Kurzerklärt - Der Jurapodcast
Der Lern-Podcast für das Jurastudium und Referendariat.
Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Gemeinsam begleiten wir dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe auf deinem Weg durchs Jurastudium, im Referendariat und bis zum 1. und 2. Staatsexamen. In jeder Folge bereiten wir dir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme – hier bekommst du alles, was du für die Examensvorbereitung brauchst. Ideal zum Lernen, Wiederholen und für unterwegs. Dein Jura-Podcast für Studium & Examen.
Kurzerklärt - Der Jurapodcast
SR221 Mittelbare Falschbeurkundung | § 271 StGB | Einführung | Falllösung
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Kompendium Polizei- und Ordnungsrecht
"Diese gänzlich überarbeitete 10. Auflage berücksichtigt den Gesetzesstand 2025. Versehen mit über 1600 Fundstellen und mehr als 250 Fallbeispielen, Aufbauhinweisen und Skizzen sowie einem gesonderten Teil über das Anfertigen eines Gutachtens und einer Ordnungsverfügung, ist dieses Buch sowohl für die Prüfungsvorbereitung als auch für den Praktiker eine wertvolle Hilfe. Der Autor ist promovierter Jurist mit jahrzehntelanger wissenschaftlicher Erfahrung aus seinen hauptamtlichen Tätigkeiten sowohl an der Hochschule für öffentliche Verwaltung als auch an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz."
📄 Beschreibung:
Urteil: LG Heilbronn (2. Große Strafkammer), Beschluss vom 08.09.2025, BeckRs 2025, 2296
Willkommen zu einer neuen Folge Kurzerklärt! Heute widmen wir uns der mittelbaren Falschbeurkundung nach § 271 StGB – einem examensrelevanten Delikt, das die besondere Beweiskraft öffentlicher Urkunden schützt. Anhand eines aktuellen Falls des LG Heilbronn erarbeiten wir das Prüfungsschema und zeigen euch, worauf es bei dieser Norm wirklich ankommt und wie sie sich von § 267 StGB unterscheidet.
Ihr erfahrt,
- was der Schutzzweck des § 271 StGB ist und warum hier – anders als bei § 267 – die inhaltliche Richtigkeit und nicht nur die Echtheit geschützt wird,
 - welche Anforderungen an das Tatobjekt "öffentliche Urkunde" gestellt werden und was "öffentlicher Glaube" bedeutet,
 - wann eine unwahre Beurkundung vorliegt und warum gerade das mit öffentlichem Glauben Beurkundete unrichtig sein muss,
 
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