Erbschaftsteuer einfach erklärt mit Uli Reitz WP/StB/CPA
Erbschaftsteuer einfach erklärt mit Uli Reitz WP/StB/CPA
Familienheim steuerfrei übertragen - die 3 größten Fehler
Use Left/Right to seek, Home/End to jump to start or end. Hold shift to jump forward or backward.
Die Episode beleuchtet die steuerlichen Fallstricke und Möglichkeiten bei der Übertragung des Familienheims innerhalb der Familie. Sie zeigt auf, wie wichtig Testamente sind und welche Rolle lebzeitige Schenkungen spielen können.
• Diskussion über die steuerliche Regelung des Familienheims
• Bedeutung eines Testaments zur Vermeidung von Erbengemeinschaften
• Vorteile der lebzeitigen Schenkung an den Ehepartner
• Herausforderungen der zehnjährigen Behaltensfrist
• Gerechtigkeit unter Geschwistern bei der Verteilung des Erbes
• Empfehlungen für eine kluge Nachfolgeplanung
Eine der bekanntesten und wohl auch am häufigsten genutzten Steuerbefreiungen in der Erbschaftssteuer ist die Möglichkeit , das Familienheim steuerfrei innerhalb der Familie zu vererben . Diese Regelung wirkt auf den ersten Blick als sehr einfach zu erfüllen , doch kommt gerade diese Vergünstigung oftmals zum Erstaunen aller Beteiligten unerwarteterweise erst gar nicht zum Tragen oder ist mit unerwarteten Nebenwirkungen verbunden . Im Folgenden zeige ich Ihnen drei Punkte , die man bei dieser Regelung kennen sollte . Hallo , mein Name ist Uli Reitz , und ich bin als Steuerberater im Norden von München tätig . Als Fachberater für Unternehmensnachfolge befasse ich mich intensiv mit Fragen der Erbschaft und Schenkungssteuer . Fangen wir mit dem eigentlich offensichtlichsten Punkt an , nämlich dass das Familienheim überhaupt vollständig an die richtige Person vererbt wird .
Speaker 1Das Fehlen eines Testaments führt im Erbfall dazu , dass alle Erben alles gemeinsam erben , so dann natürlich auch damit das Familienheim . Machen wir hierzu ein kleines Beispiel . Eine Familie besteht aus Vater , mutter sowie zwei Kindern . Es gibt kein Testament , und der Vater verstirbt . Das Familienheim , welches dem Vater ganz oder anteilig gehört hat , wird nun an alle Beteiligten , also die Mutter und die beiden Kinder , vererbt . In unserem Beispiel soll aber nur noch die Mutter im Familienheim wohnen bleiben . Sie kann die Steuerfreistellung nur für den Anteil , den sie selbst geerbt hat , am Familienheim nutzen . Die Anteile an der Immobilie , welche die Kinder geerbt haben , fallen dagegen nicht mehr unter diese Befreiung , da die Kinder nicht mehr oder nicht für zehn Jahre mehr im Familienheim wohnen . So kann man erfolgreich die Steuerbefreiung für das Familienheim anteilig vernichten . Nur über zeitlich begrenzt mögliche Gestaltung kann dieser Fehler nach dem Todesfall noch korrigiert werden .
Speaker 1Bei zerstrittenen Erbengemeinschaften gelingt dies oftmals gar nicht mehr . Die beste Lösung ist , hier , eine testamentarische Regelung zu treffen , damit das Problem erst überhaupt nicht zum Tragen kommt . Kommen wir zum zweiten Punkt . Mit warmer Hand geben ist besser , als ein Familienheim vererben . Tatsächlich gibt es im Erbschaft und Schenkungssteuerrecht zwei Regelungen , welche die steuerfreie Übertragung des Familienheims erlauben . Es gibt einmal eine Regelung zum steuerfreien Verschenken des Familienheims undlauben . Es gibt einmal eine Regelung zum steuerfreien Verschenken des Familienheims und eine gesonderte Regelung zum steuerfreien Vererben des Familienheims .
Speaker 1Wesentlicher Unterschied ist zum einen , dass sich das Familienheim nur steuerfrei an den Ehegatten verschenken kann , nicht aber an ein Kind . Zum anderen ist die Steuerfreiheit der Vererbung des Familiensheims daran gebunden , dass der Erbe des Familienheims noch weiterhin zehn Jahre als Eigentümer selber nutzt . Anderenfalls kommt es rückwirkend zur Versteuerung der Übertragung des Familienheims in ungeschmälter Höhe , und genau dies bereitet oftmals erhebliche Schwierigkeiten . In unserem Beispiel war der Vater als erstes verstorben , und die Mutter wohnte weiterhin im Familienheim . Dies muss sie nun noch für weitere zehn Jahre nach dem Erbfall tun ?
Speaker 1Was ist , wenn ihr das Familienheim zu groß wird oder sie eins der Kinder mit seiner Familie in das Haus ziehen lassen möchte , oder ihr wäre eine Wohnung in der Stadt nun lieber als das bisherige Leben auf dem Land ? Zieht die Mutter aber vor Ablauf von zehn Jahren aus dem Haus aus , verkauft dieses oder überträgt das Kind vor ihrem Tod auf eins ihrer Kinder , führt dies nachträglich zum Wegfall der Befreiung für das Familienheim und zur vollen Besteuerung des Familienheims mit Erbschaftssteuer . Dies kann dadurch vermieden werden , dass der Familienvater bereits zu Lebzeiten seinen Anteil am Familienheim auf seine Ehefrau überträgt . Ist der Vater ernstlich erkrankt , sollte man sich bereits zu diesem Zeitpunkt Gedanken machen , ob das Familienheim nicht vorsorglich auf den anderen Ehegatten übertragen wird . Denn bei der Schenkung des Familienheims gibt es im Gegensatz zu Todesfallregelungen ja keine 10-jährige Behaltensfrist .
Speaker 1Die Witwe kann also später selbst entscheiden , ob sie im Haus wohnen bleiben will oder nicht , ob sie diese später mal verkaufen will oder vorzeitig auf eins ihrer Kinder überträgt . In diesem Fall käme es jeweils dann zu keiner Nachversteuerung . Häufigster Einwand gegen eine solche Regelung ist , dass man ja gar nicht wissen könne , wer je Ehegatte nun tatsächlich zuerst versterben wird , sodass man das Familienheim gegebenenfalls vorab auf den falschen Ehegatten übertragen hat . Das kann man aber regelmäßig relativ einfach lösen , indem man in den Übertragungsvertrag ein vertragliches Rückforderungsrecht beim Vorversärben des beschenkten Ehegattens aufnimmt . Damit kann man in steuerlicher Hinsicht rückwirkend die bisherige Übertragung des Familienheims ungeschehen machen .
Speaker 1Kommen wir zum nächsten Problemfall . Es gibt mehr als ein Kind . Besondere Probleme entstehen , wenn zwei oder mehr Kinder vorhanden sind und das Familienheim aber , um die vollständige Befreiung kommen zu können , nur an ein Kind gegeben werden kann . Wollen die Eltern die Erbe möglichst gerecht unter ihren Kindern verteilen , haben diese nun das Problem , dass ein Kind steuerfreies Vermögen erben könnte und das andere oder die anderen Kinder ihr Erbe aber ganz regulär versteuern müssten . Der ungünstigste Weg hier wäre zum Beispiel , aus Gerechtigkeitserwägung die Regelung erst gar nicht in Anspruch nehmen zu wollen . Hierdurch würde man den Fiskus durchaus beachtliche Beträge unnötigerweise zukommen lassen . Mögliche Lösungsansätze könnten hier sein , dass über eine testamentarische Regelung ein Ausgleich zwischen den Kindern geschaffen wird , also das Kind , welches das Familienheim nicht erhält , anderweitig mehr Vermögen bekommt . Dies erfordert natürlich idealerweise bereits zu Lebzeiten eine Abklärung dieser Situation mit seinen Kindern und die Errichtung eines Testamentes . Wenn Ihnen dieses Video gefallen hat , würde es mich freuen , wenn Sie uns ein Like geben . Vergessen Sie nicht , den Kanal zu abonnieren und die Glocke anzuklicken , um informiert zu werden , wenn wir ein neues Video veröffentlichen . Bis zum nächsten Video .