Kurzerklärt - Der Jurapodcast
Der Lern-Podcast für das Jurastudium und Referendariat.
Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Gemeinsam begleiten wir dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe auf deinem Weg durchs Jurastudium, im Referendariat und bis zum 1. und 2. Staatsexamen. In jeder Folge bereiten wir dir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme – hier bekommst du alles, was du für die Examensvorbereitung brauchst. Ideal zum Lernen, Wiederholen und für unterwegs. Dein Jura-Podcast für Studium & Examen.
Kurzerklärt - Der Jurapodcast
ZR109 Aktuelle Rechtsprechung zum Mietrecht | Untervermietung | § 553 BGB
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Einführung Schuldrecht BT
"Das Kurzlehrbuch zum Besonderen Teil des Schuldrechts eignet sich sowohl für das Studium als auch zur Examensvorbereitung. Es zeichnet sich durch die Konzentration auf das Wesentliche aus: Das Kurzlehrbuch behandelt nur Schuldverhältnisse, die nicht Gegenstand eigener Nebenfächer sind. Schuldverhältnisse mit Examensrelevanz werden mit allen wesentlichen Problemstellungen besonders ausführlich dargestellt. Methodisch geht das Kurzlehrbuch von der Prämisse aus, dass Wortlaut und Systematik für das Normverständnis im Studium und Examen besonders wichtig sind. Inhaltlich wird das Prinzip der Privatautonomie betont, das sowohl für Verträge als auch für den Rechtsschutz durch gesetzliche Schuldverhältnisse von herausragender Bedeutung ist. Ziel ist damit eine gesetzesnahe und zugleich prinzipiengeleitete Darstellung des Besonderen Schuldrechts."
📄 Folgenbeschreibung:
Der BGH stellt klar: Auch bei einer Einzimmerwohnung kann eine teilweise Untervermietung nach § 553 BGB zulässig sein. Entscheidend ist nicht eine räumliche Abtrennung, sondern ob der Mieter den Gewahrsam an der Wohnung vollständig aufgibt. Bereits das Zurückbehalten von Gegenständen, Schlüsseln oder einzelnen Nutzungsrechten kann genügen. Die Entscheidung zeigt das großzügige Gewahrsamskonzept des BGH und ist hoch examensrelevant – insbesondere für die Abgrenzung zwischen vollständiger und teilweiser Gebrauchsüberlassung sowie für Fragen des Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) bei verweigerter Erlaubnis.
🔗 Links & Ressourcen:
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