Kurzerklärt - Der Jurapodcast
Der Lern-Podcast für das Jurastudium und Referendariat.
Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Gemeinsam begleiten wir dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe auf deinem Weg durchs Jurastudium, im Referendariat und bis zum 1. und 2. Staatsexamen. In jeder Folge bereiten wir dir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme – hier bekommst du alles, was du für die Examensvorbereitung brauchst. Ideal zum Lernen, Wiederholen und für unterwegs. Dein Jura-Podcast für Studium & Examen.
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ZR111 Aktuelles Urteil zum Kaufrecht | Was bedeutet "Dach komplett erneuert" im Maklerexposé?
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"Diese gänzlich überarbeitete 10. Auflage berücksichtigt den Gesetzesstand 2025. Versehen mit über 1600 Fundstellen und mehr als 250 Fallbeispielen, Aufbauhinweisen und Skizzen sowie einem gesonderten Teil über das Anfertigen eines Gutachtens und einer Ordnungsverfügung, ist dieses Buch sowohl für die Prüfungsvorbereitung als auch für den Praktiker eine wertvolle Hilfe."
Folgenbeschreibung:
BGH, Urteil vom 06.12.2024 - V ZR 229/23
In dieser Kurzerklärt-Folge bespricht Basti einen aktuellen BGH-Fall zur Auslegung von Angaben in Maklerexposés beim Hauskauf. Im Zentrum steht die Frage: Was darf ein Käufer erwarten, wenn im Exposé steht, das Dach sei "komplett erneuert worden"?
Der Fall: Käufer erwirbt Haus aus 1974, Maklerexposé verspricht "2009 Dach komplett erneuert". Tatsächlich wurden nur neue Bitumenbahnen aufgebracht, Unterkonstruktion und Dämmung blieben im Originalzustand. Trotz vertraglichem Gewährleistungsausschluss verklagt der Käufer auf Schadensersatz.
Die Lösung: Der BGH gibt dem Käufer Recht. Durch systematische Auslegung nach §§ 133, 157 BGB kommt das Gericht zum Ergebnis, dass ein durchschnittlicher Käufer unter "komplett erneuert" eine umfassende Sanierung inklusive Unterkonstruktion und Dämmung verstehen darf. Da der Verkäufer den tatsächlichen Zustand arglistig verschwiegen hat, greift der Haftungsausschluss nach § 444 BGB nicht.
Praxisrelevanz für die Klausur: Perfektes Beispiel für schwerpunktmäßige Auslegungsprobleme, systematisches Vorgehen bei §§ 133, 157 BGB und die Prüfung von Gewährleistungsausschlüssen im Kaufrecht.
🔗 Links & Ressourcen:
🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht
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