
Kurzerklärt - Der Jurapodcast
Der Lern-Podcast für das Jurastudium und Referendariat.
Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Gemeinsam begleiten wir dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe auf deinem Weg durchs Jurastudium, im Referendariat und bis zum 1. und 2. Staatsexamen. In jeder Folge bereiten wir dir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme – hier bekommst du alles, was du für die Examensvorbereitung brauchst. Ideal zum Lernen, Wiederholen und für unterwegs. Dein Jura-Podcast für Studium & Examen.
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ÖR114 Baurecht | Die einzelnen Privilegierungstatbestände Teil 1 | § 35 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Grundrechte
Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen. Um den Einstieg in die Grundrechte zu erleichtern, wurde dem „dreistufigen Grundrechtsaufbau in Standardfällen“ ein eigener Teil gewidmet (2. Teil). Auch die Verfassungsbeschwerde wurde nach vorne gezogen (3. Teil). Der Tradition dieses Lehrbuchs folgend werden aber auch komplexere Fragestellungen einschließlich der Grundrechte im Mehrebenensystem (7. Teil) vertieft.
📄 Beschreibung:
Im Außenbereich ist grundsätzlich alles unzulässig – außer es greift eine Privilegierung. In dieser Folge starten wir mit den ersten drei Tatbeständen des § 35 Abs. 1 BauGB. Wir schauen uns nüchtern an, was in den Nummern 1–3 steht, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und worauf ihr in der Klausur sofort achten solltet.
- Nr. 1: Land- und Forstwirtschaft – nur bei einem echten Betrieb, mit Dauerhaftigkeit, Gewinnerzielungsabsicht und „Dienen“ des Vorhabens.
- Nr. 2: Gartenbauliche Erzeugung – Spezialfall der Landwirtschaft, ohne Beschränkung auf einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche.
- Nr. 3: Öffentliche Versorgung und ortsgebundene gewerbliche Betriebe – zentrale Voraussetzung ist die Ortsgebundenheit, also dass der Betrieb nur an dieser Stelle existieren kann.
Didaktisch klar und klausurorientiert: Nach dieser Folge wisst ihr, wann ihr den Einstieg in die Privilegierungsprüfung findet.
🔑 Schlagwörter: Baurecht, BauGB, Außenbereich, Privilegierung, § 35 BauGB, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau, öffentliche Versorgung, ortsgebundene Betriebe, Ortsgebundenheit, Altenteilerwohnung, Dienen, Nebenerwerbsbetrieb, Bauplanungsrecht
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