliche Aufwendungen, Luxusaufwendungen, Schadensersatz statt der Leistung, SE-Alternativität, Vertragsrecht, BGB AT, Leistungsstörungen, Zweckverfehlung
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