KindgeRECHT

Artikel 30 UN-KRK

Katja Werner und Franziska Breitfeld Season 1 Episode 31

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Sich zu einer bestimmten Gruppe zugehörig fühlen, gemeinsam die eigene Sprache zu pflegen sowie eigene Bräuche und Sitten zu leben, das gehört zur kulturellen Identität, die es zu achten gilt. So steht es in Art. 30 KRK.