Kurzerklärt - Der Jurapodcast
Der Lern-Podcast für Jurastudium, Referendariat und Staatsexamen.
Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Wir begleiten dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe durch das Jurastudium, das Referendariat und die Vorbereitung auf das Erste und Zweite Staatsexamen.
In jeder Folge bereiten wir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt, verständlich und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme: Hier bekommst du juristisches Wissen so erklärt, dass du es wirklich lernen, wiederholen und in der Klausur anwenden kannst.
Ideal für die Examensvorbereitung, zum Wiederholen und für unterwegs – dein Jura-Podcast für Studium, Referendariat und Examen.
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SR250 Strafrecht AT | Kausalität
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📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Juristische Argumentationstheorie:
"Wie stehen Methodenlehre und juristische Argumentation zueinander? Was ist juristische Argumentation, was „bloße“ Rhetorik? Das Lehrbuch zur juristischen Argumentationstheorie stellt die Modelle juristischen Argumentierens vor und unterzieht sie einer (kritischen) Würdigung. Explizit warnt der Band vor einem postmodernen Irrationalismus, der die Regelorientierung juristischen Argumentierens grundsätzlich in Zweifel zieht. Das Lehrbuch zeigt auf, wie die „Produktion“ von rechtlichen Entscheidungen und subgesetzlichen Regeln rational kontrollierbar und kritisierbar wird. Der zweiten Auflage wurde ein neues Kapitel zu „Argumentationsstandards in Fall-Gutachten (z.B. Prüfungsarbeiten)“ angeschlossen. Darin werden aus den theoretischen Analysen Folgerungen für das „Handwerk“ der juristischen Argumentation gezogen."
Folgenbeschreibung:
In dieser Folge widmen wir uns einem zentralen Prüfungsmerkmal des Allgemeinen Teils: der Kausalität. Sie ist ausschließlich bei Erfolgsdelikten relevant und beschreibt den Zusammenhang zwischen der Handlung des Täters und dem tatbestandlichen Erfolgseintritt.
Grundlage ist die conditio-sine-qua-non-Formel (Äquivalenztheorie): Kausal ist jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der tatbestandliche Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.
Die Folge behandelt die wichtigsten Sonderfälle: Bei der überholenden Kausalität bewirkt eine unabhängige zweite Ursache den Erfolg schneller und allein – die erste Handlung ist dann nicht kausal (Ausnahme: sie wirkt noch wesentlich fort). Bei kumulativer Kausalität bewirken zwei unabhängige Handlungen den Erfolg erst zusammen – beide sind kausal. Hypothetische Ersatzursachen bleiben stets außer Betracht. Bei der alternativen Kausalität reicht jede von zwei Handlungen für sich aus – hier versagt die Standardformel und wird modifiziert: Kausal ist jede Bedingung, die nicht alternativ, aber auch nicht kumulativ hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele.
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