Kurzerklärt - Der Jurapodcast
Der Lern-Podcast für das Jurastudium und Referendariat.
Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Gemeinsam begleiten wir dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe auf deinem Weg durchs Jurastudium, im Referendariat und bis zum 1. und 2. Staatsexamen. In jeder Folge bereiten wir dir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme – hier bekommst du alles, was du für die Examensvorbereitung brauchst. Ideal zum Lernen, Wiederholen und für unterwegs. Dein Jura-Podcast für Studium & Examen.
Kurzerklärt - Der Jurapodcast
SR231 Aktuelle Rechtsprechung zum schweren Raub | § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB | Gefährliches Werkzeug | Scheinwaffen
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Klausurtraining Strafrecht
"Das vorliegende „Klausurtraining Strafrecht“ ist dabei behilflich, sich schnell mit den praktischen Problemen zu beschäftigen, die typischerweise bei einer strafrechtlichen Prüfungsarbeit zu bewältigen sind. Anhand von Beispielsfällen wird die Gesetzesanwendung im Gutachten illustriert."
BGH, Beschluss vom 28.3.2023 – 4 StR 61/23: Schwerer Raub mit einer Luftpumpe
In dieser Folge besprechen wir eine hochaktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum schweren Raub nach § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB. Der Fall: Ein Täter hält einer Frau eine Luftpumpe mit ausgezogenem Kolben wie ein Gewehr vor das Gesicht. Sie und ihre Begleiter fliehen aus Angst, der Täter nimmt die zurückgelassene Handtasche mit. Die zentrale Frage: Ist die Luftpumpe ein taugliches Werkzeug oder Mittel im Sinne der Qualifikation?
Der BGH bejaht dies und zeigt dabei die gesamte Scheinwaffen-Dogmatik auf. Ihr lernt in dieser Folge: Was sind Werkzeuge und Mittel nach § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB? Warum können auch objektiv harmlose Gegenstände tauglich sein? Welche einschränkende Auslegung nimmt die Rechtsprechung vor? Was bedeutet "objektives Erscheinungsbild" und "Eindruck der Gefährlichkeit"?
Besonders examensrelevant sind die Fallgruppen: Finger in der Tasche oder Jacke – nicht tauglich, weil Körperteil. Lippenpflegestift im Rücken – nicht tauglich, weil offenkundig ungefährlich. Schlüssel – tauglich, weil als Schlagwerkzeug einsetzbar. Luftpumpe – tauglich, weil nicht offenkundig ungefährlich. Bombenattrappen in Taschen – tauglich, weil Situationseinschätzung unmöglich.
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