Kurzerklärt - Der Jurapodcast
Der Lern-Podcast für Jurastudium, Referendariat und Staatsexamen.
Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Wir begleiten dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe durch das Jurastudium, das Referendariat und die Vorbereitung auf das Erste und Zweite Staatsexamen.
In jeder Folge bereiten wir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt, verständlich und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme: Hier bekommst du juristisches Wissen so erklärt, dass du es wirklich lernen, wiederholen und in der Klausur anwenden kannst.
Ideal für die Examensvorbereitung, zum Wiederholen und für unterwegs – dein Jura-Podcast für Studium, Referendariat und Examen.
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SR245 Strafrecht AT | Begehungs- und Unterlassungsdelikte im Überblick
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📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Strafrecht Allgemeiner Teil
"Für die Neuauflage wurde das Buch vollständig durchgesehen und auf den neuesten Stand gebracht. Eine Vielzahl von neueren (vor allem didaktischen) Aufsätzen wurde ebenso eingearbeitet wie die seit der letzten Auflage ergangenen wichtigsten höchstrichterlichen Entscheidungen."
Folgenbeschreibung:
In dieser Folge verschaffen wir euch einen Überblick über die im Strafrecht zu unterscheidenden Deliktstypen der Begehungs- und Unterlassungsdelikte. Wir klären zunächst die grundlegende Abgrenzung zwischen einem aktiven Tun und einem Unterlassen und fragen danach, wann bloßes Nichtstun überhaupt strafbewehrt sein kann. Anschließend zeigen wir euch den Unterschied zwischen echten Unterlassungsdelikten (z.B. §§ 138, 323c StGB), bei denen das strafbare Unterlassen unmittelbar im Tatbestand beschrieben ist, und unechten Unterlassungsdelikten, die über § 13 StGB aus den Begehungsdelikten hervorgehen. Im Zentrum steht dann der klausurtaugliche Deliktsaufbau des unechten Unterlassungsdelikts: von der Nichtvornahme der gebotenen Handlung über die physisch-reale Abwehrmöglichkeit, die hypothetische Kausalität nach der modifizierten csqn-Formel und die Garantenstellung (Beschützer- und Überwachergaranten) bis hin zur Entsprechensklausel des § 13 I HS 2 StGB. Eine Folge, die euch das Fundament für jede Unterlassungsprüfung in der Klausur liefert.
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