Kurzerklärt - Der Jurapodcast

ZR101 Deliktsrecht | § 823 BGB | Tatbestandsmerkmal Rechtsgutsverletzung | Teil 2

Kurzerklärt Studios Season 9 Episode 101

📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Kompendium Polizei- und Ordnungsrecht

"Diese gänzlich überarbeitete 10. Auflage berücksichtigt den Gesetzesstand 2025. Versehen mit über 1600 Fundstellen und mehr als 250 Fallbeispielen, Aufbauhinweisen und Skizzen sowie einem gesonderten Teil über das Anfertigen eines Gutachtens und einer Ordnungsverfügung, ist dieses Buch sowohl für die Prüfungsvorbereitung als auch für den Praktiker eine wertvolle Hilfe."

📄 Folgenbeschreibung:

Willkommen zu einer neuen Folge von Kurzerklärt – Der Jurapodcast!

Diese Folge wird euch wieder präsentiert von unserem Kooperationspartner Nomos Verlag. Den Link zum Nomos-Shop findet ihr wie immer in unseren Shownotes.

Heute steigen wir tiefer in den § 823 Abs. 1 BGB ein – und zwar in die geschützten subjektiven Rechte, genauer gesagt: das Eigentum. Nachdem wir letzte Woche über die Lebensgüter gesprochen haben, klären wir heute, was das Eigentum im Sinne des § 823 I BGB umfasst, wann eine Eigentumsverletzung vorliegt und wo die Grenze zu bloßen Vermögensschäden verläuft.

Anhand klassischer Beispiele – vom beschädigten Fahrradreifen bis zum berühmten Fleet-Fall des BGH – zeigen wir euch, wie ihr in der Klausur sauber zwischen Substanzeingriff, Besitzentzug und Nutzungsbeeinträchtigungunterscheidet.

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Sebastian Baur & Ann-Kathrin Hofmann