KindgeRECHT
Wir vom Forschungs- und Fortbildungszentrum KindgeRECHT der Deutschen Kinderhilfe e.V. haben uns in den Kopf gesetzt, die Rechte der Kinder und die UN-Kinderrechtskonvention bekannter und verständlicher zu machen. Aber nicht nur das. Wir berichten auch über wichtige Fragen in den Themenbereichen Kinderschutz, Förderung und Beteiligung und klären für euch, wie (Kinder- und Familien-) Politik funktioniert. Und zwar so, dass es Spass macht. Jeden Mittwoch bringen wir kurze und spannende Infos zu den Kinderrechten und zur Kinder- und Familienpolitik. Und zwar für Erwachsene und Kinder, hier in unserem Podcast KindgeRECHT.
KindgeRECHT
Artikel 32 UN-KRK für kids
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Katja Werner und Franziska Breitfeld
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Season 1
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Episode 33
Niemand darf Kinder zwingen zu arbeiten. Kinder dürfen keine Arbeit verrichten, die gefährlich ist und dem Körper, der Seele oder dem Geist schaden könnte. Damit das nicht passiert, sollen die Staaten Regeln aufstellen. Das sagt Artikel 32.