KindgeRECHT
Wir vom Forschungs- und Fortbildungszentrum KindgeRECHT der Deutschen Kinderhilfe e.V. haben uns in den Kopf gesetzt, die Rechte der Kinder und die UN-Kinderrechtskonvention bekannter und verständlicher zu machen. Aber nicht nur das. Wir berichten auch über wichtige Fragen in den Themenbereichen Kinderschutz, Förderung und Beteiligung und klären für euch, wie (Kinder- und Familien-) Politik funktioniert. Und zwar so, dass es Spass macht. Jeden Mittwoch bringen wir kurze und spannende Infos zu den Kinderrechten und zur Kinder- und Familienpolitik. Und zwar für Erwachsene und Kinder, hier in unserem Podcast KindgeRECHT.
KindgeRECHT
Artikel 34 UN-KRK
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Katja Werner und Franziska Breitfeld
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Season 1
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Episode 35
Kinder sind einem hohen Risiko ausgesetzt, von sexueller Gewalt betroffen zu sein. Insbesondere Kinder, die sexuell Gewalt erfahren und dabei aufgenommen werden, haben eine besondere Belastung zu ertragen. Abbildungen sexueller Gewalt gegen Kinder, die im Internet verbreitet werden, sind praktisch nicht mehr daraus zu entfernen. Für betroffene Kinder und Jugendliche bedeutet dies, dass sie dauerhaft mit der erlebten Gewalt konfrontiert werden. Art. 34 der UN-KRK schützt deshalb Kinder vor sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung.