
Nöding & Voges: Watt 'ne Law
Hier erfahren Sie nicht nur, wie Solarstrom die Welt verändert, sondern auch, wie Sie ganz vorne mit dabei sein können.
Wir sind Michael Nöding & Dirk Voges, Ihre Podcast-Hosts und begleiten Sie mit langjähriger Erfahrung in der Solarbranche durch die komplexe Welt der internationalen Beschaffung von Photovoltaik-Produkten. Unser Podcast „Watt ´ne Law“ ist mehr als nur ein Podcast; er soll Ihr Navigationsinstrument für einen effizienten und nachhaltigen Einkauf werden.
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Michael Nöding & Dirk Voges
Nöding & Voges: Watt 'ne Law
reupload: Watt 'n Law: Garantien, Rückversicherung, Option Cover
Die Welt der Solarmodulgarantien erscheint auf den ersten Blick unkompliziert, doch verbirgt sie rechtliche Feinheiten und potenzielle Risiken, die jeden Anlagenbetreiber betreffen können. Im Gespräch mit Dirk Voges tauchen wir tief in die Materie ein und enthüllen, was hinter den beeindruckenden Garantieversprechen von bis zu 40 Jahren wirklich steckt.
Wir unterscheiden zunächst klar zwischen Produktgarantien, die Mängel abdecken und heute standardmäßig 10-12 Jahre betragen, und Leistungsgarantien, die vor übermäßiger Degradation schützen und mittlerweile bis zu vier Jahrzehnte umfassen können. Dabei stellen wir fest: Diese Garantien sind rechtlich betrachtet "Aufreißverträge", die durch die bloße Inbetriebnahme des Moduls zustande kommen – ein faszinierendes juristisches Konstrukt mit weitreichenden Folgen.
Besonders spannend wird es bei der Frage: Was passiert, wenn der Hersteller während der langen Garantielaufzeit vom Markt verschwindet? Hier kommt die sogenannte "Option Cover" ins Spiel – fälschlicherweise oft als "Rückversicherung" bezeichnet. Sie springt ein, wenn der Garantiegeber nicht mehr existiert und der Modulschaden die Garantiebedingungen erfüllt. Doch Vorsicht: Selbst mit Option Cover muss man im Insolvenzfall des Herstellers aktiv werden und seine Forderungen anmelden.
Die Entscheidung für oder gegen eine solche Zusatzversicherung hängt von zahlreichen Faktoren ab: Projektgröße, Fremdkapitaleinsatz, Renditeerwartungen und nicht zuletzt den Anforderungen von Investoren, die zunehmend auch Aspekte wie das Lieferkettengesetz und ESG-Reporting berücksichtigen müssen. Während Top-Hersteller solche Absicherungen selten proaktiv anbieten, nutzen kleinere Anbieter sie gezielt als Verkaufsargument.
Diese Folge bietet sowohl Neueinsteigern als auch erfahrenen Akteuren im PV-Markt wertvolle Einblicke in dieses unterschätzte Thema.
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Herzlich willkommen bei einer neuen Folge von Buttonlord, dem Podcast von Solar Fertig und Gunner Cook, heute mit den Themen rund um Garantien, rückversicherung und Option Cover. Mit dabei ist wieder Dirk Voges. Herzlich willkommen, hallo Michael. Schön wieder hier zu sein. Ja, ich freue mich auch, dass du da bist, und ich habe jetzt gerade eben schon mit ein paar Begriffen um mich geworfen Garantien, rückversicherung, option Cover, das ist ja alles nicht das gleiche. Von daher gib uns mal einen schnellen, eleganten Überblick Was ist das eigentlich alles, und wo unterscheiden sich diejenigen?
Speaker 2:welchen Garantien, ehrlich gestanden, für Solarmodule ist mein Lieblingsthema. Als ich die ersten Garantien, so 2002, 2003, gelesen habe, habe ich mir gedacht wer glaubt eigentlich daran? Diese Dinger sind doch nicht das Papier, auf das sie gedruckt sind. Im Gegensatz zu meiner Einschätzung haben sich Garantien als eines der wesentlichen Instrumente dazu entwickelt, was den A den Verkauf der Module angeht, aber B auch ihre Wichtigkeit bei der Finanzierung von PV-Großanlagen. Die Garantien selbst unterscheiden sich in zweierlei Teilen. Wir haben zum einen eine Produktgarantie, das heißt, dort garantiert der Garantiegeber, dass während der Laufzeit dieser Produktgarantie kein Mangel auftritt. Sollte das der Fall sein, wird das Modul ausgetauscht, oder es gibt auch unter Umständen einen Schadensersatz, zumindest für den Wert dieses Moduls.
Speaker 2:Diese Produktgarantien waren anfänglich 5, 6 Jahre alt. Heute sehen wir da draußen Produktgarantien, die haben 10 bis 12 Jahre, und an diese Zeitphase. Anschließend gibt es die sogenannte Leistungsgarantie. Diese Leistungsgarantie steht dafür ein, dass während der Laufzeit der Leistungsgarantie die natürliche Deklaration im Modul um einen bestimmten Prozentsatz maximal erfolgt und nicht darüber hinaus. Und wir sehen inzwischen tatsächlich da draußen Modulhersteller, die bis zu 40 Jahre Leistungsgarantie geben. Das ist ein verdammt langer Zeitraum. Das glaubt man nicht, mal die deutsche Automobilindustrie, dass ihre Autos 40 Jahre fahren. Aber die Modulindustrie ist dabei, und auch aus Sicht der Banken. Wie gesagt, finanzierung ist das ein ganz wichtiges Thema.
Speaker 1:Ja kurze Zwischenfrage. Oder beziehungsweise, um uns auf ein gemeinsames Verständnis des Begriffs Degradation zu bringen, um auch ein Beispiel für Sie, liebe Hörer, parat zu haben Nehmen wir einfach mal an, ein Modul hat laut SCC, also Standard Testkonditionen. Einfach mal an, ein Modul hat laut STC, also Standard Testkonditionen, eine Leistung von 450 Watt. Der Hersteller sagt, nach 40 Jahren hat das gute Stück noch 85% dieser Leistung, was dann also 382,5 Watt Peak entspricht.
Speaker 2:Das will ja zum einen gemessen werden, aber es bezieht sich also diese Degradation auf die Ausgangsleistung des Moduls. Korrekt. Und wenn sich im Jahre 39 herausstellt, dass diese 380 Kilowatt Peak unterschritten sind, die du gerade genannt hast, dann sagen die Garantiebedingungen tatsächlich, es kommt zu einem Austausch des Moduls oder zu einem Wertersatz. Wenn wir von einem Austausch des Moduls sprechen, ist natürlich gerade im Hinblick auf die Lebenszyklen einzelner Modultypen die Frage zu stellen, interessant zu sehen, was der Hersteller dann auch als Austausch vorhanden und vorrätig halten möchte. Und zum Zweiten natürlich auch zu beachten auf der Seite des Garantienehmers, der diesen Garantieanspruch geltend macht kann er ein Modul, was ihm nach 39 Jahren zur Verfügung gestellt wird, tatsächlich noch in seinen Park wieder installieren, an die freigewordene Stelle Im Hinblick auf das Moduldesign, im Hinblick auf die Modulleistungen? passt das tatsächlich dort rein, oder werden wir nicht nach 39 Jahren eher bei einem Wertersatz landen?
Speaker 1:Ich glaube, aus der Praxis heraus, insbesondere mit den vergangenen Jahren, die wir ja schon gemeinsam erlebt haben, hey, das wird auf einen Wertersatz hinauslaufen.
Speaker 2:Das Interessante dabei, auch um überhaupt diesen Wertersatz geltend machen zu können, ist aus meiner Sicht und da kann ich nur aus der Praxis immer wieder darauf hinweisen, weil bei vielen ist das tatsächlich gar nicht mal so im Blickfeld Wir haben unterschiedliche Garantien da draußen. Wir haben Garantien draußen, da gibt der Garantiegeber eine Garantie an denjenigen, der das jeweilige Produkt Wechselrichter, solarmodul erstmalig in Betrieb nimmt. In der Regel bei der Frage, wer ist derjenige? ist es nun das EPC-Unternehmen oder ist es der Anlagenbetreiber, kann man hier, zumindest in Deutschland, darauf abstellen und sagen, wer ist denn als erster Betreiber im Marktstammdatenregister eingetragen? Oder aber tatsächlich, wenn man darauf nicht zurückgreift, die Argumentation zu sagen, der EPC-Unternehmer hat das Ganze im Auftrag getan für den Anlagenbetreiber, als er das Modul, den Wechselrichter, erstmalig in Betrieb genommen hat. Wichtig jedoch ist es gibt da draußen auch Garantien.
Speaker 1:Die sind adressiert an denjenigen, der das Produkt vom Hersteller kauft Richtig, ist also mehrstufig, und wenn ich da jetzt mal so ein ganz kleines bisschen vorgreifen darf, dann muss ich mir ja wahrscheinlich auch Gedanken darüber machen, wie kriege ich diese Garantie, die an den Erstkäufer geht, eigentlich weitergereicht an den Nächsten?
Speaker 2:Nicht nur das, ich muss auch sicherstellen, dass ich das tatsächlich, wenn ich allen Anlagenbetreiber bin, dazu in der Lage bin, wenn es zum Garantiefall in 25 Jahren kommt, gegenüber dem Garantiegeber nachzuweisen, dass ich dieses Recht habe. Das heißt also, ich muss sicherstellen, bei der jeweiligen Garantie, dass der EPC-Unternehmer, von dem ich den Komplettpark kaufe, dass er mir tatsächlich meinen Garantieanspruch auch an mich abgetreten hat. Und wenn ich genau nachforschen will, dann sage ich dem EPC-Unternehmen bitte weiss mir einmal nach, dass du nicht selbst direkt beim Händler die Module eingekauft hast, sondern im Zwischenhandel eingekauft hast, dass du von dem jeweiligen Käufer das Recht hast, abgetreten zu bekommen. Jetzt wird sich jeder hinstellen und sagen was ist das denn für ein Blödsinn? und abtreten und all so ein Zeugs. Dazu vielleicht nochmal einfach die rechtliche Einordnung Bei diesen Garantien sprechen wir von einem Garantievertrag, der hier zustande kommt.
Speaker 2:Die Hersteller machen mit der Ansage ich gebe dir eine Garantie, und mit dem Dok erstmalig in Betrieb nimmt, wird dieses Angebot auf Abschluss eines Garantievertrages mit der Inbetriebnahme angenommen, und damit kommt der Garantievertrag zustande. Die jetzt sich denken, was redet der Vogel da eigentlich für einen komischen Blödsinn, kann ich tatsächlich nur sagen jeder von Ihnen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, hat wahrscheinlich schon mal einen solchen Vertrag abgeschlossen. Wir kennen nämlich tatsächlich aus dem Alltagsgeschäft, heute inzwischen ein bisschen weniger, aber aus der Vergangenheit, so 10, 15 Jahre entfernt, da war das eigentlich gang und gäbe gebe. Da gab es viele Zeitschriften da draußen, denen waren irgendwelche CD-ROMs beigefügt.
Speaker 2:Auf diesen CD-ROMs waren irgendwelche Computerprogramme drauf, oder es waren DVDs, bei denen Filme dann gezeigt werden konnten. Sowohl bei einer Nutzung eines Computerprogramms als auch bei der Ansicht einer DVD eines Films liegt rechtlich gesehen eine Lizenz zugrunde, eine Lizenz zur Nutzung dessen, was auf der CD-ROM, auf der DVD aufgepresst ist. Und mit dem Herausgabe einer solchen DVD, dem Aufkleber auf der Zeitschrift draußen vor, hat der Herausgeber dieser DVD, dieser CD-ROM ein Angebot auf Abschluss eines Lizenzvertrages gemacht. Und in dem Moment, wo ich diesen Brief umschlage, in dem sich die CD-ROM befunden hat, aufmache, nehme ich das Angebot auf Abschluss eines Lizenzvertrages an. Juristisch schön blöd heißt das Ganze Shrink-Wrap-Agreement, aufreißvertrag. Und solche Aufreißverträge finden wir eben auch mit der Garantie, mit dem Aufreißen, mit der Inbetriebnahme des Moduls, die Annahme des Angebots auf Abschluss eines Garantievertrages.
Speaker 1:Wenn das entsprechend vom Verkäufer weitergereicht wurde, wenn es so vom Lieferanten-Hersteller konstruiert wurde Und nicht einfach direkt der Hersteller sagt hey, ich übergebe diese Garantie direkt dem ich nenne es jetzt einfach mal Endnutzer dem Betreiber.
Speaker 2:Auch hier kommt der Vertrag am Ende des Tages damit zustande durch die Inbetriebnahme. Aber dieser Vertragsabschluss geht halt parallel an allen anderen Beteiligten, die in der Vertriebskette dieses Produktes des Solarmoduls involviert sind, an vorbei, Und der Vertrag kommt direkt zwischen Garantiegeber einerseits und dem erstmaligen Betriebnehmenden des Moduls andererseits zustande.
Speaker 1:Was also eine sehr komfortable Situation, ist Korrekt. Was also eine sehr komfortable Situation, ist Korrekt. Das ist auch für mich in der Zwischenhandelsposition oder in der Einkaufsposition eine sehr, sehr schöne Position, da ganz klar geregelt ist, wann wer welche Garantien bekommt. Gehen wir jetzt einfach mal einen Schritt weiter in die schöne Welt des gibt es den Hersteller denn übermorgen noch. Und was ich im Moment im Markt viel sehe, ist, dass Hersteller mit einer sogenannten Rückversicherung Werbung für sich machen, die sagen hey, für x Euro zusätzlich zum Modul kannst du eine Rückversicherung abschließen, die im Falle dessen, dass der Hersteller nicht mehr existent ist, greift.
Speaker 2:Ich denke mal, dass dieser Begriff Rückversicherung ein bisschen falsch gewählt worden ist, denn Rückversicherungen, zumindest im europäischen Versicherungswesen, sind eigentlich Versicherungen, die Versicherer abschließen können, um die Versicherungsrisiken, die sie im Endkundengeschäft begründen hier gegenübernten Rückversicherer Hannover Rück und viel, viel größer, die Münchner Rück bei denen andere Versicherer, die Erstkundengeschäfte machen, selbst sich rückversichern für den Fall, dass ein großer Schadensfall eintritt.
Speaker 2:Tatsächlich, der Alternativbegriff, der wohl häufiger zutreffend ist und am Markt verwendet findet, für diese Versicherung, ist die sogenannte Option Cover. Das ist das, was hier als Rückversicherung verkauft wird. Bei der Option Cover geht es darum, dass ein Versicherungsunternehmen sagt ja, wenn hier bleiben wir bei dem Garantiefall, der extremen Leistungsgarantie 40 Jahre bei Eintritt eines Leistungsgarantiefalls das heißt, die Module haben eine stärkere Deklaration als tatsächlich zugesagt der Garantiegeber nicht mehr existent ist, dann, lieber Kunde, steigen wir ein, und wir ersetzen dir den Schaden, der aus dieser stärkeren Deklaration herrührt. Das heißt, an die Stelle des Garantiegebers tritt das Versicherungsunternehmen und verschafft damit natürlich eine zusätzliche Sicherheit für den Anlagenbetreiber und am Ende des Tages auch für die finanzierende Bank Mit Abschluss einer solchen Rückversicherung, weil wirklich sichergestellt wird jawohl, da ist jemand da, der für eintretenden Schaden auf Modulseite einsteht.
Speaker 1:Das heißt aber, auch ich als Kunde oder als Betreiber einer Anlage muss auch wirklich proaktiv nachschauen ist denn dieser Hersteller noch existent? Muss mich also da auch informiert halten, konstant. Oder ist es so, dass, wenn der Garantie oder der Insolvenzfall des Herstellers benennen wir ihn mal tatsächlich so, wie er ist eintritt, dass ich dann automatisch benachrichtigt werde, und das heißt, hersteller XYZ ist nicht mehr existent. Bitte wenden Sie sich für Garantiefälle an XY.
Speaker 2:Nein, das ist tatsächlich dann nicht der Fall, wenn zum Zeitpunkt eines Insolvenz eines solchen Modulherstellers und Garantiegebers noch kein Garantiefall angemeldet worden ist. Wichtig ist zweierlei bei der Option Cover. Zum einen erst einmal sagen diese Versicherungsbedingungen in der Option Cover, dass sie dann eintreten, wenn eine Leistungsdegradation eingetreten ist, wenn die Voraussetzungen, nach dem Garantievertrag, tatsächlich Garantie zu leisten, auch erfüllt worden sind Und nur in der letzten Stufe derjenige, der die Garantie zu bez, auch erfüllt worden sind Und nur in der letzten Stufe derjenige, der die Garantie zu bezahlen hat, nicht mehr existent ist. Die Garantievoraussetzungen müssen aber auch erfüllt sein. Das heißt, auch bei einer Option Cover ist es notwendig, wenn ich eine Leistungsintegration feststelle, mir im Vertrag in der eigentlichen Garantieurkunde anzusehen was hat denn der Hersteller für ein Prozedere vorgesehen für einen solchen Garantiefall? Dieses Prozedere muss ich einhalten und im Zweifelsfalle dann auch gegenüber der Versicherung, die hier diese Option Cover abdeckt, zu erfüllen. Das zweite Thema, was du gerade angesprochen hast, und das ist aus meiner Sicht ganz wichtig, ist tatsächlich der Insolvenzfall. Selbst. Wenn wir das ja auf ein chinesisches Unternehmen beziehen und ich habe hier einen Garantiefall bereits und bekomme dann die Information jawohl, der Garantiegeber tut uns herzlich leid, ist in die Insolvenz gegangen Ist es gefährlich, es bei dieser Information beruhen zu lassen, weil man sagt, es gibt ja diese Option Cover. Aus zwei Gründen.
Speaker 2:Zum einen erstens ich werde im Zweifelsfalle, weil ich schon einen Anspruch beim Hersteller angemeldet habe, von einem Insolvenzverwalter, von einem Restrukturierungsverwalter aus China darüber in Kenntnis gesetzt Insolvenz ist eingetreten, bitte melde deine Forderung hier bei uns zur Tabelle an. Ein ganz klassisches Vorgehen, was wir von jedem deutschen Insolvenzfall bekommen, und ganz klassisch auch, man würde seine Forderung zur Tabelle anmelden. Das Risiko zu sagen, china ist weit weg, der Restrukturierungsverwalter sitzt 10.000 Kilometer entfernt, der spricht nicht meine Sprache, die E-Mail, das Schreiben, was ich bekommen habe, geht in die Rundablage, schere ich mich nicht drum, weil ich habe ja die Option-Cover. Hier Birgt ein Risiko aus zwei oder drei Gründen.
Speaker 2:Risiko Nummer eins wir haben bei den Verfahren, die in China durchgeführt werden und das ist immer wieder ganz erstaunlich eine sehr große Nähe zum deutschen Verfahren. Das heißt, die Chinesen haben rechtlich gesehen vieles bei uns in Deutschland abgeschrieben, und damit hat das Restrukturierungsverfahren und das Insolvenzverfahren in China rechtlich eine ähnliche Qualität wie bei uns in Deutschland. Und in Deutschland ist es nun mal so wenn ich eine Forderung hier nicht anmelde zur Tabelle bei meinem Gläubiger, nicht bei meinem Gläubiger, bei dem Verpflichteten, dann kann das dazu führen respektive führt dazu, dass ich später damit ausgeschlossen bin, diese Forderung gegenüber einem Dritten an anderer Stelle gelten zu machen.
Speaker 1:Kurzum, ich muss also auch mit diesem Option Cover mich immer noch informiert halten. hey, was macht der Hersteller, muss da einfach immer mal wieder einen Status Quo abfragen, um mich dann gegebenenfalls rechtzeitig bei dem Insolvenzverwalter, dem Richtstrukturer zu melden, beziehungsweise auch beim Option Cover Geber vorstellig zu werden und zu sagen hey, so und so sieht das Ganze hier aus, der ist nicht mehr existent, nur dass ihr schon mal Bescheid wüsst.
Speaker 2:Du musst zumindest, wenn auch nicht aktiv, tatsächlich überprüfen, du musst auf alle Fälle reagieren, wenn du hier aus der Presse entnimmst jawohl, der Hersteller ist in Insolvenz gegangen. Du musst definitiv reagieren, wenn du nicht nur aus der Presse über einen solchen Insolvenz oder Restrukturierungsfall informiert wirst, sondern sogar proaktiv angeschrieben wirst. Das zum einen, wie gesagt, bedeutet, du hast sonst, wie es im Juristischen so schön heißt, gegenüber dem Dritten, das heißt hier der Option Cover, kein Rechtsschutzbedürfnis mehr, weil du bereits den ersten regulären, rechtlich verpflichtenden Schritt, nämlich zur Anmeldung der Insolvenztabelle, nicht erfüllt hast, nämlich zur Anmeldung der Insolvenztabelle nicht erfüllt hast. Das zweite kann aber auch bedeuten, dass das Nicht-Anmelden zur Tabelle einen Verzicht darstellt, dass der Option-Cover-Inhaber, das Versicherungsunternehmen, sich hinstellt und sagt du hast bereits einen bekannten Schadensfall gehabt, du hast den nicht angemeldet. Dieses Nicht-Anmelden kommt einem Verzicht gleich, und dementsprechend sind auch wir jetzt nicht mehr verpflichtet, hier diese Option Cover, diese Versicherung zu erfüllen. Was ist denn deine Erfahrung tatsächlich da draußen mit Modulherstellern im Hinblick darauf? wer bietet tatsächlich eine solche Rückversicherung respektive Option Cover tatsächlich an?
Speaker 1:Proaktiv wird das im großen Ganzen tatsächlich von Herstellern, die nicht in den Top 10 sind, angeboten, die wirklich das als Vertriebsstrategie mitnutzen und sagen hey, proaktiv, hey, ich habe hier so ein Option Cover, was die Rückversicherungen nennen. biete das mit an, kostet 0,x Euro pro Watt Peak. Da sehe ich es am meisten. Wenn ich jetzt mal in die Top 10 reinschaue, die großen Hersteller, sehe ich das quasi gar nicht. Also, man kann proaktiv danach fragen, und dann kann man das auch machen. ja, aber aktiv anbieten, tun die das nicht.
Speaker 2:Ich denke, das hat vielleicht auch was damit zu tun, dass tatsächlich Versicherungsunternehmen erst dann diese Option Cover anbieten, wenn sie sich natürlich tatsächlich im Vorfeld den Hersteller angesehen haben, wenn sie festgestellt haben was hole ich mir eigentlich für ein Risiko in mein Haus im Hinblick darauf, wenn ich eine solchen Option Cover anbiete? Das heißt, wie groß ist das Risiko, dass das Unternehmen tatsächlich in die Insolvenz geht, vor dem Hintergrund seiner Finanzzahlen, aber auch vor dem Hintergrund der Qualität dessen, was hier produziert wird? Denn die Qualität hat natürlich auch Auswirkungen auf die zukünftige Finanzlage. Zum einen, was die Frage geht wie kann ich meine Module weiterhin verkaufen? Respektive sind Module von solch Qualität produziert worden in der Vergangenheit, dass ich für die Zukunft einfach bereits mit einer hohen Inanspruchnahme aus den bereits herausgegebenen Garantien rechnen muss, was natürlich wiederum negative Auswirkungen auf die Finanzzahlen hat und damit das Risiko steigert, dass über die Laufzeit dieser langen Leistungsgarantien dann doch möglicherweise ein Insolvenzfall eintritt und damit die Versicherung, die diese Option Cover herausgibt, einen Schadensfall hat und in Anspruch genommen wird diese Option Cover herausgibt, einen Schadensfall hat und in Anspruch genommen wird.
Speaker 1:Genau das kann man, glaube ich, auch noch darum ergänzen das Volumina, was die einzelnen Hersteller machen, Wenn ich jetzt mal in die Top 5 reingehe, die teilweise über 50, 60 Gigawatt im Jahr produzieren da kann halt schon ein ordentlicher Posten auf so einen Rückversicherer zukommen.
Speaker 2:Das ist richtig, wobei meine persönliche Erfahrung ist, dass diese Option Cover nicht durchgehend angeboten wird für die gesamte Produktion, sondern diese Option Cover angeboten wird für die Versicherung einzelner Projekte, denn, wie du tatsächlich sagst, das wird dann auf den Kaufpreis der Module umgelegt, und ich denke, dass es insbesondere dort von Interesse, wo ein hoher Finanzeinsatz passiert, wo möglicherweise auch ein hoher Anteil an Fremdkapital einfach da ist, wo ein Finanzgeber darauf achtet, dass für den Fall, wenn ein Insolvenzrisiko besteht, für die Leistungsdegradation, jemand anders eintritt, um den aus der Leistungsdegradation resultierenden Schaden zumindest zum Teil ersetzt zu bekommen, zu bekommen. So, michael, genug der theoretischen Ausführung zu den Inhalten der Option Cover. Wo siehst denn du tatsächlich für deine Kunden im Einkaufen momentan die Notwendigkeit, eine solche Option Cover einzukaufen bei?
Speaker 1:Modulherstellern nachzufragen, ob sie so etwas überhaupt anbieten. Das ist mehrschichtig tatsächlich. Zum einen kommt es auf das Projekt selber, drauf an, auf das, was der Fremdkapitalgeber erwartet Sprich. Also, wenn die Bank sagt hey, ich möchte hier möglichst große Sicherheiten haben, möchte möglichst viel Versicherung mit drin haben, dann ist das auf jeden Fall ein großes Thema. Ansonsten ist es ich sagte schon mal mehr bei den Herstellern, die jetzt nicht unter den Top Ten sind. Da ist das etwas, wo ich auch meinen Kunden sage hey, das kann eine gute Option sein. Es ist tatsächlich ein gutes Verkaufsargument auch in Richtung des Endkunden, wenn ich sage hey, hier gibt es ein Option-Cavant, falls der Hersteller in x Jahren nicht mehr existent ist, kann man das greifen, auch mit Hinblick auf die aktuelle Situation. Wir hatten vorhin einmal Pause darüber gesprochen und sagten hey, wie sieht der Markt denn eigentlich gerade so anders aus? Was passiert da alles? Und es ist tatsächlich auch so hey, sind wir doch ehrlich, kein Hersteller ist gefeit vor irgendwelchen Problemen. Das heißt also unterm Strich in der Risikoanalyse für das entsprechende Projekt, was ich mit meinem Kunden durchführe, ist immer die Bewertung drin hey, option Cover ja, nein, vielleicht gibt es da nicht. Sondern wirklich ganz klar zu sagen jawohl, wir machen das oder wir machen es nicht. Die Kosten dafür sind tatsächlich überschaubar. Am Tagesende ist es aber da wiederhole ich mich subprojektspezifisch dass ich sage hey, wir müssen uns anschauen, wie sind die Projektlaufzeiten, refinanzierungszeiten, wie viel Eigenkapital steckt mit drin, welche AOs werden erwartet, welche Renditen werden erwartet, und welche Sicherheiten werden denn erwartet?
Speaker 1:Das ist also eine Großpackung, die da zusammenkommt, wo man sagt hey, ich muss das Passende auswählen, ich muss das richtig bewerten und auch bei den Herstellern dann wirklich en Detail schauen wen nehme ich da mit rein? Es ist auch ein großes Thema, was jetzt in dem Bereich mit reinschwappt, ist das Lieferkettengesetz, esg-reporting. Immer mehr Fonds arbeiten in der PV-Branche, investieren in große Anlagen und sind im Zusammenhang mit dem Lieferkettengesetz zu gewissen Dingen verpflichtet. Das fließt da auch mit rein tatsächlich. Und da ist auch die Thematik hey, bekomme ich dann von dem Hersteller, den ich da auswähle, kriege ich den tatsächlich in Anführungsstrichen versichert? Es sind also viele Themen da drin. Aber um die Frage relativ kurz gefasst zu beantworten, ganz projektspezifisch oder auch kundenspezifisch Der eine Kunde sagt hey, ich möchte das für 50k WP machen, weil ich das meinem Endkunden verspreche. Der andere sagt 150 MW Rückversicherung. Wir haben 16 Jahre, viele Jahrzehnte, so lange überlebt, kein Unternehmen.
Speaker 2:Denen sei zumindest jetzt gesagt jawohl das mag so sein, aber es gibt hier auch eine Sicherheit, die man einkaufen kann mit einer solchen Rückversicherung, mit einer Option Cover. Aber es ist wirklich im Einzelfall zu überlegen, machen oder nicht machen. Genau, und in diesem Sinne bleiben Sie stets auf dem Laufenden und abonnieren Sie Button Law. Werden Sie Teil unserer Community, die seit vielen Jahren Bestandteil der erneuerbaren Energien in Europa ist.
Speaker 1:Button Law finden Sie überall dort, wo es Postkarten gibt, halt Mecha, äh ja, wo es Podcasts gibt, richtig. Wir freuen uns auf Sie. Bleiben Sie neugierig und engagiert. Michael Nöding und Dirk Voges.