Kurzerklärt - Der Jurapodcast

SR232 Strafprozessrecht | Verwertungsverbot § 252 StPO

Kurzerklärt Studios Season 2 Episode 232

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Thema dieser Folge: § 252 StPO – Verwertungsverbot nach Zeugnisverweigerung

Prüfungsklassiker: Mutter des Angeklagten macht zunächst bei der Polizei Angaben über ein Geständnis ihres Sohnes. In der Hauptverhandlung beruft sie sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht. Darf nun der Vernehmungsbeamte als Zeuge vom Hörensagen vernommen werden?


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