
Tim Guldimann - Debatte zu Dritt
Tim Guldimann - Debatte zu Dritt
„Soll das Bundesverfassungsgericht die AfD verbieten?" - mit Gertrude Lübbe-Wolff und Norbert Lammert
Kann das Bundesverfassungsgericht neutral bleiben, wenn das Land sich spaltet? In anderen Staaten – in den USA, in Ungarn, Italien und zuvor in Polen - versucht der Rechtspopulismus, die Gerichte unter seine Kontrolle zu bringen. Die Frage kann sich auch in Deutschland stellen. Soll die AfD verboten werden und was bedeutet das für die Demokratie? Wie politisch ist das Bundesverfassungsgericht? Es steht nach der Nicht-Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf als Richterin im Zentrum einer Debatte über Macht, Verantwortung und Vertrauen. Dabei geht es generell um das Verhältnis zwischen Politik und richterlicher Gewalt in Zeiten, wo Demokratie und Rechtsstaat nicht mehr selbstverständlich sind.
Ich spreche mit Gertrude Lübbe-Wolff, ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht, und Norbert Lammert, langjähriger Bundestagsabgeordneter und während 12 Jahren Bundestagspräsident. Gemeinsam diskutieren wir, wie unabhängig das Gericht wirklich ist, wie Richterinnen und Richter in Karlsruhe gewählt werden und welchen politischen Einfluss es hat.
Soll das Gericht die AfD verbieten? - Norbert Lammert warnt: „Das Verbotsverfahren gegen die AfD wäre ein politischer und juristischer Höllenritt.“ - Gertrude Lübbe-Wolff hält ein Parteiverbot ebenfalls für problematisch. Sie befürwortet es aber, gegen extremistische Parteifunktionäre das im Grundgesetz vorgesehene Instrument der Grundrechtsverwirkung zu nutzen.
Eine Debatte über Vertrauen in Institutionen, über die Grenzen richterlicher Macht und über die Frage, wie weit Karlsruhe gehen darf, wenn die Demokratie sich selbst verteidigen muss.