Kurzerklärt - Der Jurapodcast
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SR223 Aktuelle Rechtsprechung zur sukzessiven Mittäterschaft | BGH, Beschl. v. 17.07.2024 – 5 StR 161/24
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📄 Folgenbeschreibung:
BGH, Beschl. v. 17.07.2024 – 5 StR 161/24
In dieser Folge schauen wir uns eine Entscheidung des BGH zur sukzessiven Mittäterschaft an – einem echten Dauerbrenner im Strafrecht. Wir klären, ob man noch Mittäter werden kann, wenn man erst zu einer bereits laufenden Tat hinzustößt, und wo die dogmatischen Grenzen liegen.
Der BGH nutzt den Fall, um seine großzügige Rechtsprechungslinie noch einmal zu präzisieren: Mittäterschaft kann auch zwischen Vollendung und Beendigung entstehen – aber nur, solange der Hinzutretende die Tat noch fördern kann. Die Literatur hält dagegen und lehnt die Zurechnung früherer Tatteile wegen des Problems des dolus subsequens weitgehend ab.
Im Fall selbst geht es um einen komplexen Anlagebetrug über Mantelgesellschaften und Treuhandkonten. Der Angeklagte stößt erst spät zum Tatplan hinzu – aber mit erheblichem Einfluss auf das weitere Geschehen. Wir analysieren, warum der BGH trotzdem eine sukzessive Mittäterschaft bejaht.
Wie immer: examensrelevant, dogmatisch sauber und gut einprägsam.
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