Kurzerklärt - Der Jurapodcast
Der Lern-Podcast für Jurastudium, Referendariat und Staatsexamen.
Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Wir begleiten dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe durch das Jurastudium, das Referendariat und die Vorbereitung auf das Erste und Zweite Staatsexamen.
In jeder Folge bereiten wir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt, verständlich und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme: Hier bekommst du juristisches Wissen so erklärt, dass du es wirklich lernen, wiederholen und in der Klausur anwenden kannst.
Ideal für die Examensvorbereitung, zum Wiederholen und für unterwegs – dein Jura-Podcast für Studium, Referendariat und Examen.
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ZR120 Gestaltungsrechte im Überblick und in der Falllösung | Teil 2
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📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Grundlagenfach: Geschichte des Strafrechts
"Das Lehrbuch bietet einen fundierten Einblick in die Entwicklung des Strafrechts. Zugleich werden die Leserinnen und Leser mit dem heutigen geltenden Recht vertraut gemacht. Dieses Buch richtet sich nicht nur an angehende Jurist:innen, sondern auch an alle Interessenten, die einen Einstieg in die faszinierende Welt der Strafrechtsgeschichte suchen. Lass Dich von dieser einführungsweisen Darstellung begeistern und tauche ein in die Vergangenheit und Gegenwart des Strafrechts!"
Folgenbeschreibung:
In der zweiten Folge zu den Gestaltungsrechten bauen wir auf dem Dreischritt aus Teil 1 auf und widmen uns den Prüfungspunkten zwei und drei: der wirksamen Ausübung und der Rechtsfolge. Nach einer kurzen Wiederholung zu Entstehen und Fortbestehen steigen wir in einen in Klausur und Literatur diskutierten Streit zur analogen Anwendung des § 144 BGB auf andere Gestaltungsrechte ein und zeigen euch, warum man hier – trotz guter Argumente für beide Ansichten – aus Klausurgründen gut beraten ist, die Analogie abzulehnen. Im Mittelpunkt steht dann die Ausübung des Gestaltungsrechts: die empfangsbedürftige Gestaltungserklärung, der richtige Erklärungsempfänger und das Grundprinzip der Bedingungsfeindlichkeit nach dem Rechtsgedanken des § 388 S. 2 BGB – inklusive der beiden zentralen Ausnahmen (fehlende Schutzwürdigkeit des Erklärungsempfängers und Rechtsbedingung). Abschließend klären wir, wann die rechtsgestaltende Wirkung eintritt und warum man bei Dauerschuldverhältnissen an die Übergangsfristen denken muss.
🔗 Links & Ressourcen:
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