KindgeRECHT

Artikel 35 UN-KRK

Katja Werner und Franziska Breitfeld Season 1 Episode 36

 Auch wenn die UN-Kinderrechtskonvention in Art 35 von Kinderhandel spricht, muss jedem und jeder von uns eines klar sein: hier geht es um Sklaverei. Und nichts anderes. Kinder werden gegen Geld oder als Gegenleistung an andere Personen oder Personengruppen übergeben, um sie auszubeuten und/oder ihnen Gewalt - vor allem sexuelle - anzutun. Wie viele Kinder in Deutschland von Sklaverei betroffen sind, wissen wir nicht. Klar aber ist: das muss aufhören.