Kurzerklärt - Der Jurapodcast
Der Lern-Podcast für Jurastudium, Referendariat und Staatsexamen.
Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Wir begleiten dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe durch das Jurastudium, das Referendariat und die Vorbereitung auf das Erste und Zweite Staatsexamen.
In jeder Folge bereiten wir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt, verständlich und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme: Hier bekommst du juristisches Wissen so erklärt, dass du es wirklich lernen, wiederholen und in der Klausur anwenden kannst.
Ideal für die Examensvorbereitung, zum Wiederholen und für unterwegs – dein Jura-Podcast für Studium, Referendariat und Examen.
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ÖR123 Polizei- und Ordnungsrecht | Einschreiten zugunsten privater Rechte
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📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Kompendium Polizei- und Ordnungsrecht
"Diese gänzlich überarbeitete 10. Auflage berücksichtigt den Gesetzesstand 2025. Versehen mit über 1600 Fundstellen und mehr als 250 Fallbeispielen, Aufbauhinweisen und Skizzen sowie einem gesonderten Teil über das Anfertigen eines Gutachtens und einer Ordnungsverfügung, ist dieses Buch sowohl für die Prüfungsvorbereitung als auch für den Praktiker eine wertvolle Hilfe. Der Autor ist promovierter Jurist mit jahrzehntelanger wissenschaftlicher Erfahrung aus seinen hauptamtlichen Tätigkeiten sowohl an der Hochschule für öffentliche Verwaltung als auch an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz."
Beschreibung:
Heute widmen wir uns einem Thema, das in Klausuren gern als kleines, aber tricky eingebautes Problem auftaucht: Dürfen Polizei und Ordnungsbehörden eigentlich zugunsten privater Rechte einschreiten?
Wir schauen uns die gesetzliche Grundlage in § 1 Abs. 3 POG (exemplarisch in RLP) an, klären, warum das nur im Ausnahmefall geht und welche Tatbestandsvoraussetzungen zwingend erfüllt sein müssen.
Dazu gibt es einen Praxisfall zur Obdachlosigkeit nach Räumung – und die wichtige Abgrenzung: privatrechtliche Rechtsdurchsetzung vs. Gefahrenabwehr für hochrangige Rechtsgüter der öffentlichen Sicherheit.
- Was bedeutet „Einschreiten zugunsten privater Rechte“?
- Warum ist der Schutz privater Rechte Ausnahme, nicht Regel?
- § 1 Abs. 3 POG – die vier Voraussetzungen, die alle erfüllt sein müssen
🔗 Links & Ressourcen:
🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht
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