Kurzerklärt - Der Jurapodcast
Der Lern-Podcast für das Jurastudium und Referendariat.
Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Gemeinsam begleiten wir dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe auf deinem Weg durchs Jurastudium, im Referendariat und bis zum 1. und 2. Staatsexamen. In jeder Folge bereiten wir dir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme – hier bekommst du alles, was du für die Examensvorbereitung brauchst. Ideal zum Lernen, Wiederholen und für unterwegs. Dein Jura-Podcast für Studium & Examen.
Kurzerklärt - Der Jurapodcast
ÖR127 Aktuelle Rechtsprechung zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse | FFK | Polizeirecht | Schriftliche und mündliche Prüfungen
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Klausurtraining allg. VerwR & besonderes VerwR
"Das Klausurtraining richtet sich an Studierende, die sich mit dem Anforderungsprofil verwaltungsrechtlicher Klausuren vertraut machen wollen. Eine Einführung in die verwaltungsrechtliche Fallbearbeitung veranschaulicht, warum man im Verwaltungsrecht auf Strukturwissen an Stelle von Details setzen sollte und wie dies gelingt."
📄 Beschreibung
In dieser Folge geht es um das Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei kurzfristig erledigten Maßnahmen nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO. Anlass sind zwei Entscheidungen des BVerwG aus dem Jahr 2024, verbunden mit einer seltenen Senateanfrage zwischen dem 6. und dem 8. Revisionssenat.
Ausgangspunkt ist ein zehnstündiges Betretungs- und Aufenthaltsverbot für einen Fußball-Ultra am Tag des Revierderbys Dortmund gegen Schalke. Die Maßnahme erledigt sich – der Betroffene klagt trotzdem. Zentrale Frage:
Reicht die typische Kurzfristigkeit der Maßnahme für ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse aus – oder braucht es zusätzlich einen qualifizierten Grundrechtseingriff?
Das BVerwG stellt klar:
Die kurzfristige Erledigung ist nur notwendige, nicht hinreichende Voraussetzung. Hinzukommen muss ein qualifizierter, gewichtiger Grundrechtseingriff. Ein bloßer Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) genügt regelmäßig nicht.
🔗 Links & Ressourcen:
🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht
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