Kurzerklärt - Der Jurapodcast
Der Lern-Podcast für Jurastudium, Referendariat und Staatsexamen.
Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Wir begleiten dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe durch das Jurastudium, das Referendariat und die Vorbereitung auf das Erste und Zweite Staatsexamen.
In jeder Folge bereiten wir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt, verständlich und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme: Hier bekommst du juristisches Wissen so erklärt, dass du es wirklich lernen, wiederholen und in der Klausur anwenden kannst.
Ideal für die Examensvorbereitung, zum Wiederholen und für unterwegs – dein Jura-Podcast für Studium, Referendariat und Examen.
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ÖR144 Rechtsnachfolge in eine konkretisierte Ordnungspflicht
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📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch zu den Grundrechten
"Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen.
Folgenbeschreibung:
In dieser Folge arbeiten wir das Drei-Fragen-Schema aus ÖR143 systematisch durch – mit der ersten Frage bereits vorgegeben: Es liegt stets eine konkretisierte Ordnungspflicht vor, also ein Verwaltungsakt wurde bereits gegenüber dem Vorgänger erlassen. Kombiniert mit den Antworten auf die zwei weiteren Fragen ergeben sich vier Fallkonstellationen.
Fall 1 – Gesamtrechtsnachfolge + Verhaltensverantwortlichkeit: Grundsätzlich möglich über §§ 1922, 1967 BGB. Entscheidend ist die Übertragungsfähigkeit: Vertretbare Handlungspflichten (z. B. Beseitigung eines Schwarzbaus) gehen über; unvertretbare, höchstpersönliche Pflichten nicht.
Fall 2 – Gesamtrechtsnachfolge + Zustandsverantwortlichkeit: Ebenfalls über §§ 1922, 1967 BGB. Bei grundstücksbezogenen Pflichten bejaht die Rechtsprechung die Übertragungsfähigkeit; bei nicht grundstücksbezogenen Pflichten (z. B. bissiger Hund) ist die Frage streitig.
Fall 3 – Einzelrechtsnachfolge + Verhaltensverantwortlichkeit: Grundsätzlich ausgeschlossen – Verhaltensverantwortlichkeit haftet an der Person. Ausnahme: Schuldübernahme nach §§ 414, 415 BGB mit Genehmigung der Behörde als Gläubigerin.
Fall 4 – Einzelrechtsnachfolge + Zustandsverantwortlichkeit: Streitig mangels gesetzlichem Nachfolgetatbestand im Polizei- und Ordnungsrecht (anders als im Bauordnungsrecht). Eine Ansicht bejaht den Übergang bei grundstücksbezogenen Pflichten; die Gegenauffassung verlangt eine neue Verfügung.
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