Kurzerklärt - Der Jurapodcast

ZR093 Einführung ins Rücktrittsrecht | Das Rückgewährschuldverhältnis

Kurzerklärt Studios Season 9 Episode 93

📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Kompendium Polizei- und Ordnungsrecht

"Diese gänzlich überarbeitete 10. Auflage berücksichtigt den Gesetzesstand 2025. Versehen mit über 1600 Fundstellen und mehr als 250 Fallbeispielen, Aufbauhinweisen und Skizzen sowie einem gesonderten Teil über das Anfertigen eines Gutachtens und einer Ordnungsverfügung, ist dieses Buch sowohl für die Prüfungsvorbereitung als auch für den Praktiker eine wertvolle Hilfe. Der Autor ist promovierter Jurist mit jahrzehntelanger wissenschaftlicher Erfahrung aus seinen hauptamtlichen Tätigkeiten sowohl an der Hochschule für öffentliche Verwaltung als auch an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz. Er bildet seit Jahrzehnten juristische Referendare und kommunale Ordnungsbeamte aus. Im Landtag nahm er wiederholt zu Novellierungen des POG Stellung."

📄 Beschreibung:

Was passiert eigentlich rechtlich nach einem wirksamen Rücktritt? In dieser Folge tauchen wir in die §§ 346 ff. BGB ein und erklären, wie sich ein Vertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis umwandelt. Wir schauen uns an, was zurückzugeben ist, wann Wertersatz geleistet werden muss und welche Sonderregeln für Nutzungen, nicht gezogene Nutzungen und Verwendungen gelten – mit vielen anschaulichen Beispielen.

🔍 Inhalt dieser Folge:

  • Wirkung des Rücktritts: Erlöschen der primären Leistungspflichten, Umwandlung in Rückgewährschuldverhältnis
  • Vorrang der Rückgewähr in natura (§ 346 Abs. 1 BGB)
  • Wertersatzpflichten nach § 346 Abs. 2 BGB (Ausschluss der Rückgewähr, Verbrauch, Veräußerung, Untergang, Verschlechterung)
  • Nutzungsherausgabe (§ 346 Abs. 1 Hs. 2 BGB) und Wertersatz für Gebrauchsvorteile
  • Ersatzpflicht für nicht gezogene Nutzungen (§ 347 Abs. 1 BGB) – „Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft“
  • Berechnung des Wertersatzes bei unterlassener Nutzung
  • Ersatz notwendiger Verwendungen (§ 347 Abs. 2 S. 1 BGB)
  • Ersatz sonstiger Aufwendungen (§ 347 Abs. 2 S. 2 BGB)
  • Praxisbeispiele: gestohlenes Fahrrad, Gebrauchtwagen mit Neulackierung, Ferienwohnung, landwirtschaftliche Fläche

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