Stadt Graz Podcast

Vaterschaft und Kindesunterhalt - was Eltern wissen sollten

Stadt Graz Season 1 Episode 80

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Eine wichtige Folge für alle Eltern: Es geht um Vaterschaft und Kindesunterhalt - also was passiert, wenn zum Beispiel die Vaterschaft nicht anerkannt wird oder wie wird der Unterhalt geregelt, wenn die Eltern getrennt leben? Das und vieles mehr beantwortet Katharina Landgraf aus dem Amt für Jugend und Familie!

🎵 Jingle / Simone Koren-Wallis

Das ist eine wichtige Folge für alle Eltern. Es geht heute um Vaterschaft und Kindesunterhalt.

Also: Was passiert, wenn eine Vaterschaft zum Beispiel nicht anerkannt wird? Oder wie wird der Unterhalt geregelt, wenn die Eltern getrennt leben?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet heute das Amt für Jugend und Familie.

Hallo, mein Name ist Katharina Landgraf, und ich leite das Referat für Kindesunterhalt und Vaterschaft im Jugendamt der Stadt Graz.

Katharina, „Kindesunterhalt und Vaterschaft" klingt vielleicht selbsterklärend. Aber kannst du einmal ganz einfach erklären: Worum geht es dabei genau?

Katharina Landgraf:
Es gibt zwei große Themenbereiche: die Vaterschaft und den Kindesunterhalt.

Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, muss die Vaterschaft anerkannt werden. Tut der Vater das freiwillig, geschieht das beim Standesamt der Stadt Graz. Ist er sich unsicher oder möchte er die Vaterschaft nicht anerkennen, stellen wir beim Gericht einen Antrag. Dort wird dann durch ein Gutachten festgestellt, ob er der Vater ist oder nicht.

Gerade weil es manchmal zwischenmenschliche Probleme gibt, ist das Gericht als neutrale Stelle besonders wichtig. Das Gutachten klärt eindeutig: Ist dieser Mann der Vater oder nicht?

Und in weiterer Folge stellt sich dann die Frage: Besteht auch eine Unterhaltspflicht? Also: Leben die Eltern getrennt oder leben sie mit dem Kind gemeinsam in einem Haushalt?

Simone Koren-Wallis:
Und was bedeutet Kindesunterhalt genau?

Katharina Landgraf:
Eltern sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Kinder zu sorgen - auch finanziell.

Leben sie zusammen, dann leisten sie den sogenannten Naturallebensunterhalt: Wohnen, Essen, Kleidung, Spielzeug, alles, was dazugehört.

Wenn die Eltern getrennt sind, lebt das Kind in der Regel bei einem Elternteil. Wir nennen das den haushaltsführenden Elternteil. Der andere Elternteil, der nicht im selben Haushalt lebt, ist der unterhaltspflichtige Elternteil.

Oft lebt das Kind bei der Mutter, aber das ist nicht immer so. Deshalb sprechen wir bewusst von „haushaltsführend" und „unterhaltspflichtig" - und nicht von Vater und Mutter.

Unser Jugendamt ist für den Kindesunterhalt bis zum 18. Geburtstag zuständig. Ab der Volljährigkeit muss das Kind seine Angelegenheiten selbst regeln. Unterhalt kann aber auch darüber hinaus geschuldet sein - etwa wenn das Kind studiert. Umgekehrt kann die Pflicht enden, sobald das Kind selbsterhaltungsfähig ist, also ein eigenes Einkommen über einer bestimmten Grenze hat.

Diese Grenze wird jedes Jahr angepasst.

Simone Koren-Wallis:
Das klingt nach großem Konfliktpotenzial ...

Katharina Landgraf:
Ja, absolut. Kindesunterhalt betrifft drei hochemotionale Themen: eine zerbrochene Beziehung, Kinder und Geld.

Es gibt viele Eltern, die sehr vernünftig sind und sagen: „Wir passen als Paar nicht zusammen, aber wir kümmern uns gemeinsam ums Kind." Sie treffen dann selbst Vereinbarungen.

Leider gibt es auch Fälle, in denen die Kommunikation so schlecht geworden ist, dass wir als Rechtsvertretung des Kindes einspringen und den Unterhalt festsetzen müssen - manchmal einvernehmlich, manchmal mit Gerichtsantrag.

Simone Koren-Wallis:
Gab es in deiner Karriere Fälle, die dir besonders in Erinnerung geblieben sind?

Katharina Landgraf:
Ja, da gibt es viele. Ein sehr schöner Fall war ein junger Mann, der unsicher war, ob er Vater ist. Als das Gutachten bestätigt hat, dass er es ist, hat er mich überglücklich angerufen. Er und die Mutter sind dann gemeinsam zu uns gekommen, um sich zu bedanken. Danach haben wir nichts mehr von ihnen gehört - vermutlich, weil sie jetzt als Familie glücklich sind.

Auf der anderen Seite gibt es auch sehr schwere Fälle. In einem Fall gab es sogar einen Mordversuch. Der Vater sitzt im Gefängnis, und die Kinder erhalten Unterhaltsvorschuss. Solche Fälle sind selten, aber sie gehen sehr nahe und bleiben unvergesslich.

Simone Koren-Wallis:
Hast du selbst Kinder?

Katharina Landgraf:
Ja, ich habe zwei Kinder. Dadurch kann ich die Sorgen und Nöte vieler Eltern gut nachvollziehen. Ich habe das Glück, in einer stabilen Beziehung zu leben, sodass ich mich privat nicht mit Unterhaltsfragen auseinandersetzen muss. Aber durch meine eigene Elternschaft kann ich mich gut in die Anliegen hineinversetzen.

Gerade zum Beispiel beim Start in den Kindergarten kennen viele Eltern die bürokratischen Wege. Dann kommt zusätzlich noch das Thema Unterhaltsvereinbarung dazu - das ist für viele eine Belastung.

Simone Koren-Wallis:
Kann man den Unterhalt irgendwie festlegen? Gibt es fixe Beträge oder hängt alles vom Einkommen ab?

Katharina Landgraf:
Der Kindesunterhalt ist sehr individuell. Es hängt ab vom Alter des Kindes, vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und auch davon, wie viel Zeit das Kind mit dieser Person verbringt.

Es kann also sein, dass ein Elternteil für drei Kinder ganz unterschiedliche Beträge zahlt: eines verdient schon selbst, eines lebt zur Hälfte bei ihm, das dritte kaum.

Eine einfache Richtlinie gibt es leider nicht. Und auch einen gesetzlichen Mindestunterhalt gibt es in Österreich nicht. Wenn ein Elternteil sehr viele Sorgepflichten hat und wenig verdient, kann der Betrag auch einmal nur 25 Euro betragen.

Simone Koren-Wallis:
Da hört man ja oft: „Du willst nur mein Geld" oder „Du willst mich ausnehmen". Wie geht ihr damit um?

Katharina Landgraf:
Unser Auftrag ist klar: Wir vertreten ausschließlich das minderjährige Kind - nicht die Mutter, nicht den Vater.

Es gibt auch eine gesetzliche Obergrenze, den sogenannten Regelbedarf. Riesige Summen wie in anderen Ländern sind bei uns nicht möglich.

Wir erinnern die Eltern immer wieder: Es geht um das Kind. Es geht um seinen Rechtsanspruch, seine Bedürfnisse. Und jedes Kind kostet - das wissen alle, die Kinder haben.

Simone Koren-Wallis:
Graz ist vielfältig. Wie spürt ihr das in eurer Arbeit?

Katharina Landgraf:
Sehr stark. Wir haben alle sozialen Gruppen bei uns, von Arbeiter:innen bis zu Universitätsprofessor:innen. Manche Familien haben ein Kind, andere sieben.

Dazu kommt die sprachliche Vielfalt. Viele unserer Unterlagen gibt es zweisprachig, unsere Erklärvideos mit mehrsprachigen Untertiteln. Bei Beratungen arbeiten wir mit professionellen Dolmetscher:innen, weil Kinder nicht als Übersetzer:innen eingesetzt werden dürfen.

Simone Koren-Wallis:
Wenn jetzt jemand merkt: Die Beziehung geht auseinander und Kinder sind da - wie geht man am besten vor?

Katharina Landgraf:
Sind die Eltern verheiratet und eine Scheidung steht an, kann der Kindesunterhalt im Scheidungsurteil geregelt werden.

Besteht keine Ehe oder keine Scheidung, können sich Eltern direkt an uns wenden, sobald getrennte Haushalte vorliegen. Dann gibt es bei uns eine Erstberatungsstelle und ein Online-Formular.

Unter www.graz.at/kindesunterhalt stehen alle Informationen, welche Unterlagen nötig sind, und die Kontaktdaten der Erstberatung (Durchwahl 3120).

Simone Koren-Wallis:
Kommt es nicht auch vor, dass ihr so etwas wie „Blitzableiter" seid, wenn Eltern sehr wütend sind?

Katharina Landgraf:
Ja, das passiert. Oft sind es keine fachlichen Beschwerden, sondern die allgemeine Überforderung. Ich versuche dann zuzuhören, Orientierung zu geben und die nächsten Schritte aufzuzeigen.

Für viele ist das Thema völlig neu, und wir wollen die Scheu nehmen, Hilfe von einem Amt anzunehmen. Genau dafür sind wir da.

Simone Koren-Wallis:
Und was passiert, wenn ein Elternteil gar nicht zahlt?

Katharina Landgraf:
Dann übernehmen wir die Durchsetzung. Wir bringen im Namen des Kindes einen Exekutionsantrag beim Gericht ein. Reicht das nicht, prüfen wir, ob ein Unterhaltsvorschuss möglich ist.

Wichtig ist: Auch wenn der Kontakt zum Kind nicht funktioniert - das Kind ist daran unschuldig. Der Anspruch bleibt bestehen, weil es einfach das Geld braucht, um gut leben zu können.

Am Ende geht es immer nur um eines: das Kind.