Erbschaftsteuer einfach erklärt mit Uli Reitz WP/StB/CPA
Erbschaftsteuer einfach erklärt mit Uli Reitz WP/StB/CPA
Erbfallkosten absetzen: Diese Kosten senken wirklich die Erbschaftsteuer (2026 Update)
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Erben klingt nach Plus, doch die wahren Zahlen stehen erst fest, wenn alle Kosten auf dem Tisch liegen. Wir nehmen dich mit durch die drei großen Kategorien der Nachlassverbindlichkeiten und zeigen klar, welche Ausgaben deine Erbschaftsteuer rechtlich sicher senken und welche das Finanzamt konsequent ablehnt.
Zuerst ordnen wir das Grundprinzip: Besteuert wird die Bereicherung. Das heißt, du ziehst abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten vom geerbten Vermögen ab. Wir erklären kompakt die Erblasserschulden wie offene Bankkredite, Rechnungen und ausstehende Einkommensteuer, die Erbfallschulden wie Vermächtnisse, Auflagen und Pflichtteilsansprüche sowie die sonstigen Nachlasskosten. Ab dem 01.01.2025 gilt für letztere ein höherer Pauschbetrag von 15.000 Euro statt bisher 10.300 Euro. Wichtig: Der Pauschbetrag gilt pro Erbfall, nicht pro Erbin oder Erben, und das Finanzamt verteilt ihn bei Miterbschaften in der Regel nach Erbquote, sofern ihr nichts anderes beantragt.
Wir gehen praxisnah durch typische Posten: Bestattung, Grabdenkmal, Trauerfeier, Anzeigen, Reisekosten der Angehörigen und Trauerkleidung. Dazu kommt die übliche Grabpflege, die häufig mit 300 Euro jährlich angesetzt und mit einem Vervielfältiger kapitalisiert wird. Spannend ist die Abgrenzung: Ordnet das Testament eine konkrete Grabpflege als Auflage an, zählt dies als Erbfallschuld und kann zusätzlich zum Pauschbetrag abgezogen werden. Ebenso beleuchten wir die Kosten für Abwicklung, Regelung und Verteilung des Nachlasses wie Erbschein, Testamentsvollstreckung, Steuerberatung, Wertermittlung von Immobilien und Grundbuchänderung. Übersteigen die tatsächlichen Kosten den Pauschbetrag, ist der höhere, nachweisbare Betrag abziehbar.
Genauso deutlich benennen wir die No-Gos: Verwaltungskosten sind tabu. Dazu gehören laufende Verwaltungs- und Verwertungskosten, Testamentsvollstreckung, soweit sie Verwaltung betrifft, sowie Renovierungen oder Modernisierungen einer Nachlassimmobilie zur Verkaufsförderung. Mit klaren Beispielen und handfesten Tipps geben wir dir eine Checkliste an die Hand, die dir Zeit, Nerven und bares Geld spart. Wenn dir diese Art von klarer Steuerpraxis hilft, abonniere den Podcast, teile die Folge mit Menschen, die gerade erben, und hinterlasse eine Bewertung, damit wir noch mehr Fragen rund um Erben und Steuern aufklären können.
Einstieg: Erben Und Kosten
SPEAKER_00In einem Erbfall erbt man nicht nur Vermögen, sondern es kommen auch Kosten auf einen zu, welche durchaus beachtlich sein können. Welche von diesen Kosten darf ich steuerlich geltend machen? In diesem und zwei weiteren Videos zu diesem Thema zeige ich Ihnen, welche anfallenden Kosten ich steuerlich geltend machen kann und auf welchen Kosten ich sitzen bleibe. Hallo, mein Name ist Uli Reiz. Ich bin als Steuerberater im Norden von München tätig. Als Fachberater für Unternehmensnachfolge befasse ich mich intensiv mit Fragen der Erbschaft und Schenkungssteuer.
Nachlassverbindlichkeiten Im Überblick
SPEAKER_00Die Erbschaftssteuer berechnet sich grundsätzlich nach der Bereicherung der Erben. Von dem erbten Vermögen darf ich daher die abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten in Abzug bringen. Unter Nachlassverbindlichkeiten versteht man dabei drei Dinge. Einmal die Erblasserschulden, Erbfallschulden und sonstige Nachlassverbindlichkeiten.
Erblasserschulden Konkret
SPEAKER_00Zu den Erblasserschulden gehören alle Verbindlichkeiten, welche noch vom Verstorbenen her rühren. Hierzu zählen alle Bankschulden oder noch offene Rechnungen des Verstorbenen, wie zum Beispiel die letzte Handy-Rechnung oder noch eine offene Stromrechnung. In der Praxis spielen hier stets auch noch private Einkommensteuerschulden eine Rolle, wie zum Beispiel die Einkommensteuer aus der noch nicht erstellten Einkommensteuererklärung für das Jahr vor dem Tod oder dem Todesjahr selbst. Zu den Erblasserschulden habe ich Ihnen oben ein Video verlinkt.
Erbfallschulden Erklärt
SPEAKER_00Die zweite abzugsfähige Position sind die Erbfallschulden. Hierunter versteht man Verbindlichkeiten, welche im Rahmen des Todesfalls entstehen, zum Beispiel aus Vermächtnissen, aus Auflagen, die ein Testament anordnet und auch zum Beispiel aus Pflichtheitsanteilen. Auch zu den Erbfallschulden habe ich Ihnen ein Video oben verlinkt.
Pauschbetrag Ab 2025
SPEAKER_00Kommen wir nun zu den sonstigen Nachlassverbindlichkeiten. Diese kommen in jedem Erbfall vor und für diese Kosten und nur für diese Kosten gibt es einen Pauschbetrag in Höhe von 15.000 Euro ab dem 01.01.2025. Davor galt ein Pauschbetrag in Höhe von 10.300 Euro. Diesen Betrag kann ich also auf jeden Fall in meiner Erbschaftssteuererklärung geltend machen. Übersteigen meine tatsächlichen Kosten diesen pauschalen Betrag, darf ich natürlich auch die höheren Kosten zum Abzug bringen. Wichtig ist, dass dieser Pauschbetrag nur pro Erbfall zur Anwendung kommt und nicht pro
Verteilung Unter Miterben
SPEAKER_00Erbe. Habe ich also mehrere Erben, zum Beispiel der Vater verstirbt und hinterlässt Frauen zwei Kinder, dann gibt es für alle diese Erben zusammen nur einmal den Pauschbetrag in Höhe von 15.000 Euro. Hierbei verteilt das Finanzamt, sofern nichts anderes in der Erbschaftssteuererklärung beantragt wird, den Freibetrag nach dem Erbanteil, also den Erbquoten der
Bestattung Und Grabkosten
SPEAKER_00Beteiligten. Aber was gehört nun zu den abzugsfähigen Abfahrtkosten? Hier sind zunächst die Bestattungskosten und die Grabdenkmalkosten zu nennen. Zu den Bestattungskosten gehören die Kosten für die Erd- oder Feuerbestattung, Kosten für eine Trauerfeier, für Todesanzeigen, Danksagung und sogar Reisekosten der Angehörigen und Kosten für Trauerkleidung sind abzugsfähig. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Kosten vom Erben selbst getragen werden oder ob diese aus dem Nachlass bezahlt werden.
Übliche Grabpflege Ansatz
SPEAKER_00Daneben dürfen die Kosten für die übliche Grabpflege in Abzug gebracht werden. Kosten für die übliche Grabpflege werden, wenn kein Betrag bestimmt ist, von der Finanzverwaltung regelmäßig mit einem Jahreswert in Höhe von 300 Euro angesetzt. Diese jährlichen Grabpflegekosten von 300 sind dann mit dem Vervielfältiger für Leistungen auf eine unbestimmte Dauer anzusetzen. Also in diesem Beispiel 300 Euro mal 9,3 sind gleich 2.790 Euro.
Grabpflege Als Auflage
SPEAKER_00Von uns zu unterscheiden ist, wenn der Erblasser den Erben mittels Auflage im Testament eine bestimmte Grabpflege auferlegt. So handelt es sich hier nicht um Erbfallkosten, welche ja nur zur Geltung kommen, wenn der Freibetrag in Höhe von 15.000 Euro insgesamt überschritten wird. Vielmehr handelt es sich dann um Erbfallschulden, welche dann neben dem Freibestrag stets zusätzlich geltend gemacht werden
Abwicklung Und Erwerbskosten
SPEAKER_00können. Des Weiteren dürfen Kosten zur Erlangung des Erwerbs, aber auch für die Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses abgezogen werden. Auch diese Kosten sind erstmal durch den Pauschbetrag in Höhe von 15,000 Euro abgedeckt. Es sei denn, die Gesamtkosten übersteigen eben diesen Pauschbetrag.
Verwaltungskosten Nicht Abziehbar
SPEAKER_00Unter Kosten für die Nachlassregelung fallen die Kosten für die Testamentseröffnung, die Erteilung eines Erbscheins, Kosten für einen Testamentvollstrecker, Kosten des Steuerberaters für die Erstellung einer Erbschaftssteuererklärung, Kosten für die Ermittlung des Gemeinwerts vom Grundbesitz und auch die Kosten der Grundbuchänderung. Unter abzugsfähigen Erwerbskosten sind insbesondere Beratungskosten zu verstehen, zur Erlangung und Sicherung des Erwerbs, Kosten für einen Rechtsstreit, um an das Erbe zu kommen, oder zum Beispiel Kosten für eine Erbenermittlung. Zu den abzugsfähigen Kosten gibt es aber eine große Einschränkung. Hiernach dürfen Kosten zur Verwaltung des Nachlasses nicht abgezogen werden. Nicht abzugsfähig sind hier die Kosten der laufenden Verwaltung und Verwertung des Nachlasses, wie zum Beispiel die Kosten des Testamentsvollstreckers, soweit sie sich auf die Nachlassverwaltung beziehen. Auch die Renovierung oder Modernisierung einer Nachlassimmobilie, um diese verkaufsfähig zu machen, fallen nicht darunter.
Abschluss Und Hinweis
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