Kurzerklärt - Der Jurapodcast
Der Lern-Podcast für das Jurastudium und Referendariat.
Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Gemeinsam begleiten wir dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe auf deinem Weg durchs Jurastudium, im Referendariat und bis zum 1. und 2. Staatsexamen. In jeder Folge bereiten wir dir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme – hier bekommst du alles, was du für die Examensvorbereitung brauchst. Ideal zum Lernen, Wiederholen und für unterwegs. Dein Jura-Podcast für Studium & Examen.
Kurzerklärt - Der Jurapodcast
SR222 Strafprozessrecht | Zwangsmaßnahmen StPO | heimliche Überwachungsmaßnahmen - Überwachung im Besuchsraum in der U-Haft
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"Das Lehrbuch vermittelt das examensrelevante Wissen im Strafprozessrecht für das Erste und Zweite Juristische Staatsexamen. Es stellt die Justizpraxis anhand von bedeutsamen Verfahren und unter Auswertung empirischer Daten dar. Lösungsfälle und ein abschließendes Repetitorium unterstützen den Lernprozess. Besonderes Augenmerk wird auf die Wandlung des klassischen Strafprozesses hin zu einem ökonomischen Strafprozess gelegt."
📄 Folgenbeschreibung:
In dieser Folge von Kurzerklärt – Der Jurapodcast geht es um eine besonders spannende Zwangsmaßnahme der Strafprozessordnung: die heimliche Überwachung im Besuchsraum der Untersuchungshaft.
Ausgangspunkt ist ein Fall des BGH (Urteil vom 29. April 2009 – 1 StR 701/08), in dem ein Gespräch zwischen dem Beschuldigten und seiner Ehefrau heimlich abgehört wurde – mit entscheidenden Erkenntnissen für das Verfahren.
Wir klären in dieser Folge:
- Welche heimlichen Überwachungsmaßnahmen die StPO kennt und wozu sie jeweils dienen,
- was genau der „kleine Lauschangriff“ nach § 100 f StPO erlaubt,
- warum der Besuchsraum einer Haftanstalt nicht vom Schutzbereich des Art. 13 GG erfasst ist,
- und wo die Grenzen solcher Überwachungen liegen – insbesondere mit Blick auf den Kernbereich privater Lebensgestaltung nach § 100 d StPO.
Zum Schluss werfen wir einen Blick nach vorn:
Was passiert mit heimlich erlangten Erkenntnissen, wenn sie vielleicht doch zu weit gingen?
In der nächsten Folge geht’s deshalb um die Verwertbarkeit von Beweismitteln und Beweisverwertungsverbote.
🔗 Links & Ressourcen:
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