Kurzerklärt - Der Jurapodcast
Der Lern-Podcast für Jurastudium, Referendariat und Staatsexamen.
Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Wir begleiten dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe durch das Jurastudium, das Referendariat und die Vorbereitung auf das Erste und Zweite Staatsexamen.
In jeder Folge bereiten wir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt, verständlich und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme: Hier bekommst du juristisches Wissen so erklärt, dass du es wirklich lernen, wiederholen und in der Klausur anwenden kannst.
Ideal für die Examensvorbereitung, zum Wiederholen und für unterwegs – dein Jura-Podcast für Studium, Referendariat und Examen.
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ÖR148 Polizei- und Ordnungsrecht | Rechtsfolge | Ermessen | Beispielsfall: Racial Profiling
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Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & Loseblatt
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Was ist Gerechtigkeit und Loseblatt?
Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz.
Folgenbeschreibung:
In dieser Folge klären wir, wie die Rechtsfolgenprüfung im Polizeirecht strukturiert ist – und wo in Klausuren die meisten Punkte liegen. Am Beispiel einer Originalexamensklausur (Identitätsfeststellung an einem kriminalitätsbelasteten Ort, Racial Profiling) wird die gesamte Prüfarchitektur durchgearbeitet.
Das Ermessen (§ 12 BlnASOG bzw. Landesäquivalent, lex specialis zu § 40 VwVfG) ist die Sammelnorm der Rechtsfolge. Innerhalb des Ermessens steht die Ermessensüberschreitung durch Verletzung höherrangigen Rechts im Mittelpunkt – gegliedert in zwei sauber zu trennende Prüfungsebenen.
Ebene 1 – Freiheitsrechte (Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 GG): klassische Verhältnismäßigkeitsprüfung. Im Beispielfall: angemessen trotz Streubreite, da Eingriffsintensität gering und legitimer Zweck schwer wiegt. Ausnahme: Personen, die evident keinen Zusammenhang zur Gefährlichkeit des Ortes aufweisen (Hochzeitsgesellschafts-Argument).
Ebene 2 – Gleichheitsrechte (Art. 3 Abs. 3 GG): strenge Verhältnismäßigkeit. Ungleichbehandlung liegt bereits bei Mitkausalität eines verpönten Merkmals vor (Nachtarbeitsverbot-Linie, BVerfG 1992). Unterschieden werden: Racial Profiling im engeren Sinne (ausschlaggebende Anknüpfung an Hautfarbe – verfassungswidrig) und Anknüpfung im Motivbündel (zulässig nur unter engen Voraussetzungen mit verhaltensbezogenen Zusatzgründen und erhöhter Darlegungslast). Im Beispielfall: Hautfarbe war wesentlicher Auswahlgrund – Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG, Maßnahme rechtswidrig.
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