
Nöding & Voges: Watt 'ne Law
Hier erfahren Sie nicht nur, wie Solarstrom die Welt verändert, sondern auch, wie Sie ganz vorne mit dabei sein können.
Wir sind Michael Nöding & Dirk Voges, Ihre Podcast-Hosts und begleiten Sie mit langjähriger Erfahrung in der Solarbranche durch die komplexe Welt der internationalen Beschaffung von Photovoltaik-Produkten. Unser Podcast „Watt ´ne Law“ ist mehr als nur ein Podcast; er soll Ihr Navigationsinstrument für einen effizienten und nachhaltigen Einkauf werden.
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Michael Nöding & Dirk Voges
Nöding & Voges: Watt 'ne Law
reupload: Agri-Photovoltaik / Agri-PV
Die Kombination von Landwirtschaft und Solarenergie eröffnet spannende Perspektiven für die Energiewende. Mit Ursula Meyer von Kumandra Energy und Jonas Lowag von gunnercook tauchen wir tief in die Welt der Agri-PV ein – eine innovative Lösung, die landwirtschaftliche Flächen doppelt nutzt.
Was genau bedeutet Agri-PV? Es handelt sich um Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen, die parallel weiter bewirtschaftet werden. Von hochaufgeständerten Systemen, unter denen Getreide wächst, bis hin zu vertikalen Zaunsystemen zwischen denen Traktoren operieren – die Vielfalt der technischen Lösungen ist beeindruckend. Besonders interessant sind die praktischen Erfahrungen aus dem Staatsgut Grub, wo bereits erste Ernten mit Mähdreschern unter PV-Anlagen stattfanden.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen stellen allerdings eine echte Herausforderung dar. Die neue Privilegierung im Baugesetzbuch für "hofnahe Agri-PV" wird von den Behörden höchst unterschiedlich ausgelegt. Während einige Landkreise eine Distanz von 100 Metern als Grenze definieren, scheitern Projekte andernorts bereits an einer dazwischenliegenden Straße. Dieser "bunte Flickenteppich" an Regelungen bremst den dringend benötigten Ausbau.
Dennoch gibt es Hoffnung: Das überragende öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien sollte eigentlich zu einer großzügigeren Auslegung führen. Erfolgreiche Projekte mit unterschiedlichen Investitionsmodellen zeigen, dass Agri-PV funktionieren kann. Teilt eure positiven Erfahrungen mit Behörden und helft mit, diese zukunftsweisende Technologie voranzubringen! Nur gemeinsam können wir die wertvolle doppelte Nutzung unserer landwirtschaftlichen Flächen realisieren und die Energiewende beschleunigen.
Herzlich willkommen zu einer neuen Folge von Nöding und Vogels Watt'n'Lorn, heute nicht nur mit Dirk und mir, sondern auch mit der Ursula Meyer von Kumatra Energy und Jonas Lovag, ebenfalls aus dem Hause Gunner Cook. Wieder, dirk, herzlich willkommen, meine Lieben, herzlich willkommen, guten Abend.
Speaker 3:Hallo zusammen, schön, dass wir da sein dürfen.
Speaker 1:Ja, sehr gerne, sehr gerne Und insbesondere danke, dass ihr euch bereit erklärt habt, mit dem Dirk und mir über das wunderschöne Thema Agri-PV zu diskutieren und zu sprechen. Und ich haue jetzt einfach mal ganz direkt am Anfang raus Agri-PV, was ist denn das eigentlich, und was für Arten gibt es? Das ist doch bestimmt irgendwo niedergeschrieben, und gesehen habe ich da draußen auch schon einiges.
Speaker 3:Genau, was ist AgriPV? AgriPV ist, dass wir auf einer landwirtschaftlichen Fläche, die auch landwirtschaftlich weiterhin betrieben wird, zusätzlich über Photovoltaikstrom definiert sein.
Speaker 2:Ursula, da muss ich doch gleich mal nachfragen. Ich bin nämlich ja letztens an diesem Gut in Grubon vorbeigefahren, als der Herr Allwanger da war, um die ganze Anlage einzuwandern. Da habe ich mir das mal etwas näher angeschaut. Da stehen zu Demonstrationszwecken Module aufgestandert, senkrecht, wie du sagst, mit Checker-Systemen, und ich habe also gesehen, wenn ich regelmäßig vorbeikomme, dass unterhalb den aufgestanderten Modulen da munter irgendwelche Getreidearten wachsen, und habe mir so die Frage gestellt wie sieht das eigentlich mit Abernten da aus, weil so hoch? wenn ich mir die Traktoren angucke, die bei uns so rumfahren, und die Mähdrescher, habe ich eher das Gefühl, die fahren das Ding platt, als dass wir wirklich da was abernten können. Wie sieht es da aus? Habt ihr da schon praktische?
Speaker 3:Erfahrungen im Einsatz von landwirtschaftlichen Maschinen. Ja, es gibt ein kleines Video auch genau zu diesem Thema, weil die Forschungs und Demonstrationsanlagen im Staatsgutgrub, die sind ja genau für zwei Zwecke da, zum einen, dass man sich anschaut, welches Pflanzen und welches Getreide kann angebaut werden, und wie verhält es sich unter den verschiedenen Agri-Pfarr-Systemen, die dort installiert sind. Also installiert ist eine hochaufgeständete Pfarranlage, wo man drunter bewirtschaften kann, dann sind Trecker installiert, wo die Bewirtschaftung zwischen den Reihen ist, und die Zaun, dann sind Trecker installiert, wo die Bewirtschaftung zwischen den Reihen ist, und die Zaunsysteme sind dort auch installiert zwischen den Reihen. Reihenabstände haben die zwischen 24 und 12 Metern, um auch da ein bisschen zu schauen. Und eben das eine, wie gesagt ist, zu gucken, wie verhalten sich die Pflanzen, die darunter wachsen, um je System.
Speaker 3:Und das andere ist, wie kann man tatsächlich was du gerade angesprochen hast, dirk, wie aufwendig ist für die Landwirtschaft die Bewirtschaftung Und das dort in Grub wächst oder wurde Sommergerste geerntet, und die erste große Herausforderung des Landwirts war schon, mit dem Mähdrescher durch das Tor durchzufahren, weil die Pifanlage ist ja umzäunt, und es war schon eine Herausforderung, einfach mal auf die Fläche zu kommen. Und der Landwirt hat auch geschildert, dass es erheblich länger gedauert hat, zum Beispiel, um zu ernten, weil er sehr auch damit beschäftigt war, zu gucken, trotz GPS, dass er nirgends anfährt. Das war so eine der Herausforderungen, genau.
Speaker 2:Was gibt es denn sonst noch als Alternative dazu, Jonas? was sagt das Gesetz dazu? Was kann ich als AGPV hier in Anführungsstrichen verkaufen?
Speaker 4:Ich glaube, das ist gesetzlich noch ein bisschen kompliziert. Aber wir hatten zuletzt uns viel damit auseinandergesetzt, wie eine neue Privilegierung jetzt im Außenbereich geschaffen wurde, und zwar im Bauplanungsrecht. No-transcript, also, wenn ich das jetzt so gerade verstanden habe, so mit schwerem Gerät da drunter fahren, das wäre dann da jetzt nicht so das Problem, sondern da würden dann ja quasi einfach wahrscheinlich Tiere Schafe, kühe oder Schafe oder was über diese Grünflächen streifen. Vielleicht hat das dann sogar eher einen Nutzen für diese Tiere, weil die da ein bisschen mehr Verschattung haben. Also, es gibt da, glaube ich, verschiedene Möglichkeiten, das zu integrieren, und da sieht das Gesetz auch einiges vor, das zu integrieren, und da sieht das Gesetz auch einiges vor. Allerdings ist das jetzt noch nicht so ganz abschließend definiert, was da alles möglich ist. Aber im Prinzip ist da, glaube ich, vieles denkbar. Bringt mir gewisse Flexibilität schon auch mit.
Speaker 2:Gut, michael, wir hatten mal in so einem letzten Podcast darüber gesprochen, gerade bei den heutigen hohen Temperaturen, wie Module da reagieren, welche Auswirkungen hohe Temperaturen auf die Produktion, auf die Leistungsfähigkeit von Modulen haben. Wenn ich mir so vorstelle, so eine aufgestellte Anlage oder so eine senkrecht stehende Anlage, die wird ordentlich belüftet. das müsste doch eigentlich bei steigenden sommerlichen Temperaturen, wie bei uns heute wir knacken fast die 40 Grad Grenze doch recht positiv sein, wenn da ordentlich der Wind drumherum weht, oder Ja, auf jeden Fall, auf jeden Fall.
Speaker 1:Also umso höher die Anlage, umso besser belüftet, umso weniger Wärme kann sich stauen, und der Wind trägt tatsächlich massiv dazu bei, die Module kühler zu halten. Das bewegt sich jetzt nicht im hohen Gradbereich, also das ist jetzt nicht zweistellig, was da gekühlt wird, das ist wesentlich weniger, aber es macht sich bemerkbar im Vergleich zu einer Anlage, die einfach nur stumpf aufgeständert ist. Was aber ein ganz, ganz wichtiger Punkt dabei ist, und das betrifft dann die Planung, ist die Hauptwindrichtung. Woher kommt der meiste Wind bei so einer AKPV-Anlage? Das wird dann richtig interessant, weil dann kann ich mir das tatsächlich richtig zu Nutzen machen, das Ganze, es ist auch noch so, wenn man sich jetzt einfach mal vorstellt okay, wie ist Wind eigentlich aufgebaut?
Speaker 1:Das Ganze findet in mehreren Schichten ist der falsche Begriff, aber ich beschreibe es mal so Bodennah ist der Wind anders, wie in drei, vier Meter Höhe, und umso höher ich komme, umso anders ist der Wind, und das kann ich mir wirklich zu Nutzen machen. In der Planung, planungstechnisch gibt es aber auch noch ganz, ganz andere Fragen, die sich dann nämlich stellen Die Ursula hat es gerade eben schon mal erwähnt Wenn jetzt der Landwirt schon ein Thema damit hat, überhaupt auf die Anlage draufzukommen, weil das Tor zu klein ist oder relativ eng ist, stellt sich mir so immer die Frage hey, maschinenbreite, maschinenhöhe, arbeitsbreiten von Mähdreschern werden immer größer, mähwerke werden immer größer, traktoren werden immer größer.
Speaker 1:Ursula für die Planung. Habt ihr irgendwas, wo ihr sagt hey, daran orientieren wir uns. Oder ist das tatsächlich von Anlage zu Anlage komplett frei und neu verhandelt?
Speaker 3:Es ist tatsächlich von Anlage zu Anlage unterschiedlich, weil natürlich die landwirtschaftlichen Nutzungskonzepte unterschiedlich sind, und nach dem richtet sich auch die Planung. Also wir zum Beispiel wir haben momentan sehr viele Landwirte in Bezug auf die privilegierte Hofnahe-Pfarranlage, die sich auf der Grundfläche von zweieinhalb Hektar dann auch ein Megawatt Pfarranlage installieren. Diese Landwirte zum Beispiel, da ist die Planung meistens Beweitung, das heißt, man geht auf diese zwei Meter. Zehn hoch ist die Planung meistens Beweidung, das heißt, man geht auf diese 2,10 Meter hoch. Das ist eine ganz klassische PV-Anlage, südausgerichtet, ostwestausgerichtet, fest aufgeständert, und man geht 2,10 Meter hoch und darunter Rinder zum Beispiel, oder auch einen Hühnerbauern, der darunter seine Hühner beweiden lässt. Und genau auf der anderen Seite haben wir auch im Ackerbau.
Speaker 3:Es kommt tatsächlich wirklich immer darauf an, was der Landwirt auf dieser Fläche tun möchte. Grundsätzlich, wenn wir sagen, wir gehen in die Vorplanung, wenn es noch nicht so detailliert ist, planen wir, wenn zwischen den Reihen bewirtschaftet werden soll, bei einem Treckersystem um die 13 Meter, weil es einfach momentan die Maschinenbreite ist, der großen Maschinen zum Beispiel mit einem Güllefass, dass man links und rechts noch ein bisschen Platz hat, sind es so um die 13 Meter, die wir jetzt in der Standardplanung mal annehmen, in der ersten Vorplanung, und wenn es tiefer reingeht, schaut man sich das einfach auch nochmal an, was möchte man wirklich auf dieser Fläche machen, und dementsprechend, wie groß sind die Maschinen, mit denen der Landwirt reinfahrt, und dann passt man da nochmal im Detail. Natürlich justiert man nochmal nach in der Planung.
Speaker 2:Wenn ihr da solche Planungen macht, mit Abständen von 13 Metern, wer ist denn dann der klassische Investor in diesen Bereichen? Sind das tatsächlich die Landwirte, oder sehen wir inzwischen auch Investoren, wie wir sie in anderen Freiflächenanlagen haben?
Speaker 3:Das ist tatsächlich ganz gemischt. Also, wir haben wirklich viele Landwirte, die das selbst für sich hofnah umsetzen möchten, aber wir haben die ersten zwei Projekte auch, wo wirklich Investoren daran interessiert sind. Es sind jetzt keine internationalen Investoren, aber durchaus gibt es Interesse von Investoren, sich auch diese innovativen Systeme dort mitzuwirken.
Speaker 2:Jonas, gibt es da Gestaltungsschwierigkeiten von der rechtlichen Seite her gesehen?
Speaker 4:wenn es da um Hofnagel-PV-Anlagen gehen soll, weil ein klassischer Investor, ehrlich gestanden, dürfte in den selbsten Fällen Hofnahr sein, in welcher rechtlichen Konstellation wir uns da überhaupt befinden.
Speaker 4:Weil das führt ja so ein bisschen darauf zurück, dass letztes Jahr eine neue Regelung im Bauplanungsrecht geschaffen wurde, wie ich vorhin schon kurz erwähnt hatte, und jetzt eben in einem gewissen Umkreis von so Hofstellen dieser Akrepp-PV jetzt besonders privilegiert wird. Das heißt, dass auch im Außenbereich, wie man so bauplanerisch sagt, jetzt dieser AkribPV bei so Hofstellen von Bauernhöfen möglich ist nach Gesetz Genau und da gibt es jetzt durchaus verschiedenste Konstellationen, die man sich so vorstellen kann dass also der Hofbetreiber selber da auf seine Flächen eine PV-Anlage mit draufsetzt, um so eine Agri-PV-Anlage zu betreiben und seinen landwirtschaftlichen Betrieb auf den Flächen weiter aufrechtzuerhalten. Aber es gibt natürlich auch die Möglichkeit, nach der Vorschrift, so wie sie aufgebaut ist, gibt es durchaus auch die Möglichkeit, dass das eben ein Dritter macht oder in dem Fall sogar eher ein Zweiter, weil es gibt nämlich dazu komme ich gleich auch noch in eine Konstellation, wo ein Dritter dazukommen könnte, aber auch noch ein Zweiter, also ein Betreiber von einer PV-Anlage auf der Fläche von dem Landwirt quasi die PV-Anlage betreibt, während der Landwirt selber ganz normal landwirtschaftlich weiter die Fläche nutzt. Das ist grundsätzlich auch nicht weiter problematisch. Das sieht das Gesetz so vor, dass man sich eigentlich relativ einlegt. Das ergibt sich daraus im Wortlaut.
Speaker 4:Wo es dann vielleicht ein bisschen heikler wird, auch juristisch gesehen, ist, wenn man eine Dreieckskonstellation hat in der Nähe von der Hofstelle hat, die ja zum einen für landwirtschaftliche Nutzung an einen anderen Landwirt verpachtet und dann für einen Betreiber dieser PV-Anlage ebenfalls verpachtet, und das könnte durchaus zu rechtlichen Schwierigkeiten führen, da man einen sogenannten räumlich-funktionalen Zusammenhang zu dieser Hofstelle braucht, und wenn der Hofbetreiber selber eigentlich gar nichts mehr mit dieser Fläche zu tun hat, kann man durchaus darüber streiten, ob das noch einen funktionalen Zusammenhang hat. Allerdings könnte es da auch einige Lösungen geben in Form von gesellschaftlichen Beteiligungen.
Speaker 2:Wie kann das aussehen? Ich meine, streiten wollen wir ja nicht. Am Ende des Tages soll die PV darauf stehen, das Projekt soll umgesetzt werden. Und gibt es Lösungsansätze, solche Knackpunkte tatsächlich zu umgehen beziehungsweise, wie du sagst, mit den zuständigen Genehmigungsbehörden auf einer nachvollziehbaren Argumentationsbasis zu klären?
Speaker 4:Ja, da kann man jetzt so drüber nachdenken. Also für diese PV-Anlage an dieser Betreibergesellschaft, die dann diese PV-Anlage betreibt, könnte man eine Konstellation zum Beispiel überlegen, dass der eigentliche Hofbetreiber, also derjenige, der diese Hofstelle betreibt, in dessen Nähe diese pv anlage betrieben werden soll, dass der daran gesellschaftsrechtlich beteiligt wird. Also man könnte da überlegen im rahmen einer mba und coca-g, dass diese dieser landwirt, der hofbetreiber, dann als kommenditist zum Beispiel agiert. Also, solche Überlegungen gibt es, was dann tatsächlich und das muss man, glaube ich, immer dazu sagen was dann tatsächlich wirklich funktional unter diesem Begriff funktional im Zusammenhang durchgeht. Das lässt sich, glaube ich, gerade noch nicht abschließend sagen, aber es gibt auf jeden Fall diese Überlegungen, dass solche Konstellationen dazu dienen können.
Speaker 2:Okay, ich denke, das ist nur eine Frage von Zeit, dass wir irgendwann mal eine Rechtsprechung kriegen, weil der ein oder andere dann doch vors Gericht gezogen ist, um seine Konstruktionen rechtlich überprüfen zu lassen, anhand derer dann die Fragen einer zulässigen rechtlichen Gestaltung geklärt werden können. Aber ich hoffe nicht, dass AGPV bis dahin den Schlaf von Don Röschen schläft, ursula, sondern bis zur Klärung dieser Rechtsfragen doch munter aufblüht. Wie die Rose im Wind, hätte ich beinahe jetzt gesagt.
Speaker 3:Das ist tatsächlich sehr interessant, was ihr da anspricht, weil wir Für Landwirte, die gerade in dem Genehmigungsprozess sind von der Hofnahen Agri-PV beispielsweise, machen wir auch gerade die Beobachtung, dass es hier, wenn man einfach nur mal diesen räumlichen Zusammenhang zur Hofstelle rausnimmt, machen wir gerade die Erfahrung, da wir deutschlandweit Landwirte hier begleiten, landwirtlich begleiten, dass jedes Landratsamt eine andere Definition, diesen räumlichen Zusammenhang einfach anders definiert, dass es gibt Hier in der Nähe ein Landratsamt das wurde uns mitgeteilt vom Landwirt das sagt, 100 Meter von der Hofstelle und nicht weiter. Dann hatten wir zum Beispiel auch ein Beispiel, da hat uns ein Landwirt geschildert, seine Hofnähe AGRI-PV wurde abgelehnt, weil sie ist zwar innerhalb, sie ist ungefähr 300 Meter von der Hofstelle weg, aber es ist eine Straße dazwischen, denn auch so Argumentationen dann abgelehnt, wird mitbezogen dass der räumliche Zusammenhang nicht mehr vorhanden ist.
Speaker 1:Michael, hast du eine Erfahrung mit hessischen Behörden? wie es da aussieht? Von Landkreis zu Landkreis ist es sehr, sehr unterschiedlich. Dem Landkreis, wo ich wohne, ist es tatsächlich so, dass das Landwirtschaftsamt gegenüber PV sehr, sehr offen ist, auch gegenüber Agri-PV sehr offen ist. Wenn man jetzt mal oben nach Meck-Pomm ähnliches geht, die sehen das total tiefenentspannt im Großen und Ganzen. Also, für die ist das halt schlicht und ergreifend, und das ist, glaube ich, etwas, was man vielen Landwirtschaftsämtern auch nochmal klar machen muss. Am Tagesende sind auch steuerliche Einnahmen damit verbunden Für die Region, für die Gemeinde, für den Kreis. Das sollte man nicht außer Acht lassen dabei.
Speaker 1:Ansonsten gilt es, manchmal wirklich Überzeugungsarbeit zu leisten, und dass eine Straße, die jetzt dazwischen liegt, nicht unbedingt zum direkten Abkapseln eines Stückes Land führt, sollte den Jungs und Mädels heute auch mehr als klar sein, wenn ich überlege, ich wohne hier im Knögelbürge. Die landwirtschaftlichen Flächen sind jetzt bei Weitem nicht so groß wie in Meck-Pomm oder auch in Bayern, sondern das ist alles viel, viel kleinteiliger, und mancher Landwirt fährt in die Nachbargemarkung, um dort Wiesen und Felder zu bewirtschaften. Das ist etwas ganz Normales, und von daher sollte sich da auf Amtsebene schlicht und ergreifend mal so ein bisschen geöffnet werden für die Zukunft nicht unergreifend mal so ein bisschen geöffnet werden für die Zukunft.
Speaker 2:Also, kritisch muss ich dann aber feststellen, dass der Gesetzgeber mit der Regelung im Baugesetzbuch mit der hofnahen AGPV die Grundlage wieder einmal dafür gelegt hat, wie in vielen anderen Dingen auch, dass wir in Deutschland einen bunten, bunten, bunten Flickenteppich bekommen. In dem Unterschied ist, regelungen gelten, was definitiv nicht dazu geeignet ist, dass AGPV wie in vielen anderen Bereichen der erneuerbaren Energien wirklich einen Schub bekommt, sondern tatsächlich auf lokaler Ebene wieder einmal ausgebremst werden kann. Und ausgebremst wird Mit der Konsequenz, dass man es dringend eigentlich der Politik nahelegen muss, ähnlich wie in anderen Bereichen hier strikte Richtlinien vorzugeben, die dazu führen, dass auf der kommunalen Genehmigungsebene hier einheitlich verfahren wird, damit wir A zum einen Planungssicherheit haben für die einzelnen Projekte und auf der anderen Seite aber auch den notwendigen Schub und die Geschwindigkeit da reinkriegen, damit die Projekte zeitnah realisiert werden können. Richtig.
Speaker 1:Und eine einfache Fragestellung, die ich dann eigentlich an den Gesetzgeber sogar habe in meinem Heimatdorf, wo ich gerade den Podcast hier aufnehme, da gibt es mehrere Landwirte, die haben tatsächlich um ihren Hof drumherum gar keine Flächen, die müssen grundsätzlich aus der Ortslage raus, um auf ihre eigenen Flächen zu kommen. Also da stellt sich die Frage was ist denn hofnah? Weil bei dem einen, der dann erstmal 700 Meter aus dem Dorf raus muss, um auf seine erste Wiese zu kommen, oder den ersten Acker, je nachdem? also das wäre auch mal eine interessante Fragestellung, die eine Antwort verlangt.
Speaker 4:Ja vielleicht mal ganz kurz dazu, weil ich würde sogar gerne nochmal einmal vorher anknüpfen, wenn ich da mal was zu sagen darf, Denn interessanterweise haben wir ja jetzt in diesem Privilegierungstatbestand, wie schon richtig gesagt, gar keine feste Festlegung, wie groß dieser räumliche Zusammenhang sein darf. Das heißt, im Prinzip ist da bisher alles so ein bisschen aus ehemaliger Rechtsprechung, die allerdings nicht auf Agri-PV ausgerichtet ist, sondern in diesem konkreten Fall Biogasanlagen, weil da der gleiche Wortlaut in der Norm ist.
Speaker 4:Ich finde, man sollte dabei grundlegend erstmal nie vergessen, dass wir im Gesetz im EEG schon festgelegt haben, dass der Ausbau erneuerbarer Energien von überragendem öffentlichen Interesse ist. Energien von überragendem öffentlichen Interesse ist, und alleine dieser Punkt sollte schon immer auch den zuständigen Behörden klargemacht werden. Die sind daran gehalten, diese Norm nicht restriktiv auszulegen, sondern möglichst weit, damit der Ausbau eben gefördert werden kann. Und wenn man jetzt schon hört, die machen das ganz unterschiedlich, und dann da ist eine Straße zwischen. Also da fragt man sich immer so ein bisschen müssten die nicht eigentlich total offen, alleine, weil es das Gesetz schon gebietet, diesen Regelungen gegenüberstehen? Aber das tun sie halt noch nicht. Aber das ist für mich immer der erste Punkt, den ich so anbringen würde oder den ich da jedem raten würde anzubringen.
Speaker 4:Die Behörden sind erstmal dazu angehalten, das zu fördern, und wenn die Norm etwas irgendwie noch zulässt, dann sollten die Behörden auch genau das tun, nämlich diesen Beurteilungsspielraum auch ausnutzen, weil die Möglichkeit haben sie Genau. Also, um jetzt nochmal diese Verbindung weil ich es gerade erwähnt hatte mit den Biogasanlagen ein wenig mehr zu erklären, wie schon erwähnt, wir haben in diesem Privilegierungstatbestand den Begriff des räumlich-funktionalen Zusammenhangs, und dieser Begriff wurde bereits früher gewählt im Zusammenhang mit der Privilegierung von Biogasanlagen, und auch diese müssen im Zusammenhang mit einer Hofnahe gestaltet werden, um diese Privilegierung zu bekommen. Und was mein Eindruck jetzt war in der Literatur, also wenn man sich jetzt über diesen beliest oder einliest, über diesen neuen Privilegierungstatbestand, dann wird ganz oft einfach diese Rechtsprechung, die damals entstanden ist, zu Biogasanlagen für AKPV-Anlagen, jetzt quasi übernommen. Das ist allerdings meiner Meinung nach einfach falsch, weil Biogasanlagen in sind vor dem Hintergrund, was wir eigentlich schützen wollen, nämlich, wir haben einen Außenbereich, und wir wollen den Außenbereich vor allem grundsätzlich schützen vor großen optischen Beeinträchtigungen oder generell Beeinträchtigungen. Und da hat man natürlich, wenn man sich so eine Biogasanlage vorstellt, erstmal eine große optische Beeinträchtigung.
Speaker 4:Deswegen soll die auch nah an der Hofstelle sein, weil diese Hofstelle stellt selber schon eine optische Beeinträchtigung. Deswegen soll die auch nah an der Hofstelle sein, weil diese Hofstelle stellt selber schon eine optische Beeinträchtigung dieses Außenbereichs dar. Also, man stellt sich im Prinzip eine grüne Fläche vor, und dann ist da dieser Hof, und theoretisch ist das eine optische Beeinträchtigung. Und damit man diese optische Beeinträchtigung möglichst klein hält, und da man sie sowieso hat, soll diese Biogasanlage jetzt möglichst nah an diesen Hof ran. Das leuchtet auch ein. Wenn wir jetzt allerdings unsere PV-Anlagen haben bei den Feldern, dann muss man ja sagen, die gliedern sich ja ganz anders in diese Felder ein, die sind ja funktional im Zusammenhang mit unseren Feldern. Das heißt, wir haben eine ganz andere optische Beeinträchtigung. Also, nach meiner Meinung nach ist das überhaupt nicht vergleichbar. Man kann das viel besser gestalten, viel weniger störend gestalten. Deswegen sollte da die Auslegung viel weiter sein. Also, das sollte möglichst großzügig ausgelegt werden.
Speaker 2:Dieser Tatbestand, da Ursula, du hast gerade den Kopf noch geschüttelt, als Jonas sagte, die Behörden sollen eigentlich offen und proaktiv und förderlich die Sachen auslegen. Ich befürchte mal wieder, Verwaltung in Deutschland tut es nicht, sondern machen genau das Gegenteil, oder?
Speaker 3:Es ist ganz unterschiedlich.
Speaker 3:Es ist tatsächlich ganz unterschiedlich, denn wir hatten auch waren auch erst im Gespräch mit unserer Landschaftsarchitektin, die uns auch immer begleitet in unseren Themen, bei den Bauanträgen und im Bauleitplanverfahren, und es ist eine total unterschiedlich, wen du mit welcher Einstellung tatsächlich dein Gegenüber ist im Landwirtschaftsamt oder auch in der unteren Naturschutzbehörde.
Speaker 3:Es gibt Auslegungsspielräume, die werden halt einfach unterschiedlich genutzt, und es gibt super tolle Projekte, die super durchlaufen, und es gibt Projekte, wo man sehr viel argumentieren muss, wo man einfach immer wieder sich auch Unterstützung holen muss und auch immer wieder argumentieren muss mit den Behörden, und es kommt einfach tatsächlich wirklich drauf an. Also es gibt die ganze Bandbreite an, und das macht es manchmal wirklich schwierig und auch in der Projektentwicklung auch tatsächlich oft sehr mühselig, weil es gibt einfach nicht diesen einen Fall, sondern es ist halt, jede Behörde ist anders, und natürlich ist auch jedes Projekt anders. Aber wie der Jonas gerade gesagt hat ich bin da voll bei dir, dass man sagt, wir müssen die Energiewende voranbringen, aber es ist wirklich auf der kommunalen Ebene nicht immer überall so schon angekommen, dass es sehr schön ist, wenn wir unsere Energie wirklich in der Region erzeugen können und dort auch einfach die Wertschöpfung haben, was eigentlich eine wunderbare Geschichte ist.
Speaker 1:Ich glaube, mit den Argumenten, die der Jonas gerade gebracht hat, kann man bei vielen Ämtern schon ich sag mal, gut formuliert, höflich formuliert sehr viel erreichen, dass die sagen ja, okay. Was aber auch interessant sein kann, und da möchte ich auch einfach alle unsere Zuhörerinnen und Zuhörer aufrufen Wenn ihr Erfahrungen habt, oder ihr habt schon Projekte irgendwo umgesetzt und besonders gute Erfahrungen mit dem Landwirtschaftsamt gemacht, oder sie waren einsichtig oder oder oder Teilt diese Erfahrungen innerhalb der Branche, weil jeder kann davon profitieren, dass wir hier gemeinsam schneller vorankommen können, um mehr Agri-PV in Deutschland zu haben, weil das ist einer der ganz wichtigen Schritte. Wir brauchen mehr Agri-PV, damit uns wertvolle Flächen, die wir im Ackerbau haben, oder auch in der Weideviehhaltung oder allein für Weidegras, damit wir da nicht nur einfach immer nur plump eine PV-Anlage und nur eine PV-Anlage stehen haben, sondern einfach diese duale Nutzung mehr und mehr vorantreiben und mehr Anlagen bekommen, die als Referenz dienen, und das in jedem Bundesland, in jedem Kreis.
Speaker 2:Michael. Ich denke, das war ein hervorragender Appell zum Schluss unserer interessanten Runde heute zum Thema Agri-PV. Von meiner Seite aus muss ich gestehen, ich habe einiges dazugelernt. Herzlichen Dank, ursula Mayer von Kumandra Energy, für diese Einblicke aus der Praxis. Jonas, hinein kämpfen wir für das Recht, schauen, dass wir das Beste daraus holen, und ja, ich freue mich drauf.
Speaker 1:Ich mich auch Ganz lieben Dank euch beiden, dass ihr dabei wart, Und lasst das uns in ein paar Wochen Monaten, je nachdem, wenn wir weitere Erfahrungen gesammelt haben, einfach nochmal wieder aufleben lassen. Ich freue mich darauf Sehr gerne.
Speaker 4:Vielen Dank.
Speaker 3:Vielen Dank, schön war's.
Speaker 2:Bleiben Sie stets auf dem Laufenden und abonnieren Sie Button Law. Werden Sie Teil unserer Community, die seit vielen Jahren Bestandteil der erneuerbaren Energien in Europa ist.
Speaker 1:Wattenloh finden Sie überall dort, wo es Postkarten gibt, halt, mecha, äh, ja, wo es Podcasts gibt, richtig. Wir freuen uns auf Sie. Bleiben Sie neugierig und engagiert. Michael Nöding und Dirk Vogels.