Erbschaftsteuer einfach erklärt mit Uli Reitz WP/StB/CPA
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BFH-Urteil Stoppt Steuerfallen Beim Elternkind-Immobilienverkauf
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Null Prozent Zinsen und trotzdem Steuern zahlen, obwohl kein Cent fließt? Genau diese absurde Konstellation hat Familien bei der Vermögensnachfolge jahrelang erwischt, wenn Eltern eine Immobilie an ihr Kind verkauft und den Kaufpreis als Darlehen gestundet haben. Wir ordnen ein neues BFH-Urteil ein, das gleich zwei nachteilige steuerliche Regelungen ins Wanken bringt und damit die Gestaltung „Immobilie verkaufen statt schenken“ deutlich attraktiver machen kann.
Wir gehen Schritt für Schritt durch ein typisches Praxisbeispiel: Eine Eigentumswohnung in München wird für 600.000 Euro an die Tochter verkauft, der Kaufpreis wird gestundet, Zinsen werden ausdrücklich ausgeschlossen. Bisher konnte das zu Schenkungssteuer beim Kind führen, weil das Finanzamt eine Zinsschenkung über die gesamte Laufzeit unterstellt hat. Gleichzeitig mussten die Eltern fiktive Zinsen in der Einkommensteuer versteuern, obwohl keine Zinsen vereinbart waren. Wir erklären, warum das finanzielle Folgen in fünfstelliger Höhe haben konnte und worauf Nachfolgeplanung, Immobilienübertragung und familieninterne Darlehen besonders achten müssen.
Dann wird es juristisch spannend: Der BFH prüft drei mögliche Ansatzpunkte für eine Besteuerung beim Vater, laufende Zinsen, Versorgungsrente und ein möglicher Gewinn bei Tilgung, und verneint sie im Ergebnis. Zusätzlich ändert das Gericht seine Linie auch beim Kind: Eine angenommene Zinsschenkung soll künftig keine Schenkungssteuer mehr auslösen. Was heißt das für bestehende Fälle, für neue Verträge und für den Umgang mit dem Finanzamt? Hör rein, abonniere den Kanal, teile die Folge mit jemandem in der Nachfolgeplanung und schreib uns deine Frage oder deinen Praxisfall in die Kommentare.
Neue BFH-Wende Zur Steuerfalle
SPEAKER_00Der BFA hat ein neues Urteil gefällt, das zwei große nachteilige steuerliche Regelungen in der Vermögensnachfolge nun beendet. Betroffen sind Fälle, in denen eine Immobilie an das eigene Kind nicht verschenkt, sondern verkauft und der Kaufpreis durch die Eltern gestundet wurde. Diese Gestaltung konnte bisher beachtliche Schenkungssteuer für das Kind und hohe Einkommensteuerbeträge für die Eltern zur Folgen. Verkauften zum Beispiel Eltern in den Kind eine Immobilie im Wert von 600.000 Euro gegen ein Darlehen und wurde auf die Berechnung von Zinsen, für dieses Darlehen verzichtet, konnte diese Gestaltung eine sofortige Schenkungssteuer von bis zu 22.000 Euro beim Kind auslösen. Und die Eltern hatten im Zeitablauf fiktive Zinsen in Höhe von gerundet 200.000 Euro bei der Einkommensteuer zu versteuern. Was hat sich nun geändert?
Beispiel Zinsloser Verkauf An Tochter
SPEAKER_00Hallo, mein Name ist Uli Reitz. Ich bin als Steuerberater im Norden von München tätig. Als Fachberater für Unternehmensnachfolge befasse ich mich intensiv mit Fragen der Erbschaft und Schenkungssteuer. Machen wir ein Beispiel. Der Vater verkauft eine Eigentumswohnung in München, welche er seit vielen Jahren besitzt, an seine Tochter für 600.000 Euro. Der Kaufpreis wird der Tochter vom Vater gestundet. Sie vereinbaren ausdrücklich, weil die Tochter sich das nicht leisten kann, dass keine Zinsen anfallen sollen.
Drei Prüfungen Für Vaters Besteuerung
SPEAKER_00Hier passierten bisher nun zwei Dinge. Zum einen unterstellte das Finanzamt, dass gerade weil keine Zinsen vereinbart wurden, die Tochter am Tag der Hingabe des Darlehens eine Zinsschenkung in Höhe aller ersparten Zinsen über die gesamte Laufzeit des Darlehens erhalten habe. In unserem Beispiel würden dafür ca. 22.000 Euro an Schenkungssteuer bei der Tochter anfallen. Zum anderen hatte der Vater jedes Jahr fiktive Zinsen aus dem hingegebenen Darlehen an die Tochter zu versteuern. Bei einem Darlehen in Höhe von rund 600.000 Euro sind dort, laut Ansicht der Finanzverwaltung, rund 200.000 Euro an Zinsen enthalten. Und das, obwohl die Beteiligten gar keine Zinsen vereinbart hatten. Auf diese Zinsen hatte der Vater bisher jährlich eine durchaus beachtliche Einkommensteuer zu bezahlen. Was ist nun neu? Im Urteilsfall wurden drei Regelungen geprüft, welche eine Versteuerung bezüglich der Zinsen beim Vater auslösen könnten. Handelt es sich um laufende Zinsen, fragten sich die Richter. Das wurde verneint, weil dem Vater tatsächlich ja gar keine Zinsen zugeflossen waren. Handelt es sich vielleicht um eine Versorgungsrente, die der Steuer unterliegen könnte? Bei Rentenbezug wären laut gesetzlicher Regelung in der Rente enthaltene unterstellte Ertragsanteile zu versteuern. Die Richter fanden im entscheidenden Fall keinen Ansatzpunkt dafür, dass eigentlich eine Versorgung des Vaters von den Parteien gewollt war. Und als drittes wurde geprüft, ob der Vater einen Gewinn erzielt, wenn der Kaufpreis zurückbezahlt wird, also das Darlehen getilgt wird. Nachdem genau der Kaufpreis bezahlt wird und nichts darüber hinaus, wurde auch oder konnte auch kein Veräußerungsgewinn durch den Vater unterstellt werden. Liegt nun keiner dieser drei vorgenannten Besteuerungstatbestände vor, kann beim Vater keine Besteuerung der Zinsen erfolgen. Der BFH hat hiermit seine bisherige Rechtsprechung abgeändert. Es bleibt natürlich noch abzuwarten, ob das Finanzamt sich dieser Auffassung vorbehaltlos anschließen
Keine Schenkungssteuer Mehr Beim Kind
SPEAKER_00wird. Doch das Gericht hatte noch eine zweite Abänderung seiner Rechtsprechung vorgenommen. Künftig soll auch die Tochter in unserem Beispiel keine Schenkungssteuer mehr auf eine angenommene Zinsschenkung versteuern müssen. Dazu mehr in einem weiteren Video.
Ausblick Und Bitte Um Abo
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