KindgeRECHT
Wir vom Forschungs- und Fortbildungszentrum KindgeRECHT der Deutschen Kinderhilfe e.V. haben uns in den Kopf gesetzt, die Rechte der Kinder und die UN-Kinderrechtskonvention bekannter und verständlicher zu machen. Aber nicht nur das. Wir berichten auch über wichtige Fragen in den Themenbereichen Kinderschutz, Förderung und Beteiligung und klären für euch, wie (Kinder- und Familien-) Politik funktioniert. Und zwar so, dass es Spass macht. Jeden Mittwoch bringen wir kurze und spannende Infos zu den Kinderrechten und zur Kinder- und Familienpolitik. Und zwar für Erwachsene und Kinder, hier in unserem Podcast KindgeRECHT.
KindgeRECHT
Artikel 39 UN-KRK
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Katja Werner und Franziska Breitfeld
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Season 1
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Episode 40
Die UN-Kinderrechtskonvention beinhaltet viele Rechte, viele davon sind Schutzrechte. Trotzdem kommt es immer wieder zu Rechtsverletzungen und Schädigungen von Kindern. Die UN-Kinderrechtskonvention sieht Staaten, die ihre Kinder und deren Rechte nicht vollständig schützen konnten, in der Pflicht, diese Kinder nicht allein zu lassen. Art 39 UN-KRK verpflichtet die Mitgliedsstaaten deshalb zur Rehabilitation.