Kurzerklärt - Der Jurapodcast
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Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Gemeinsam begleiten wir dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe auf deinem Weg durchs Jurastudium, im Referendariat und bis zum 1. und 2. Staatsexamen. In jeder Folge bereiten wir dir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme – hier bekommst du alles, was du für die Examensvorbereitung brauchst. Ideal zum Lernen, Wiederholen und für unterwegs. Dein Jura-Podcast für Studium & Examen.
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ÖR126 Polizei- und Ordnungsrecht | der allgemeine Gefahrenbegriff | Die wichtigsten Definitionen | Teil 3
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Folgenbeschreibung:
In dieser Folge kommen wir zum Herzstück des Polizeirechts: dem Gefahrenbegriff.
Wir zerlegen die klassische Definition Schritt für Schritt und klären, wann eine Gefahr vorliegt, wie Prognosen gebildet werden und worauf es in Klausuren wirklich ankommt.
Zentrale Inhalte der Folge:
Die klassische Gefahrendefinition
Eine Gefahr liegt vor, wenn bei ungehindertem Ablauf des Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden für Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung eintreten wird.
Die vier Elemente des Gefahrenbegriffs
Ausgangspunkt ist immer eine tatsächliche Sachlage – Verhaltensweisen von Personen, Zustände von Sachen oder Naturereignisse.
Entscheidend ist der ungehinderte Ablauf des Geschehens: Was passiert, wenn der Staat nicht eingreift?
Kernpunkt ist die hinreichende Wahrscheinlichkeit, die auf Erfahrungssätzen, Fachwissen und objektiven Anhaltspunkten beruhen muss.
Schließlich braucht es einen drohenden Schaden an Schutzgütern der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung.
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