Kurzerklärt - Der Jurapodcast
Der Lern-Podcast für Jurastudium, Referendariat und Staatsexamen.
Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Wir begleiten dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe durch das Jurastudium, das Referendariat und die Vorbereitung auf das Erste und Zweite Staatsexamen.
In jeder Folge bereiten wir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt, verständlich und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme: Hier bekommst du juristisches Wissen so erklärt, dass du es wirklich lernen, wiederholen und in der Klausur anwenden kannst.
Ideal für die Examensvorbereitung, zum Wiederholen und für unterwegs – dein Jura-Podcast für Studium, Referendariat und Examen.
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ZR119 Gestaltungsrechte im Überblick und in der Falllösung | Teil 1
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📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Taschendefinitionen
"Der Band versammelt die gängigen Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast überall und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu einem neuen Rechtsgebiet, indem es die wichtigsten Begriffe vorstellt. Es ist zudem ein idealer Begleiter in der Zeit der Prüfungsvorbereitung.
Folgenbeschreibung:
In dieser Folge verschaffen wir uns einen systematischen Überblick über die Gestaltungsrechte: Was sie sind, warum das Gesetz sie vorsieht und wie du sie in der Klausur sauber einordnest – mit besonderem Fokus auf einen häufigen dogmatischen Fehler, der in Klausuren und mündlichen Prüfungen immer wieder gemacht wird.
Themen dieser Folge
- Begriff und Grundidee: Gestaltungsrechte als einseitige Rechtsmacht zur Veränderung der Rechtslage ohne Zustimmung des anderen Teils
- Sinn und Funktion: Warum das Gesetz einer Partei ausnahmsweise diese starke Stellung einräumt
- Gesetzliche vs. vertragliche Gestaltungsrechte (vgl. § 346 Abs. 1 BGB)
- Klausursicherer Dreischritt: Bestehen – wirksame Ausübung – Rechtsfolge
- Entstehen des Gestaltungsrechts: gesetzliche Voraussetzungen (z. B. §§ 437, 323 BGB) vs. wirksame Vereinbarung
- Fortbestehen: Gestaltungsrechte verjähren grundsätzlich nicht (§ 194 Abs. 1 BGB) – aber Ausschlussfristen (z. B. §§ 121, 124, 144, 218 Abs. 1 BGB) können ihrer Ausübung entgegenstehen
🔗 Links & Ressourcen:
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