Kurzerklärt - Der Jurapodcast
Der Lern-Podcast für das Jurastudium und Referendariat.
Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Gemeinsam begleiten wir dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe auf deinem Weg durchs Jurastudium, im Referendariat und bis zum 1. und 2. Staatsexamen. In jeder Folge bereiten wir dir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme – hier bekommst du alles, was du für die Examensvorbereitung brauchst. Ideal zum Lernen, Wiederholen und für unterwegs. Dein Jura-Podcast für Studium & Examen.
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SR226 Strafprozessrecht | Beweisverwertungsverbote | Selbstgespräch | Tagebuchaufzeichnung
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"Der „Kindhäuser/Hilgendorf“ ist das Standardwerk zum StGB für Studium, Referendariat und erste Berufsjahre. Die vorzügliche Kombination aus Lehrbuch und Kommentar überzeugt mit einer konzentrierten und verständlichen Darstellung zu einem erschwinglichen Preis."
In dieser Folge sprechen wir über zwei absolute Klassiker des strafprozessualen Beweisrechts: das abgehörte Selbstgespräch im Auto und die Auswertung eines Tagebuchs.
Beide Fälle stammen aus prominenten Entscheidungen des BVerfG und BGH – und beide kreisen um dieselbe Leitfrage:
Wann berührt der Staat den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung – und wann „nur“ die (abzuwägende) Privatsphäre?
Ausgangspunkt ist der berühmte Fall des „Selftalk-Mords“ (2 BvR 219/08), in dem ein Mann in seinem überwachten PKW Selbstgespräche führte wie: „oho, I kill her … oh yes …“. Das Landgericht sah darin ein geständnisgleiches Indiz und verurteilte ihn.
Das BVerfG hat dem jedoch eine klare Grenze gesetzt: Selbstgespräche sind kernbereichsgeschützt – und deshalb absolut unverwertbar, selbst wenn die Überwachung rechtmäßig angeordnet war.
Anschließend wechseln wir zur Tagebuch-Problematik: Gehören private schriftliche Aufzeichnungen – oft intime Gedanken, Träume, Ängste – ebenfalls zum Kernbereich? Oder kann ein Tagebuch im Strafverfahren verwertet werden?
Hier hält das BVerfG dagegen: Nicht jedes Tagebuch ist Kernbereich.
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