KindgeRECHT
Wir vom Forschungs- und Fortbildungszentrum KindgeRECHT der Deutschen Kinderhilfe e.V. haben uns in den Kopf gesetzt, die Rechte der Kinder und die UN-Kinderrechtskonvention bekannter und verständlicher zu machen. Aber nicht nur das. Wir berichten auch über wichtige Fragen in den Themenbereichen Kinderschutz, Förderung und Beteiligung und klären für euch, wie (Kinder- und Familien-) Politik funktioniert. Und zwar so, dass es Spass macht. Jeden Mittwoch bringen wir kurze und spannende Infos zu den Kinderrechten und zur Kinder- und Familienpolitik. Und zwar für Erwachsene und Kinder, hier in unserem Podcast KindgeRECHT.
KindgeRECHT
Artikel 41-54 UN-KRK
•
Katja Werner und Franziska Breitfeld
•
Season 1
•
Episode 42
Die UN-Kinderrechtskonvention besteht aus 54 Artikeln. Die Artikel 1 bis 40 enthalten die Vorschriften zum Schutz, zur Förderung und zur Beteiligung von Kindern. Juristisch gesprochen ist das das materielle Recht. Die Artikel 41 bis 54 beinhalten in erster Linie die Durchführungs- und Schlussbestimmungen. Auch hier hinein lohnt sich ein kurzer Blick.