Erbschaftsteuer einfach erklärt mit Uli Reitz WP/StB/CPA
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Familienpool - 5 Vorteile einer Familiengesellschaft (Teil 2)
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Wir zeigen, wie die vorweggenommene Erbfolge mit einem Familienpool die Vermögensnachfolge steuerlich und praktisch deutlich planbarer macht. An einem Beispiel mit vermieteten Eigentumswohnungen erklären wir, wie eine vermögensverwaltende Familiengesellschaft Zersplitterung verhindert und Schutz vor Zugriffen schafft.
• Familienpool als vermögensverwaltende Familiengesellschaft zur Nachfolgegestaltung
• Steuern sparen durch frühe Nutzung der Freibeträge von 400.000 Euro je Elternteil und Kind
• Beispiel: mehrere vermietete Wohnungen und das Problem der Ungleichbehandlung
• Einbringung der Immobilien in eine Kommanditgesellschaft und anschließende Übertragung von Anteilen
• Gleichbehandlung der Kinder durch identische prozentuale Beteiligungen an allen Immobilien
• Schutz vor Verkauf, Verschwendung und Fehlinvestitionen durch Zustimmungserfordernisse
• Gläubigerschutz über Pfändung des Anteils statt Zugriff auf Gesellschaftsvermögen und Abfindungsregeln
• Minderung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen im Zeitablauf
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Vorweggenommene Erbfolge Als Steuerhebel
SPEAKER_00Durch die lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten im Wege der vorweggenommenen Erdfolge lässt sich die Nachfolgegestaltung in vielerlei Hinsicht optimieren. Ich kann hierdurch oft in erheblichem Umfang Erbschaft und auch Einkommensteuer einsparen.
Familienpool Kurz Erklärt
SPEAKER_00Gerade bei komplexen Vermögensnachfolgen kann sich hierbei die Schaffung eines sogenannten Familienpools, also einer vermögensverwaltenden Familiengesellschaft, anbieten. Unter einem Familienpool versteht man hier die Einbringung vom Vermögen in eine Gesellschaft, an der dann der Ehegatte und oder die Kinder beteiligt werden können.
Fünf Risiken Der Vermögensnachfolge
SPEAKER_00In diesem Video möchte ich Ihnen zeigen, welchen fünf wesentlichen Risiken in der Vermögensnachfolge durch diese Gestaltung vermieden werden können. Hallo, mein Name ist Uli Reitz und ich bin als Steuerberater im Norden von München tätig. Als Fachberater für Unternehmensnachfolge befasse ich mich intensiv mit Fragen der Erbschaft und Schenkungssteuer. Durch die Nutzung einer Vermögensverwaltungsgesellschaft kann ich viele Risiken ausschalten, welche bei der lebzeitigen Übertragung von Vermögen auf die Kinder ansonsten das Vermögen bedrohen. Ich kann so das übertragende Vermögen vor Zersplitterung, vor Verschwendung durch den Beschenken, vor Fehlinvestitionen, auch vor Pflichtteilen und Pflichtzeitsergänzungsansprüchen sowie vor Zugriff durch Sozialhilfeträger oder andere Gläubiger der Beschenkten schützen.
Beispiel Mit Vermieteten Eigentumswohnungen
SPEAKER_00Fangen wir mit einem kleinen Beispiel an. Ein Ehepaar hat im Laufe seines Arbeitslebens mehrere Eigentumswohnungen gekauft, welche vermietet sind. Das Ehepaar ist schon älter und möchte nun sein Vermögen auf seine Kinder übertragen, insbesondere um die steuerlichen Freibeträge von 400.000 Euro, je Elternteil und Kind frühzeitig auszuschöpfen. Es gibt für die Eltern nun verschiedene Wege, Vermögen auf die Kinder zu übertragen. Sie könnten zum einen jedem Kind eine eigene Wohnung übertragen. Doch da sie keine zwei identischen Wohnungen besitzen, haben sie Sorge, dass sie hierdurch die Kinder ungerecht behandeln. Zum einen haben die Wohnung jeweils einen unterschiedlichen Wert, zum anderen haben sie auch eine andere Lage. Eine Wohnung in München wird künftig eine bessere Wertentwicklung haben als eine Wohnung in einer schlechteren Lage. Ferner sorgen sie sich, dass die Kinder die Wohnung gegebenenfalls gleich wieder verkaufen und in ihrem Leben angespartes Vermögen dadurch zersplittert und auch gleich wieder verschwendet wird. Nachdem eins der Kinder nicht sonderlich gut ist im Umgang mit Geld, sorgen sie sich, dass Gläubiger des Kindes dann auf die übertragene Wohnung zugreifen könnten.
Ziele: Gleichbehandlung Und Werterhalt
SPEAKER_00All diese Probleme lassen sich dadurch lösen, dass nicht jedes Kind direkt eine Wohnung erhält, sondern vielmehr die Eltern das Vermögen in einen sogenannten Familienpool, also hier eine verwögensverwaltende Kommanditgesellschaft, einbringen. Hierzu gründen die Eltern eine Kommanditgesellschaft und bringen die zu übertragenen Wohnungen in diese Gesellschaft ein. Nachdem beide Eltern vorherig jeweils vor und nach der Einbringung gleichmäßig an der Wohnungen bzw. der Gesellschaft beteiligt sind, liegt hier keine Veräußerung der Immobilie an die Gesellschaft vor. Es kommt hier nicht zu einer Realisierung eines privaten Veräußerungsgeschäftes, was früher auch Spekulationsgeschäft genannt wurde, an den eingebrachten Wohnungen. Schließlich erhalten die Kinder Anteile an der Gesellschaft, sie werden als teilhafter, sogenannte Kommanditisten, beteiligt. Da es sich um eine vermögensverwaltende Gesellschaft handelt, sagt das Schenkungssteuerrecht hier, dass den Kindern nicht Anteile an einer Gesellschaft als Schenkung zu versteuern haben, sondern die Kinder haben jeweils anteilig etwas von den eingebrachten Wohnungen geschenkt bekommen und haben das zu besteuern. Erhalten die Kinder zum Beispiel jeweils 25 Prozent an der Gesellschaft, haben sie aus schenkungssteuerlicher Sicht jeweils ein Viertel an jeder Wohnung geschenkt bekommen. Damit haben die Eltern nun mehrere Ziele erreicht. Zum einen wird ihr Vermögen nicht zersplittert, sondern bleibt vielmehr als Ganzes in der Familiengesellschaft und damit in der Familie erhalten. Zum zweiten hat jedes Kind einen genau gleich großen Anteil vom Vermögen erhalten. Der Wunsch nach gerechter Verteilung ist damit auch verwirklicht. Auch künftige Wertsteigungen der Immobilie kommen allen Gesellschaftern, also allen Kindern, in gleichem Ausmaße zugute.
Gläubigerschutz Durch Gesellschaftsvertrag
SPEAKER_00Und zum dritten können die Kinder nicht ohne Zustimmung der Mitgesellschafter über ihre Beteiligung verfügen. Kein Kind kann das Vermögen sofort alleine versilbern und für den eigenen Lebenswandel verwenden. Greifen Gläubiger des Kindes auf dessen Vermögen zu, können diese nicht auf das Vermögen der Familiengesellschaft direkt zugreifen. Vollstreckt ein Gläubiger in den Gesellschaftsanteil des Kindes am Familienpool, so kann der Gesellschaftsvertrag hierfür eine Regelung vorsehen, dass das Kind dann gegen eine geringe Abfindung aus der Gesellschaft ausscheidet. Dann ist es für einen Gläubiger weniger reizvoll, den Gesellschaftsanteil des Kindes zu pfänden.
Pflichtteilrisiken Über Zeit Reduzieren
SPEAKER_00Als letzter, aber nicht unwesentlicher Vorteil sei genannt, dass Pflichtteils bzw. Pflicht der Ergänzungsansprüche des Kindes mit dieser Art der Vermögensübertragung im Zeitablauf gemindert werden können.
Abschluss Und Nächste Schritte
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