Erbschaftsteuer einfach erklärt mit Uli Reitz WP/StB/CPA

Ferienhaus Vererben: Sonne, Sand und Steuertricks

Uli Reitz Steuerberater Season 1 Episode 11

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Ein Ferienhaus im Ausland klingt nach Freiheit, erinnert an Sommerabende und Ruhe – doch bei Erbschaft und Schenkung kann es schnell teuer werden. Wir nehmen dich mit durch die wichtigsten Stellhebel, die entscheiden, ob du von echten Vergünstigungen profitierst oder in die Falle doppelter Besteuerung tappst. 

Gemeinsam mit Steuerberater Uli Reiz aus dem Norden von München sprechen wir über die Praxis: Wie funktioniert der 90-Prozent-Ansatz bei vermieteten Auslandsimmobilien wirklich? Warum sind EU, EWR und Drittstaaten unterschiedlich zu behandeln, und woran erkennst du, ob ein Staat beim Erbschaftsteuer-Informationsaustausch mitzieht? Wir beleuchten die heikle Schnittstelle zwischen Vermietung und Eigennutzung, zeigen eine praxistaugliche Lösung mit vorheriger Vermietung an das künftige Kind.

Ein großer Teil der Probleme entsteht neben der Immobilie: Hausrat, Einrichtung und ausländische Bankkonten. Wir klären, warum Zahlungsmittel oft doppelbesteuert werden und warum die Anrechnung ausländischer Steuer auf deutsche Erbschaftsteuer beim Konto regelmäßig scheitert. Zusätzlich gehen wir auf das Vermächtnis ein und zeigen, weshalb diese Gestaltungsform oft die Anrechnung verhindert und die Steuerlast verdoppeln kann. 

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Einführung: Auslandsimmobilien Und Steuern

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Kann sich schätzen, wer neben seinem inländischen Wohnsitz auch noch über ein Feriendomizil im Ausland verfügt. Der Besitz einer Ferienimmobilie auf dem Balean, ein Zweitwohnsitz im Tessinen oder ein Haus in Tirol führen bei Erbschaft und Schenkungen zu besonderen steuerlichen Herausforderungen. Da die erbschaftssteuerlichen Regelungen der einzelnen Länder nicht aufeinander abgestimmt sind, besteht bei grenzüberschreitenden Erbfällen das Risiko, dass ein ausländischer Staat genauso wie Deutschland auf den gleichen Sachverhalt eine Erbschaft oder Schenkungssteuer erheben möchte.

Doppelte Besteuerung Als Grundrisiko

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In diesem Video soll es um die möglichen steuerlichen Vergünstigungen gehen, welche bei der Vererbung oder dem Verschenken einer ausländischen Immobilie in Deutschland in Anspruch genommen werden können.

Ziel: Deutsche Vergünstigungen Verstehen

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Hallo, mein Name ist Uli Reiz. Ich bin als Steuerberater im Norden von München tätig. Als Fachberater für Unternehmensnachfolge befasse ich mich intensiv mit Fragen der Erbschaft und Schenkungssteuer.

90-Prozent-Ansatz Für Vermietungen

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Übertrage ich eine vermietete Immobilie, wird diese nicht mit ihrem vollen Wert der Erbschaft oder Schenkungssteuer unterworfen, sondern sie wird nur mit 90% ihres steuerlichen Wertes angesetzt. 10% sind grundsätzlich steuerfrei.

Ausweitung Auf Drittstaaten Mit Austausch

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Voraussetzung hierfür war bisher, dass die Immobilie in einem Land der Europäischen Union oder einem Land des europäischen Wirtschaftsraums belegen ist. Neu hinzugekommen sind nun auch Immobilien, welche in Drittstaaten belegen sind. Das gilt allerdings nur, wenn in Bezug auf die Erbschaftssteuer ein Informationsaustausch zwischen Deutschland und diesem Drittstaat sichergestellt

Sonderfall Eigennutzung Der Ferienwohnung

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ist. Ein besonderes Problem entsteht, wenn eine Ferienwohnung im Ausland nicht nur vermietet wird, sondern auch zeitweise selbst vom Eigentümer genutzt wird. Wurde die Immobilie im Ausland ausschließlich vom Eigentümer selbst bewohnt, kann die Vergünstigung für vermietete Immobilien natürlich nicht in Anspruch genommen werden, denn sie wird ja nicht vermietet. Wird sie teilweise vermietet und teilweise selbst genutzt, gibt es hierzu keine offizielle Ansicht der Finanzverwaltung, wie zu verfahren ist.

Praktischer Ansatz: Vorab An Kind Vermieten

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Lösen könnte man dieses Problem zum Beispiel dadurch, dass im Vorfeld einer geplanten Schenkung einer Auslandsimmobilie zum Beispiel an das eigene Kind, diese im Vorfeld an den später, an das später beschenkte Kind vermietet

Hausrat Und Konto Nicht Vergessen

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wird. Nicht übersehen sollte man bei einer Immobilienübertragung, dass damit nicht automatisch die Einrichtung, also der Hausrat und regelmäßig ein für diese Immobilie verwendetes Bankkonto auf den Beschenkten oder den Erben übergehen. Gerade auch im Erbfall ist es äußerst ungünstig, wenn die Immobilie auf einen ausgewählten Erben übergeht, der Hausrat und das Bankkonto aber in der Erbengemeinschaft mit anderen Familienmitgliedern landet. Wird

Bankkonten: Keine Vergünstigung, Doppelsteuer

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ein Bankkonto übertragen, welches für die laufenden Kosten der ausländischen Immobilie vorgesehen ist, fällt dies nicht unter die vorgenannten Vergünstigungen. Vielmehr sind Zahlungsmittel in dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Bei der Übertragung eines ausländischen Bankkonto kommt es regelmäßig auch zu einer doppelten Besteuerung, also einmal in Deutschland und einmal im Belegenheitsstaat der Immobilie. Eine Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Steuer für ein Bankkonto sieht das deutsche Recht regelmäßig nicht

Vermächtnis: Keine Steueranrechnung

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vor. Kommen wir zu Vererbungen über ein Vermächtnis. Besondere steuerliche Probleme können entstehen, wenn eine Immobilie im Erbfall an das Kind nicht vererbt wird, sondern das Kind die ausländische Immobilie über ein Vermächtnis zugewendet bekommt. Hier erfolgt nämlich regelmäßig keine Anrechnung der im Ausland anfallenden Erbschaftssteuer auf die deutsche Erbschaftssteuer.

Abschluss Und Hinweise Für Abonnenten

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