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Klausuren- und Examensfall im Polizei- und Ordnungsrecht | Aktuelle Rspr. | Zweckveranlasser | Versammlung | Gaststättenrecht

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📄 Folgenbeschreibung:

In dieser Folge tauchen wir tief ein in eine der dogmatisch spannendsten Figuren des Polizeirechts: den Zweckveranlasser. Am Beispiel des Eritrea-Festivals in Gießen besprechen wir, wann Veranstalter:innen für die Gewalt Dritter verantwortlich gemacht werden können – und wann eben nicht.


💡 Examensrelevanz pur:


  • Verhaltens-, Zustands- und Nichtstörer dogmatisch abgrenzen
  • objektive vs. subjektive Theorie zum Zweckveranlasser
  • „Heckler’s Veto“ und der Schutz friedlicher Grundrechtsausübung
  • polizeirechtliche Systematik inkl. § 11 HSOG, Zuständigkeit, Verhältnismäßigkeit
  • Verbindung zu Gaststättenrecht, Versammlungsrecht und Polizeipraxis


📚 Plus: Wir schauen uns an, was das Urteil für die Klausur bedeutet, wie ihr die Systematik auf unbekannte Fälle übertragt – und warum ihr an dieser Stelle immer auch an die Grundrechte denken solltet.

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Sebastian Baur & Ann-Kathrin Hofmann