Kurzerklärt - Der Jurapodcast
Der Lern-Podcast für Jurastudium, Referendariat und Staatsexamen.
Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Wir begleiten dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe durch das Jurastudium, das Referendariat und die Vorbereitung auf das Erste und Zweite Staatsexamen.
In jeder Folge bereiten wir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt, verständlich und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme: Hier bekommst du juristisches Wissen so erklärt, dass du es wirklich lernen, wiederholen und in der Klausur anwenden kannst.
Ideal für die Examensvorbereitung, zum Wiederholen und für unterwegs – dein Jura-Podcast für Studium, Referendariat und Examen.
Kurzerklärt - Der Jurapodcast
SR217 Urkundenfälschung | § 267 StGB | Tathandlungen - herstellen, verfälschen, gebrauchen
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📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Kompendium Polizei- und Ordnungsrecht
"Diese gänzlich überarbeitete 10. Auflage berücksichtigt den Gesetzesstand 2025. Versehen mit über 1600 Fundstellen und mehr als 250 Fallbeispielen, Aufbauhinweisen und Skizzen sowie einem gesonderten Teil über das Anfertigen eines Gutachtens und einer Ordnungsverfügung, ist dieses Buch sowohl für die Prüfungsvorbereitung als auch für den Praktiker eine wertvolle Hilfe. Der Autor ist promovierter Jurist mit jahrzehntelanger wissenschaftlicher Erfahrung aus seinen hauptamtlichen Tätigkeiten sowohl an der Hochschule für öffentliche Verwaltung als auch an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz. Er bildet seit Jahrzehnten juristische Referendare und kommunale Ordnungsbeamte aus. Im Landtag nahm er wiederholt zu Novellierungen des POG Stellung."
📄 Beschreibung:
In dieser Folge von Kurzerklärt geht es um die drei zentralen Tathandlungen der Urkundenfälschung nach § 267 StGB. Wir wiederholen zunächst kurz, was eine Urkunde überhaupt ist und wie man echte von unechten Urkunden abgrenzt – Stichwort: Perpetuierungsfunktion, Beweisfunktion und Garantiefunktion. Danach steigen wir in die Tathandlungen ein: das Herstellen einer unechten Urkunde, das Verfälschen einer echten Urkunde sowie das Gebrauchen einer unechten oder verfälschten Urkunde. Besonders klausurrelevant ist das Verhältnis zwischen Herstellen und Verfälschen – mit Fokus auf die Frage, ob auch der Aussteller selbst seine eigene Urkunde verfälschen kann. Anhand des klassischen Quittungsfalls zeigen wir, wie die Abgrenzung in der Prüfung funktioniert und welche Streitfragen ihr kennen müsst. Damit seid ihr bestens vorbereitet, wenn § 267 StGB in der Klausur aufploppt.
🔗 Links & Ressourcen:
🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht
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