Offside Counsel – The Sports Law Podcast

Fair Play mit Athletendaten und KI? Chancen, Risiken und Grenzen datengetriebener Performance

Sven Hintermann Episode 13

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In dieser Folge von tauchen wir noch tiefer in die Welt der Athletendaten ein – diesmal anhand konkreter, realistischer Fallbeispiele aus dem Spitzensport.

Gemeinsam mit Sportwissenschaftler Björn Bruhin (BASPO & Swiss-Ski) diskutieren wir, wie datengetriebene Entscheidungen heute bereits den Alltag von Clubs, Verbänden und Athleten prägen – vom KI-gestützten Scouting über die Leistungsüberwachung im Arbeitsverhältnis bis hin zur Nutzung sensibler Gesundheitsdaten in Leistungszentren.

Wie zuverlässig sind datenbasierte Prognosen wirklich? Wo stossen Algorithmen an ihre Grenzen – etwa beim "sozialen Match" im Team? Und welche Rolle bleibt Trainern, Intuition und Erfahrung in einer zunehmend datengetriebenen Welt?

Neben den sportwissenschaftlichen Perspektiven beleuchten wir auch die zentralen rechtlichen Fragen:

  • Welche Daten dürfen Clubs überhaupt sammeln – und wann?
  • Wo liegen die Grenzen im Arbeitsverhältnis?
  • Welche besonderen Anforderungen gelten für Gesundheitsdaten?
  • Was passiert mit Athletendaten nach Karriereende?

Ein weiterer Fokus liegt auf internationalen Entwicklungen – etwa bei verpflichtender Ausrüstung mit integrierter Datenerfassung oder beim Einsatz von KI im Wettkampf selbst.

Zum Abschluss wagen wir den Blick nach vorne:
Was ist die grösste Chance datengetriebener Innovation – und wo liegt das grösste Risiko für Athleten und den Sport?

🎙️Offside Counsel – The Sports Law Podcast

🎤Host: Sven Hintermann

💬 Kontakt, Feedback & Themenvorschläge: www.linkedin.com/in/sven-hintermann-239544106 

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Offside Council, der Podcast, der Sport, Business und Recht verbindet. Mein Name ist Sven Hintermann und ich heiße euch herzlich willkommen zu diesem Podcast. In diesem Podcast rede ich mit Athletinnen, Athleten, Entscheidungsträgern und Experten aus der Welt des Sport über aktuelle Themen, ihres Geschäfts, ihre rechtlichen Herausforderungen und ihre Storys an den Seitenlinien. Im ersten Teil der Folge zur Nutzung von Athletendaten haben wir über die Relevanz von Athleten im Sportperformance-Bereich geredet, ob es Unterschiede bei Clubs und Verbänden bezüglich Datenbearbeitung gibt und was die empfehlen Wünsche oder aktuelle Standards in der Wissenschaft sind. Heute besprechen wir fiktive, aber realistische Fallbeispiele, wie Sportorganisationen Athletendaten nutzen, wie real sie aus wissenschaftlicher Sicht tatsächlich sind und welche regulatorischen Vorgaben eine Sportorganisation in so einem Fall jeweils sofort auf dem ADA muss. Wir orientieren uns an diesen drei Konstellationen, die aus rechtlicher Sicht relevant sind, wenn Sportorganisationen Athletendaten nutzen. Einerseits als Arbeitgeber, andererseits als Dienstleister und im dritten Fall als Regelgeber unserer Sportart. Wie in der letzten Folge zu dem Thema bespreche ich das auch mit Björn Buhin. Der Björn arbeitet seit bald zehn Jahren als Sportwissenschaftler beim Bundesamt für Sport, beim Paschpo und bei Swisschi. In seiner Funktion analysiert er beispielsweise im Einzelsport für SwissCy, im Training und an Wettkämpfe Daten, um die Leistung von Athletinnen und Athleten zu optimieren. Er ist also zumit im Spannungsfeld zwischen wissenschaftlicher Innovation und der täglichen Praxis mit Athletinnen und Athleten. Ursprünglich hat Björn Biomechanik an der ETH studiert. Ich würde sagen, wir starten gerade mit so einem ersten Anwendungsfall. Und zwar geht es darum, dass eine Arbeitgeberin im Hinblick auf eine potenzielle Darstellung der Daten von Athleten auswertet. Wir haben als Ausgangslage in diesem fiktiven Beispiel einen Schweizer Fußballclub, der sucht den rechten Außenstürmer zur Verstärkung von Sturm und zur Steigerung der Torgefährlichkeit. Das Anforderungsprofil, das der Fußballclub stellt, ist jung, laufstark, gefährlich, kompatibel mit dem älteren, erfahrenen zentralen Stürmer als Vorlagengeber und Torgefahren. Der Scouting-Ansatz des Fußballclub läuft über den Einsatz einer massniederten Software und einer Datenbank, die den Fußballclub über längere Zeit aufbereitet hat. Er hat dort Zugriff auf 15 Jahre Leistungs-, Gesundheits- und Bewegungsdaten von Spielerinnen und Spielern aus der Schweiz und der EU. Zusätzliche Daten tun dadurch speziell eingesetzte Kameras bei Matches und öffentlichen Trainings von anderen Fußballclubs sammeln. Die Software funktioniert dabei folgendermaßen. Sie verarbeitet alle möglichen Datenpunkte, z. B. Athletik, Technik, Passverhalten, Freilauf usw. von einzelnen Spielern, kann diese mit vordefinierten Kriterien für die Ausstürmerposition abgleichen und berechnet auf dieser Grundlage Erfolgspotenzial, also die Vorlagenwahrscheinlichkeit und die Gefährlichkeit von jedem Einzelnen, der in Frage kommt. Jetzt hat die Software hunderte von Daten von unterschiedlichen Spielern analysiert und kommt zum Ergebnis, es gibt eine Vorauswahl von fünf potenziellen Spielern und die werden jetzt eingesetzte Scouts im Detail berührt. Björn, bist du mit solchen Scouting-Tools schon mal in Berührung gekommen?

SPEAKER_00

Ja, also mit Personen im Club-Bereich schon bei uns hatten Ansatz, dass wir uns keine Spieler einkaufen können. Wir müssen selber ausbilden. Von dem her haben wir eher nicht das Scouting, sondern eher eine Talentsselektion bei uns. Kennt das aber auch von Kollegen und Kolleginnen, die im Mannschaftssport tätig sind, dass du wirklich auf Scouting bist. Ich glaube, das ist überhaupt kein unrealistisches Beispiel, sondern es ist genau ein realistisches Beispiel, wie das auch stattfindet.

SPEAKER_01

Was glaubst du, wie verlässlich könnte so eine Prognose sein, die so eine Software gibt, über zukünftige Leistungsfähigkeit und vielleicht das Verletzungsrisiko eines Spielern können, damit ein Club wirklich sein optimales Spieler letztlich findet?

SPEAKER_00

Wahrscheinlich am schwierigsten oder nicht verlässlichsten ist, ist auch die potenzielle Verletzungsgefahr. Dann kann es auch Trauma oder Sachen mitspielen können, die nicht voraussehen. Andere Daten können schon sehr, sehr verlässlich sein. Ich kann das von Club, die Spieler suchen, zum Beispiel die genau in einem gewissen Geschwindigkeitsbereich stark sind. Und wenn du dann ein Tracking-System hast, wie Indoor, Kinexon oder andere, wo du quasi den Geschwindigkeitstracking auswerten kannst oder auch Outdoors oder im Fußball, so GPS-Daten. Wenn du zu diesen Daten kommst, gibt es Klippen, die explizit auf Geschwindigkeitsprofile schauen. Wir brauchen den, der meistens dort drin ist und auch noch viel Einsätze oder viele zum letzten 15 Minuten des Fußballmatch noch die Leistung anbringen.

SPEAKER_01

Und das ist ja spannend, dass mittlerweile heutzutage über Kameras auch bei öffentlichen Trainings jederzeit erfassbar. Kameras können auf das trainiert sein, dass sie genau dann auch das von quasi wahrnehmen können und berechnen, was genau die Geschwindigkeiten sind. Was glaubst du, du könntest so Tools aber nicht oder erkennen?

SPEAKER_00

Ja, ich glaube, was dort viel ist, ist, oder du kannst sagen, ich brauch einen für so und so viel Speed. Was schwieriger ist, ist so Sachen wie Spielintelligenz oder Kreativität, wo ja den auch. Es sind ja viele Beispiel, so Shokiri oder so einen Unterschiedsspieler. Was macht denn der genau anders, dass er einfach im richtigen Moment das Richtige macht? Und ich glaube, das ist schwierig, um so ein System beizubringen.

SPEAKER_01

Und ich glaube auch aus rechtlicher Sicht, wenn wir den Anwendungsfall uns noch zu Gemüten führen, es gibt ja noch kein vertragsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem potenziellen Arbeitnehmern, künftigen Arbeitnehmern. Wir haben dort noch einen Zustand, der das nicht vertraglich gegegelt ist. Wenn Kameras die Spieler, Spielerinnen, an öffentlichen Matches und Trainings filmen, ist eben immer so vor der Persönlichkeitsverletzung da, weil die Spieler wissen das, vor allem wenn sie dieser Sportart normal ist und machen mit dem, dass sie das, dass sich dort bewegen und trainieren, ihre Daten zum Teil auch aus eigenen Sachen öffentlich zugänglich. Klarerweise muss aber Arbeitgeberinnen oder potenzielle Arbeitgeber ihre Pflichten einhalten. Sie muss ihre datenschutzrechtlichen Pflichten einhalten. Dort geht es einerseits um die Inhaltung des Datenschutzgrundsätzen, sei es Rechtmäßigkeit, die Information, Zweckbindung, Verhältnismäßigkeit, die Richtigkeit der Daten, die sie sammelt und dass sie die Daten auch entsprechend absichern, wenn sie sie speichern. Die Grundlage ist jetzt sicher mal die Informationspflicht, das muss jede Arbeitgeberin auch transparent zeigen und das irgendwo niederschreiben im Rahmen der Datenschutzerklärung, was sie mit diesen Daten macht, wie sie sie beschafft, wie sie weitergeht und so weiter alles, was jeweils nach der europäischen Datenschutzgrundverordnung und nach dem Schweizer Datenschutzgesetz erforderlich ist.

SPEAKER_00

Das heisst, wenn sich den erstliga Fußballmarsch schauen und für mich eine Bewertung schreiben für den Spieler und nachher sagen, meinem ersten Liga-Verein tut doch den probieren zu dir zu nehmen. Das darf ich dann machen, weil sich quasi jeder Spieler in einem öffentlichen Raum aussetzt.

SPEAKER_01

Sofern das normal ist und sofern auch das entsprechend der Arbeitgeberin, wenn du als Kauf zum Beispiel angestellt bist bei einem Fußballclub, über das eine Auskunft gibt, die Daten bearbeitet und je nachdem weiter oder nicht, ist das sicher ein möglicher Ansatz. Ich glaube, das ist auch in der Praxis so, dass das oft gemacht wird. Mit der Weitergabe würde ich aber noch ein bisschen aufpassen, je nachdem, muss man schauen, was sammelt man, wie man es weiter. Tut man sich auch entsprechend absichern bei der Weitergabe, dass der dritte diese Daten so braucht, wie du sagst, dass du sie bearbeitest und brauchst.

SPEAKER_00

Also wenn ich von meinem Heimclub angestellt bin, dann darf ich es, aber wenn ich als Freelancer das mache und ihm das verkaufe, dann ist es nur mal ein anderer Case.

SPEAKER_01

Das ist nochmal ein anderer Case. Bist du als Freelancer quasi verantwortlich für die Datenerhebung und musst selber auch wieder die datenschutzrechtlichen Vorgaben einhalten. Und sobald du das eben machst im Ausland, im EU-Bereich, im EWRum, beobachtest du natürlich das Verhalten der potenziellen Arbeitnehmenden in der EU und fallst mit dem automatisch unter den TSGV, also unter Datenschutzgrundverordnung. Und wenn die Software auch einen KI-Teil hat, einfach als Beispiel, weil sie automatisiert die Daten bearbeitet, lernt oder vielleicht auch gewisse Schlüsse zieht, ist sehr schnell der Fall, dass auch die KI-Verordnung der EU zur Anwendung kommt, weil dann, auch wenn dir das KI-Tool in der Schweiz gebraucht wird, auch wenn du nur einsetzt als Deployer und die KI-Software vielleicht auch nicht selber kreiert hast, verwendest du letztlich den Output in der EU. Du hast quasi aufgrund des Outputs des Systems, was das System an möglichen Spielern, die in Frage kommen für eine potenzielle Anstellung, den Output darfst du in der EU anwenden, indem du in der EU nach Spielern suchst. Und dort müssen wir jetzt zum Beispiel als Fußballclub auch die KI-Verordnung beachten. Da gibt es mehrere Vorschriften und Sachen, die man haben. Je nachdem, fällt man eben auch in den Hochrisikobereich. Also wird als Hochrisikoanwendung qualifiziert, wild Beurteilung von potenziellen Arbeitnehmern eine Hochrisikoanwendung nach der KI-Verordnung darstellt. Was braucht es noch? Was muss man sich sonst noch in Erinnerung einer Sportorganisation? Ich glaube, es ist auch, was immer prüfen, braucht es eine Datenschutzfolgeabschätzung. Wenn sehr viele Daten beschafft werden und eine neue Technologie gesetzt wird, dann kommt die Frage, ob letztlich wirklich auch ein Risiko besteht für solche Daten oder ob es das wirklich braucht, wenn es irgendwelche Grunddaten sind, muss das nicht automatisch der Fall sein, dass es so eine Datenschutzfolgeabschätzung braucht. Aber auch nur schon, wenn ein sehr grosser Umfang an Daten bearbeitet werden, durch eine neue Technologie, würde ich immer empfehlen, dass man auch anschaut, braucht es eine Datenschutzfolgeabschätzung und das auch jeweils umsetzt. Meistens wird in so einem Fall noch den Fußballspieler einen Medical-Test unterworfen, geht dann zur potenziellen Arbeitgeberin und tut sich dann eine medizinische Untersuchung unterziehen. Dort braucht es dann zusätzlich noch zur Weiterleistungsüberprüfung natürlich auch eine Einwilligung. Gut, dann habe ich gesagt, gehen wir zum Use Case 2, und zwar die Datenbearbeitung während dem Arbeitsverhältnis. Als Ausgangslage nehmen wir hier einen Trainerstab des ISOK-Teams, der eine optimale Aufstellung für das nächste Spiel ermitteln will. Das System, also diese Trainerstab, tut für das sehr, sehr viele Daten. Einerseits alle Arten von Leistungs- und Erholungsdaten der Spielern, die Schlafqualität rein, die Erholung, die physische Bereitschaft, an den nächsten Tag eingesetzt werden. Das alles exportiert sie einerseits von Sporturen und Gadgets auf eine Club-Plattformen auf der Zentral, die das eingespissen wird. Das System hat aber auch alle Spiel- und Trainingsdaten der eigenen Mannschaft und kennt auch die Daten der Spielzeugen des Gegners, die sie als nächstes drauf treffen. Der Trainerstab tut für das auch Software einsetzen, die tut das alles analysieren, Spielerfitness, Gegnerstärke etc., was wir vorher gesagt haben, berechnet den Einfluss von Spielerwechseln auf Torwahrscheinlichkeit und Gefahr oder auch von Spielerpositionen auf Torwahrschnittlichkeit und Gefahr, identifiziert Ursachen für gegnerische Torchancen, Spielerpositionen, Laufwert, Belastung, Erholungszustand als aufgrund diesen Daten. Und tut letztlich am Trainerstab die erfolgsversprechendste Aufstellung je nach Gegner und aktueller Spielerform vorschlagen. Björn, ist es heutzutage seiner Meinung nach, tatsächlich möglich, all diese Datenbanken, das heisst persönliche Daten von Athleten aus ihren Gadgets, mit allen anderen möglichen Datenbanken, die ein Club zusammenführt, systematisch zu analysieren?

SPEAKER_00

Ich glaube schon. Ich glaube, auch das Beispiel relativ nah an dem, was schon möglich ist? Vielleicht nicht ganz in dem Umfang, aber das ist sehr, sehr nah daran, dass man gleichzeitig persönliche Daten, Schlaftdaten, Leistungsdaten, auch Gegner- oder Umfelddaten verfügbar hat.

SPEAKER_01

Glaubst du, dass, wenn man über so ein System verfügt, dass nicht die Gefahr besteht, dass dann Trainer und andere Verantwortliche gar nicht mehr auf ihr Gefühl oder ihre Expertise vertrauen, jetzt geht für eine Aufstellung für ein neues Spiel, sondern dass das System die Entscheidung quasi für sie trifft?

SPEAKER_00

Das glaube ich nicht. Mindestens in unserem Fall kann ich das wie nicht bestätigen, weil ich glaube, es braucht dann immer noch einen persönlichen Touch. Es ist dann der Spieler oder die Athleten in diesem Fall funktionieren nicht wie Maschine. Du kannst zwar schauen, wie sie sich bewegt, aber du weisst dann gleich nicht, wie sich das nächste Mal bewegen werden. Vielleicht hat der einen zündenden Idee und irgendetwas anderes und dann hast du genau die falschen gegenüber aufgestellt. Und darum ist es eine sehr gute Ergänzung und auch ein sehr gutes Tool zum Debriefing machen und vielleicht auch einzelne Sachen analysieren, warum etwas wie stattgefunden. Ich glaube aber nicht, dass es das Gefühl des Trainers ersetzen wird. Es ist weh, wir haben das bei uns in der Rehmatrix, wo wir sagen, der Wintersport ist nochmal vergleichen mit Trackingdaten, sicher nochmal einen Schritt hinter dem Eishockey oder hinter dem Fußball, weil es einfach Fußball und Hockey spielst immer in der Halle, du spielst immer auf dem Platz, du weisst genau das Umfeld. Es ist viel einfacher, um die Setup zu machen. Du hast nicht fünf Kilometer, die musst du überwachen, sondern immer der gleichen, darum sind wir in diesen Trackingdaten sicher ein Stück dahinter. Aber ich glaube auch dort, das ist weh, für die Trainer ist es ein Schritt vom expert-based zum Evidence-based. Das ist ein Dort, wo wir aktuell in der Transformation sind, im Leistungssport. Wenn du jetzt nur einen Trainer hast, der alles weiss, dann bist du quasi expert-based. Und wenn du auch evidence-based hast, dann hast du eigentlich, was macht es denn? Was ist objektiv beschrieben, was die Leistung des Athletes ausmacht. Und ich glaube, das kommt einfach immer näher zusammen. Ich glaube aber auch nicht, dass es rein evidenzbasiert geht, auch nicht komplett geht, weil es sind eben nicht Maschinen.

SPEAKER_01

Also das wieder zukünftige Fähigkeiten und Kompetenzen von Brennler sein müssen. Einerseits die Daten mangehen, können zu verarbeiten, das wird zum Teil der Software, aber mit diesen Daten umgehen, es sind doch viele Daten, die sie rükommen. Und andererseits auch aufs eigene Gefühl heraus und auf die eigene Expertise und dort irgendwie ein vernünftiges Verhältnis zu finden.

SPEAKER_00

Ich glaube auch. Weil ich glaube, es ist weh, vielleicht auch, dass wir noch gelesen, dass wir auch mit dieser Entwicklung mit AI und JatGPT wirst du immer einfacher, zum Inhalt erarbeiten oder um Daten messen. Und wir werden eigentlich immer mehr zu Editoren, die eigentlich das kritisch beurteilen können, was dann da rauskommt. Ich glaube, dort wird sich auch der Trainer in die Richtung entwickeln müssen, dass er mit all diesen Daten und mit den vorgefertigen Interpretationen, die auf der Software gibt, muss er kritisch die richtige Frage stellen können. Ist denn das richtig? Müssen die nicht oder Athleten auch noch fragen? Oder muss ich dem gleich noch die Augen schauen und dann weiss sie gleich noch etwas mehr? Es wird nicht mehr ein Urgefühl sein. Ich glaube, das ist schwer, es wird schwierig, aber es wird der richtige Umgang mit Daten und auch wie richtig interpretieren. Ich glaube, das wird künftig Eins von den Hauptskills, die ein Trainer haben.

SPEAKER_01

Genau, und aus rechtlicher Sicht haben wir jetzt im Vergleich zum vorherigen Anwendungsbeispiel einen Arbeitsvertrag. Da gilt Arbeitsrecht. Wie in der letzten Folge auch angeteint, kann eine Arbeitgeberin Daten analysieren, sofern es für die Durchführung des Arbeitsvertrags erforderlich ist. Eine Arbeitgeberin trifft auch eine Fürsorgepflicht, muss sie doch auch immer schauen, dass der Datenbearbeitung verhältnismäßig ist. Das stellt sich im Sport wahrscheinlich auch sehr anspruchsvoll heraus, weil ich weiss nicht, wie du das zuerst spürst, aber gleichzeitig, damit du einen Spieler im Profisport, im Spitzensport beurteilen kannst, dass er sich für den ein für einen Einsatz auch eignet und dass du den ganzen Arbeitsvertrag durchführen kannst, müsstest du so viel wie möglich Daten haben. Du musst ja einen Arbeitgeber als Profisportler auch vor Einsätzen schützen, wenn du weist, dass der jetzt sehr schlecht erholt ist oder vielleicht auch ein bisschen überfordert und das Risiko grösser ist für eine Verletzung.

SPEAKER_00

Wenn es natürlich Angestellte von dir sind, dann ist ja das auch, du hast ja auch in den investiert. Wenn du dann zwei-, dreimal überfordert ist, obwohl der errot ist, ist die Chance vielleicht gross, dass du beim dritten oder vierten Mal in der Verletzung hineingeht und dann hast du vielleicht vier, fünf Monate, die er ausfällt und dann gleich auf der Payroll hast. Von dem her ist es auch in dein Interesse, dass der möglichst gesund ist und wenn er überfordert ist, dass du den mal rausnimmst. Klar, wenn das Play-off-Finale ist und dann noch Game 7, dann nimmst du ihn vielleicht nicht draus raus, obwohl er den vielleicht auch nicht mehr mag.

SPEAKER_01

Zusätzlich zu dem gibt es auch noch andere Regeln im Arbeitsrecht, die zum Beispiel auch sagen: Das steht im Artikel 26 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz, dass die Verhaltensüberwachung am Arbeitsplatz im Grundsatz verboten ist und nur für den Gesundheitsschutz, Sicherheit, Leistungserfassung unter Umständen durchgeführt werden kann, wenn es verhältnismäßig ist. Aber genau dort bewegen wir uns im Zweifelsball einen Sportler, der überwacht wird mit allen möglichen Tools und wie weit ist das zulässig und wie weit ist auch noch verhältnismäßig. Und was heisst am Arbeitsplatz ist jetzt die Hause? Am Arbeitsplatz wahrscheinlich weniger, aber trotzdem tut er die High vielleicht auf einen Spieler auf seine Gadgetsdaten erfassen, wo er dann auch die Plattform des Fußballclubs weitergibt.

SPEAKER_00

Ist dann ein Homeoffice? Es ist dann Homeoffice, genau.

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24-7 eigentlich. Und auch in diesem Beispiel ist möglicherweise die DSGVO, also die Europäische Datenschutzgrundverordnung und die KI-Verordnung anwendbar, je nachdem ebenfalls bei der KI-Verordnung ein Hochrisikoanwendung. Als Arbeitgeberin hat sie dann nach der KI-Verordnung einige gesetzliche Pflichten, die es vorher schon angeteilt, dass zum Beispiel ein Risiko, Qualitätsmanagement von der eingesetzten Software, Datenqualität, Konformitätsprüfungen, Dokumentationen, Vertretungspflichten, also man Vertreter hat im EU-Bereich Meldepflichten, Transparenzpflichten usw. Gleichzeitig gelten weiterhin auch die Sachen, die man vorschauet haben, Datenschutz, Grundsätze, die wir eingehalten werden und je nachdem auch andere Dokumentationen, die es braucht, um schon Vorschau gesagt haben. Dann hätte ich gesagt, gehen wir zum nächsten Anwendungsfall. Dort geht es um einen Tienschleister, die ein Leistungszentrum ist. Das Leistungszentrum betreut Athleten, im Zusammenhang mit Konditionsaufbau, Reha nach Verletzungen und begleitet es über die ganze Karriere des Sportels. Es erfasst sehr viele Daten. Daten im Zusammenhang mit Trainings, wenn wie viel Gewicht, was, wie genommen worden ist, wie viele Wiederholungen. Erfasst alles automatisch über Sensoren, kennt Trainingsumfang, misst auch, was ein Athlet wie ist, tut die ganzen Nährstoffaufnahmen ebenfalls erfasst. Und zusätzlich noch 24-7 auch hier wieder Körperdatenmässig über bestimmte Gadgets, Variables, die Belastung, Erholung und Gesundheitswert zusammengefasst werden. Das Leistungszentrum tut ebenfalls eine Software einsetzen. Die Software führt die ganzen Daten zusammenführen und analysieren, identifiziert dann auch gewisse Auffälligkeiten, Vergleichs-Referenzwert und weil es auch Vorschläge, Prognosen über sportliche Potenzial und Leistungsentwicklung von einzelnen Athleten auskunft. Besondere Fokus Leistungszentrum ist aber auch, dass es eine medizinische Reha gibt, also präzise Überwachung für eine möglichst schnelle und sichere Rückkehr zur Leistungsfähigkeit einer Athletin, wird durch medizinisches Personal, Ärzte und Physiotherapeuten betreut und zum Teil auch noch über Partnerinstitute im Bereich Sportmedizin, also externe. Björn, welche Rolle spielt aus deiner Erfahrung vielleicht auch Ärztinnen und Physiotherapeuten? Wie sieht es erfolgreich in Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Physiotherapeuten und Trainern aus? Zwischen denen ja auch eigentlich sehr viele Daten ausgetauscht werden, damit möglichst im Sinn des Athletes dir eh schnell abläuft.

SPEAKER_00

Vielleicht, wenn ihr in der letzten Folge gesagt habt, man probiert in unserer Softwarelösung so machen, dass verschiedene Berufsgruppen verschiedene Rollen und Rechte am Athleten oder Athletendaten hatten. Das ist ein Teil, wo wir das zu regeln, dass ein Arzt oder Physiotherapeutin auch weiss, wo sie im Athletische Leistungspotenzial vor der Verletzung sind, dass du auch ungefähr weißt, wo bist du und wie noch bist schon wieder dran. Von dem her finde ich, alles, was medizinisch sehr wichtig ist, aber auch immer sehr ein heikles Feld, dass man nicht zu viele Daten, die nur mal mehr schützenswert sind, über viele Leute teilt. Das haben wir bei uns probieren so zu lösen, dass es in dem Teil, wo es um Medizin geht, nochmal eine explizite Einwilligung des Athletes braucht für jeden Einzelnen, der für ihn oder mit ihm und mit seinen Daten schafft. Darum haben wir das probiert, nur mal eine Stufe mehr abzusichern. Ich finde, das war schon wie ein Anspruch an die Software, dass wenn man einmal das Vertrauen den Athleten verlieren, dass sie das Gefühl haben, es gibt zu viele Daten, zu viele Leute raus, die nicht autorisiert sind oder die hier nichts sehen, dann haben wir eigentlich komplett verloren. Oder so obserechtlich oder auch von der Reputation oder vom Mindset, von wie wir umgehen. Darum glaube ich, ist es wirklich wichtig, alles, was medizinisch ist, um nochmal mehr zu absichern.

SPEAKER_01

Und das ist auch wirklich so, wir haben da nochmal weitere Dimensionen, da haben das Berufsgeheimnis, zur Gältigung der Ärzten und Physiotherapeuten, es sind auch ganz viele weitere Berufe, die unter das fallen im Zusammenhang mit medizinischen Daten. Ich glaube, das Leistungszentrum muss dort immer prüfen, welche Art von Daten aus dem Patientengeheimnis an weitere betreuende Personen weitergeben werden, die der Athlet auch betreuen, zum Beispiel auch Konditionstrainer, Mentaltrainer, Ernährungsberater. Diese Bekanntgabe in der Zustimmungserklärung entsprechend definiert sein, damit zum Teil auch vielleicht eine Sportorganisation nicht für jede bekanntgabe weitere Zustimmungserklärung einholen muss. Da haben wir wirklich noch eine Berufskheimnispflicht, das ist auch strafrechtlich relevant.

SPEAKER_00

Vielleicht dort dann auch noch mehr, die das auch noch probieren, so zu regeln, dass in unserem Teil, was wirklich um medizinische Eingrennen geht, reden es nicht von Leistungsniveau, von Sprungtesten oder was auch immer, sondern was wirklich um medizinisch relevante Sachen geht, dass wir sie so gemacht haben, dass auch die, die Trainer oder Betreuer mit nicht einer medizinischen Rolle haben, haben gar keine Chance, um jemals diese Daten zu sehen. Die haben wir komplett auch in diesen verschiedenen Zugängen so geregelt, dass es bei uns ist eher wirklich ein Kommunikationstool, dass auch die richtigen Leute über den Fall oder über den Athlet miteinander in einem Raum austauschen können, wie weit der Athlet ist. Und darum gibt es auch nicht die Möglichkeit, dass man einen Trainer überhaupt in diesen Lut, sondern es gibt nur eine Möglichkeit, eine One-Way-Kommunikation von diesem Modul zum Trainer. Aber es gibt nicht die Möglichkeit, dass der Trainer den mitlesen kann.

SPEAKER_01

Also auf dieser Plattform, die ihr gemacht haben, die das entsprechend aufteilt ist.

SPEAKER_00

Ich glaube, dort ist aber noch wichtig, dass auch der Athletist das glaubt. Das ist die grösste Angst einem Athletis bei unserem Sport oder einem Mannschaftssport, dass er Verletzungen verheimlicht, weil er das Gefühl hat, er wird nicht aufgestellt. Und dass er dann so eigentlich wie mittelfristig oder kurz, mittel, langfristig, was auch immer, einem Athlet schadet sich selber. Aber er sieht halt einfach das Spiel des nächsten Wochenenden oder vom nächsten Tag. Und darum, wo er nicht unbedingt immer, wo dann nicht als WLiedung oder was auch immer abgestempelt werden, darum hat er vielleicht das auch nicht transparent sagt. Darum glaube ich, ist es aber nur mal wichtiger, dass es, egal wie, ob es jetzt hier ist einfach so, wie wir es gelöst haben, aber dass es abkoppelt ist vom gesamten Aufgebot oder Spieleraufgebotsteil. Es muss in Betracht werden auf dem Trainer teilweise auch informiert sein muss. Du kannst jetzt nicht pushen, pushen und jedes Mal spielen lassen, bis er nicht mehr mag oder sich verletzt. Aber er muss auch nicht unbedingt wissen, dass er jetzt irgendwo etwas offen und dann darum hat er dann das Gefühl nicht aufgestellt.

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Genau, und es muss der Athlet die Möglichkeit geben, mit gutem Gewissen jederzeit alle Einwilligungen zu wieder rufen. Ich glaube, es muss auch gerade in so einem Tierscheißen, es darf es nur so weit gehen, dass ein Athletes aus freiem Stück wirklich sich dazu entscheidet, dass die Personen weiter bearbeiten, weil es ihm für den sportlichen Bereich und für sein eigenes Einzelunternehmen auch etwas bringt. Es darf nie einen Zustand geschafft werden, wo ein Athlet quasi gezungen wird, diese Daten preiszugeben. Im Unterschied zu den anderen Anwendungsfällen, die wir vorher besprochen haben, haben wir hier einen Dienstleister und einen Athlet, der jeweils zwei separate Parteien sind, wobei der Dienstleister meistens verantwortlich ist für die Daten, die vom Athlet arbeiten, weil er letztlich auch entscheidet, welche Tools anwenden, wie lange die Daten aufbewahren kann, wie er sie analysiert, damit er möglichst gute Dienstleistungen einem Athlet bieten. Zusätzlich gibt es üblicherweise dem Verhältnis ja noch einen Vertrag, wo das ganze Dienstleistungsverhältnis geregelt wird. Und dort macht es aus der Praxis wie nicht, dass es meistens Sinn, dass man diese Datenbearbeitungen ebenfalls regelt und dort Klarheit schafft. Gleichzeitig zu dem, was wir vorher gesagt haben, ist es möglich, dass wenn die Dienstleister für die Dienstleisterin auch im EU-Raumarten werden, dass dort möglicherweise die SGVO darunter anwendbar ist und dass vielleicht auch die KI-Verordnung zur Anwendung kommt, wenn Software mit KI-Teil arbeiten. Das kann auch ein hochrisikoanwendig sein, gerade wenn biometrische Daten im Spiel sind oder wenn ein Leistungszentrum vielleicht auch als Berufsbildung angeschaut wird. Gut, dann kommen wir zum nächsten Anwendungsfall. Also ein Heimspiel für die ich Birn. Wir haben einen nationalen Sportverband, verpflichtet sich vertraglich zur Betreuung und Organisation von Training, Wettkämpfen. Athleten müssen einen Athletenvertrag unterschreiben, verpflichtet sich auch für Teilnahme an Wettkämpfen. Den Nationalverband tut Trainings- und Wettkampfdaten analysieren, auch Ausrüstungsdaten, zum Teil auch Gesundheitsdaten im Zusammenhang mit Sportmedizin, chinischen Tests und Verletzungen. Er verfügt über so eine Athletenplattform, eine zentrale Datenverwaltung mit vollem Zugriff für die Athleten. Dort hat ein Athlet die Möglichkeit, ihr Zugriffsrecht auf Trainer, Ärzte, Physiotherapeuten und Wissenschaftler zu vergeben oder auch wieder zu widerrufen. Für diese Plattform wird durch eine Software gesteuert, die analysiert und bewertet und kann auch gewisse Prognosen abgeben. Denn nutzen klar, es optimiert und präzisiert die Planung von Training und Betreuung für den Athleten und entsprechend auch für die ganzen betreuenden Personen rundum. Wie wichtig, glaubst du, ist es aus wissenschaftlicher Sicht, dass so Athletendaten auch nach Karriereende für Nachwuchsathleten genutzt werden können? Jetzt hat ein Nationalverband sicherlich ein Interesse daran, möglichst viele gute Athleten auch in Zukunft Fürste zu bringen. Zum Teil gibt es wahrscheinlich Athleten aus der Vergangenheit, die vergleichbar sind, vielleicht von gewissen Skills oder körperlichen Konstitutionen auch mit jungen Athletinnen, die neu aufkommen. Was glaubst du, ist dort die Bedeutung dieser Nutzung?

SPEAKER_00

Zwei Fälle unterscheiden. Für mich wird den Fall, die Nutzung dieser Daten, wenn sie zurück, sind im Studiesetting. Also wird man irgendetwas auch aus zurücktretenen Athleten publizieren. Ich glaube, das ist in dem Fall nicht so relevant und nicht gleich spannend. Dann müssen wir auch wahrscheinlich dort mit einem separaten Studienantrag zu regeln, wenn man es wirklich publiziert. Das ist für mich der Anwendungsfall, der aber auch nicht gleich spannend ist. Was wirklich spannend ist für den Sportverband, ist, um wissen von zurückgetretenen Athleten. Man muss nicht auf diesen Athlet mitnahmen XY darauf eingehen, aber zum Wissen, solche Ranges in dem Alter, sagen wir mit 17, sind die 20, die am Schluss in den Top 15 waren, in diesem Range im Kraftmesstest. Das ist für den Sportverband relevant. Dann kannst du sagen, okay, in diesem Range sein sollte. Vielleicht sind die, die dann eher richtig bei uns im alpinen und technischen Disziplinen und vielleicht ein bisschen andere Werk haben, die dann eher schneller im Speed-Bereich besser waren, sind dann vielleicht höher oder tiefer. Dass man diese Sachen weiss und ein Ranges definieren kann, das hilft im Sportverbandungsrecht.

SPEAKER_01

Und unterm Strich mit den anonymen Daten.

SPEAKER_00

Genau. Ich glaube, es braucht nicht unbedingt, dass man Athlet XY klonen oder dass der genau wieder kommt, ist sowieso nicht realistisch. Ich glaube, das denken hilft wie nicht, weil das wird eh nicht sein. Und dass wenn ich mit dem Athlet X, der jetzt kommt, genau das gleiche machen wie mit dem Athlet Y, das jetzt erfolgreich ist, gibt es keine Garantie, dass wenn ich mit dem X, das jetzt kommt, das gleiche machen wie mit Y, das jetzt erfolgreich ist, dass der nachher nicht hinkommt. Weil der hat andere Voraussetzungen, der hat vielleicht in einem anderen biologischen Entwicklungsstand, ist vielleicht biologisch ein Alter, früher oder später. Das ist einfach nicht genau vergleichbar. Man kann nicht ein Programm von einem Copy-Paste auf den anderen. Was für uns spannend ist, um so grundsätzlich unsere Idee der Trainingsphilosophie. Ungefähr so viele Tage, ungefähr so viele Stunden. Das können in welchen Bereich anpassen können und das lernen können, okay, das ist wahrscheinlich das, was es braucht. Aber dann ist es immer ein Range. Der Rand braucht etwas mehr, weil er dort schon noch weniger weit ist oder braucht es vom Ende etwas weniger, weil er dort schon weiter ist.

SPEAKER_01

Genau, und aus rechtlicher Sicht haben wir in dem Anwendungsfall ein etwas anderes. Die Athleten sind ja im Nationalverband normalerweise nicht angestellt. Es gibt keine Verpflichtungen aus einem Arbeitsvertrag, aber aus dem Athletenvertrag. Gleichzeitig muss aber der Athlet zwingend am Verband zugehören, für dass er an international an Wettkämpfe teilnehmen kann. Also braucht es auch eine internationale Lizenz, damit der Verband die Dienstleistungen erbringen kann und die Athleten weiterbringen kann. Und wie wir in der letzten Folge besprochen haben, Verletzungen vorbeugen, die Leistung optimal weiterzuentwickeln, vor allem wenn man der einen Kaderstufe auf die nächste aufsteigt. Gleichzeitig ist auch, da sind wir relativ oft in der Praxis, also eine pauschale Verpflichtung, wenn man Athletendaten 24-7 aufladen muss aus Athletensicht, dass das in so einem Rahmen, in so einem Setting auf jeden Fall unverhältnismäßig wäre, das sie ja dort sehr super und gut gelöst haben. Aber es ist vielleicht noch wichtig auch für andere Sportorganisationen, dass man sich dem immer bewusst ist und dass auch Einwilligungen nicht, dass der Umgang mit Einwilligungen nicht ganz einfach ist, weil man immer schauen muss, dass man auch in einem Setting ist oder in einem Rahmen der Einwilligung gibt, in der die Einwilligung letztlich auch freiwillig ist, wenn es eine Einwilligung braucht. Zum Teil kann das passieren im Zusammenhang mit der Bearbeitung von sehr sensitiven Daten. Darum, mir empfehlen dort immer, ein abgeschauftes Vorgehen. Ein Athlet muss nach Aufklärung von allen Datenbearbeitungen selber entscheiden, welche Daten erfreigt. Eben zum Beispiel auf einer Plattform, in der man das steuern, wie du zum Beispiel auch vorher erzählt hast. Die Einwidungen müssen wieder rufbar sein. Und bei der Umsetzung von einer Plattform, wie ich es jetzt im Anwendungsbeispiel erklärt habe, braucht es sicher immer eine Datenschutzfolgenabschätzung, weil sehr viele Daten bearbeitet werden und auch sehr umfassend. Und die restlichen Themen gelten eigentlich wie, wie wir es vorher auch gesagt haben.

SPEAKER_00

Ja, das ist ein spannender Punkt. Wir haben auch so eine Datenschutzfolgenabschätzung gemacht und dann im Rahmen dieser haben wir auch, ich probier zum Aufnehmen, du hast es vorher mal gesagt, dass wir regelmäßig Schulungen auch uns neuen Mitarbeitern. Und ich finde, das war für mich wirklich eine extreme Mehrwertwichtigkeit, aber es war ihnen gar nicht bewusst, mit was für Daten sie da eigentlich umgehen. Ich glaube, es war auch so etwas wirklich eine Aufklärungsarbeit und ist es immer noch. Und der zweite Punkt, an den wir uns jetzt auch anhand der Datenschutzfolgeabklärung gemacht haben, ist, dass wir mal unsere Plattform attackieren. Und das ist schon auch noch spannend, um dann zu sehen, wie so eine Plattform reagiert, um dann auch wissen, wie die Mechanismen, die man sich überleiten hat.

SPEAKER_01

Das haben wir auch in der letzten Folge besprochen. Ich glaube, vor allem im Sport sind Schulungen unglaublich wichtig. Ganz viele Personen aus dem Dorf um die halbe Welt an reisen, hat Zugriff auf die Software, natürlich auch mittels geschützten Massnahmen. Man kann einfach so Zugang. Früher war es noch ganz anders, da hat man alle Daten auf dem Laptop zentral, dass es noch immer in den Bücher liegen. Aber jetzt muss man schauen, dass man die Zugänge entsprechend regelt und dort Sicherheiten schafft, dass nicht jeder, auch wenn er den Laptop hat, auf diese Plattform zugreifen kann. Und dass zum Beispiel auch ein Staffmitglieder, wenn sie eine Raststation kurze Pause machen, vielleicht mit dem Laptop offen im Restaurant rumliegen läuft, wo man die Daten fast abfotografieren können. Aber da tut sich sehr viel und ich glaube, auch da ist man sich je länger, je mehr in unterschiedlichsten Sportarten bewusster muss, dass man dort aufpassen muss, wenn man mit solchen Daten arbeiten will und Athleten auf den Fürst bringen. Gut, dann hat er gesagt, kommen wir zum letzten Anwendungsfall auf der Stufe des Regelgebers. Wir haben den internationalen Verband, der schreibt eine bestimmte Ausrüstung vor. In dieser Ausrüstung werden nur technische, athletenbezogene Wettkampfdaten analysiert, also Geschwindigkeiten, Krafteinwirkungen, zum Teil GPS-Daten. Es werden keine sensiblen Körperdaten der Athleten erfasst. Und die Bearbeitung dieser Daten geht in erster Linie zum Schutz der Athleten, dass die Sicherheit weiter gesteigert wird. Wir reden hier zum Beispiel von einem KI-gestützten Airbag für eine Actionsportart, der in gewollten Extremsituationen nicht auslöst und erst in echten Gefahrensituationen, also wenn ihr zum Beispiel umgeht, eine Auslösung stattfindet. Der internationale Verband führt eine Tragpflicht vom Airbag ein bei allen Wettkämpfen. Der Hersteller ist der alleinige Arbeiter. Die Atleten müssen, sobald einen Airbag ausgelöst haben, an den Verband zurückgehen. Der Verband analysiert diese Daten gemeinsam mit dem Hersteller zur Weiterentwicklung der Software. Dort kommt im Gegenzug einen neuen Airbag über. Das ist natürlich inspiriert von einem Beispiel, der muss Medialist bei der Fiss. Ich kann jetzt da Details nicht darum, fiktiv. Und was ich gehört habe, ist jetzt auch nicht kein eingestützt, aber einfach um das Ganze vergenwärtigen. Für andere Anwendungsfälle macht das sicher Sinn zum Aufgreifen. Es gibt ähnliche Anwendungsfälle auch in anderen Sportarten. Im Isokay zum Beispiel überleibt man sich in verschiedensten Liegenden auch Sensoren, zum Beispiel vorzuschreiben kann, wo man an Helm oder an anderen Teil der Ausrüstung befestigt, um zu ermitteln, wie man den Sport sicher machen kann, indem man zum Beispiel von Kirnerschütterungen künftig noch mehr schützt. Oder im Radsport können wir das auch immer mehr mit über GPS-Daten vorgeschrieben werden, vielleicht auch vom internationalen Verband, damit man immer weiss, wo die Athleten, die Athletinnen sich gerade befinden im Fall des Umfalls, dass man möglichst schnell auch an dieser Umfallstelle ist. Jetzt, Björn, du analysierst ja sehr viele GPS-Daten von Athleten, von dort, auf Pisten. Du bist ja sehr viel in dieser Entwicklung drin, jetzt auch für den Nationalverband. Bist du auch auf internationaler Stufe zu Projekten, Entwicklungsprojekten jeweils beteiligt und siehst du etwas den Austausch, der dort stattfindet?

SPEAKER_00

Ja, schon auch Beteiligung. Beispielsweise eins, wau mit der Fis zusammen ist. Das ist im Bereich der Beschreibung von Verletzungsmechanismen im Ski- und Snowburg-Cross. Das war eigentlich eher eine grössschrei. Dort haben wir über ein Studiensetting, das eher darum gegangen ist, nicht wie dein Beispiel zum Ausrüstungskegenschau und nachher am Ende zu machen, sondern dort ist es darum, um eine Handvoll GPS-Daten Athletinnen und Athletinnen zu ermitteln, was Hotspots sind, die man sich verletzt. Ist es immer bei Sprüngen, ist es immer bei Steilwangkurven? Dort haben wir zusammen geschafft, über das Paspo auch mit der Universität von Oslo und auch mit Kollegen von Überdorf, die dann diese Vermessungssachen gemacht haben. Dort sind wir auch dran. Bis jetzt bin ich an einem sehr Projekt beteiligt, weil die Wissenschaft darum ist, um etwas zu beschreiben oder etwas zu messen. Nicht in der konkreten Umsetzung, wie es beim Airbag ist. Dort ist ein industrieller Hersteller, der Zone muss, die das hineinvorgehen muss. Dort sind wir bis jetzt eher weniger beteiligt. Ich habe einen Kollegen Jörg Spöri, der im Ballgerist war, der im Rahmen der ganzen Schei-Entwicklung auch beteiligt war, zum Arisel um Ski, aber auch eher Daten erfasst, um sagen, die reagieren so, die sind so, die sind so, und zum dort sagen, das sind Unterschiede und vielleicht einmal eine Empfehlung abgeben. Aber nachher ist es eigentlich wie der Entscheid, dritte in dein Schargen wahrscheinlich den Regelgeber und nicht wir als Sportwissenschaftler.

SPEAKER_01

Genau, und die Bearbeitung hat ja letztlich wirklich zum Schutz allen Athleten. Aus rechtlicher Sicht kann man dort auch gut argumentieren, dass es privates überwiegend Interesse, Berechtigungsinteresse an dieser Datenbearbeitung gibt. Hast du aber jemals schon Gegenwehr erlebt von so Projekten, von Athletinnen und Athleten? Oder kann man generell sagen, dass es akzeptiert, weil es wirklich zur eigenen Sicherheit, zum eigenen Schutz und zur Verbesserung von Sportart beitragen?

SPEAKER_00

Gerade in diesem Airbag-Projekt tun es mir dann schon noch Tricky, ganz ehrlich, weil da kann ich auch, wenn du mal in der ersten Folge angeschnitten hast, wenn ich selber im Athleti. Verstehe ich teilweise auch der Athleten, weil zwei Beispiele geblieben sind. Du hast das Airbag und Concussion im Hockey. Und ich finde, Concussion im Hockey ist ein anderer Case als der Airbag. Die Concussion im Hockey geht eigentlich darum, über den Sensoren und nachher hast du ein Hit zu Herz. Potenziell nimmst du jetzt der Spieler raus. Der Airbag war der Case, den ich dort war, wo ich den Athleten verstehe, ist, ich fahre, bin Kitzbücher unterwegs, bin alte Schneise, Mittelteil vorne, dann geht der Airbag auf. Ohne dass ich es will, Fählauslösung vom Equipment. Dort verstehe ich den Athletis, um sagen, mit dem nimmst du mir die Chance, um Kitzburg zu wohnen. Obwohl ich es muss nicht.

SPEAKER_01

Und auch wenn man dann vielleicht, wenn es die Regeln gibt, bei einer Fehler nochmal in den Staat raufgehen, ist wahrscheinlich nicht so lustig. Jetzt wird das zweite Mal fallen, wenn so 20 Nummer weiter hin und noch mehr löchen und wenn es schattig ist.

SPEAKER_00

Und darum finde ich, sind es so ein bisschen unterschiedliche Cases. Beim Erbe natürlich nicht das Plätze für gegen den Erbe. Aber ich verstehe in beiden Seiten. Warum wird man es sicherer machen? Im Schluss ist es wirklich ein Schutz für den Athleten, wenn er dann auch irgendwann nicht mehr Athlet ist, sondern in Anführungssechen zurücktreten und eine private Person. Aber auf der anderen Seite ist es so, dass, wenn das Teil nicht super funktioniert, unter Umständen um eine Chance verbringen wirst. Weil das haftet hier dann fiss oder ich nehme an, der Hersteller ist es nicht. Der Hersteller sagt nicht, du musst es anlegen. Der Fiss sagt, du musst es anlegen.

SPEAKER_01

Ja, das ist haftungsrechtlich natürlich eine sehr spannende Frage. Ich bin in deiner Meinung. Jetzt ganz spontan gedacht, der Hersteller wird so gut wie nicht haften. Der haftet in erster Linie für Personenschälte oder kaputte Sachen. Nach dem Produkthaftpflichtgesetz werden reine Vermögensschäden eigentlich nicht abdeckt. Also für verlorene Titel, verpasste Preisgelder oder Sponsoring einbusse, wird er praktisch nie aufkommen. Der Veranstalter, sei es jetzt das Lokale Organisationskomitee, der Nationalverband oder der internationale Verband sind in soltigen Fall meistens auch nicht Haftpflichtig. Die müssen entweder die Ausrüstung selber gestellt haben oder sie müssen klar nachweisbar wissen, dass die Pflicht Ausrüstung fehlerauffällig ist. Das ist meiner Meinung nach auch eher selten. Und dann stellt sich tatsächlich die Frage, ob der Regelgeber für das haften kann. Wenn ein Verband eine Ausrüstung vorschreibt, wird er vorher sauber prüfen müssen, ob sie funktioniert, ob sie sicher ist. Wenn er dort nicht die erwartbaren Abklärungen durchführt und den Athleten durch diesen Nachteil erleiden, könnte er wahrscheinlich theoretisch haften. Ich denke aber, dass in der Praxis danach, wie es schwierig ist, insbesondere ist es auch schwierig, genau zu wissen, was der Athlet auch für einen Platz beleidigt oder für einen Rang eingefahren hat, wenn er abbekommen wäre, ohne dass die Fehlauslösung passiert wäre. Das ist eine Frage, die kaum beantwortbar ist. Ich glaube, was da auch noch interessant ist, die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit. Und da muss man sich auch als internationaler Verband immer bewusst sein, kann geteilt sein. Also auch wenn man einen Hersteller hat, der den Airbag in dem Fall oder anders, einen anderen Gegenstand bereitstellt, dort herstellt, macht dort auch Daten darauf analysiert, ist es der Sporverband, wie du auch gesagt hast, der letztlich vorgeht, du musst dort tragen musst und auch bis zu einem gewissen Grad in dem Zusammenhang den Zweck der Datenbearbeitung und Mittel, Übertragpflicht mitentscheidet. Dort gibt es üblicherweise Mitverantwortung. Sobald man verantwortlich ist, hat man gewisse Pflichten, muss auch Betroffenenrecht nachkommen. Dort empfehlen wir normalerweise immer, dass eine klar Aufteilung der Verantwortlichkeiten, zum Beispiel in einem Vertrag geregelt wird, im sogenannten Joint-Controller-Vertrag. Aber da muss man sich als Sportorganisation, als internationalen Verband sicher immer bewusst sein. Der nächste Punkt ist dann sicher auch, dass man den sportregulatorischen Rahmen für das arbeiten muss. Man muss die entsprechenden Regeln erlassen im zuständigen Prozess, der im Verbandsrecht jeweils vorgehen ist von den zuständigen Organen, muss das abgesegnet werden. Das braucht normalerweise Anpassung vom Wettkampfreglement. Und je nachdem, wenn jetzt ein Airbag-Eingangs-Fiktiv angenommen, auch auf einen KI-Tab basiert, kann auch da zum Beispiel relativ schnell die KI-Verordnung zur Anwendung kommen. Und so ein gestörter Airbag, ein KI-gestörter Airbag kann als Hochrisikosystem gelten, wegen EU-Druckbehälterrichtlinie, wo zum Beispiel KI-Verordnung auch darauf verweist. Als internationaler Verband ist man natürlich sehr international und bewegs, meistens in allen Ländern präsent und hat auch in anderen Ländern noch nationale Verbände. Wenn man das weitergeht, darum muss man das immer sicher auch super abklären. Gut, jetzt vielleicht noch zum Schluss würde mich interessieren, was ist aus deiner sportwissenschaftlichen Sicht so etwas die grösste Chance in dieser datengetriebenen Zukunft? Und wo sie siehst du umgekehrt vielleicht das grösste Risiko für Athletinnen und Athleten, aber auch für den Sport an sich?

SPEAKER_00

Wahrscheinlich ist es im gleichen Chance und Risiko. Ich glaube, die grösste Chance ist, dass du viel schneller multidimensionale Daten hast und auch analysieren. Das heisst, dass du oft die Situationen kannst analysieren. Wetter, Voraussetzung des Athletes, Voraussetzung des Kurss, Untergrund, was auch immer, dass du diese Sachen, Video, GPS, Bewegungsgeschwindigkeit, Bewegungsqualität, dass du immer schneller schon live alles zur Verfügung hast. Dass du trotzdem auch nicht nur Live-Daten hast, sondern auch siehst, ah, okay, die letzten drei Tage der Laut hoch und dass du alles immer schneller automatisch verfügbar hast. Das ist die Chance, dass du als Athlet auch schneller besser wirst. Weil du schneller besseres Feedback über und du weisst, wann sind vielleicht Windows auf Opportunity für das Training, für das Training. Ich glaube, da wirst du immer schneller zum die richtigen. Du kannst mehr Hilfestellungen über, um die richtigen Entscheidungen treffen, glaube ich. Um schneller die richtigen Entscheidungen zu treffen.

SPEAKER_01

Aber hast du dann auch das Gefühl, dass in dieser Zeit, in der Daten immer wichtiger werden, jetzt vielleicht gerade die Clubs, diese Nationalverbände oder andere Sportorganisationen, die nicht über die Ressourcen verfügen, um diese Daten zu analysieren und zu sammeln, dass die dann entsprechend sehr schnell an Woden verlieren und einen ganz klaren Wettbewerbsnachteil haben?

SPEAKER_00

Ich glaube schon, ja. Also ich glaube schon, weil das siehst du teilweise auch etwas auch im Automobilrennsport und dort siehst du auch. Das ist weh, dann probieren wir auch möglichst viel zu regulieren, was darfst du mit den Daten darfst du an Tests machen. Und dort ist es, wenn du weniger physische Tests machen kannst, machst du mehr Simulationen. Und je besser Simulationen werden, desto besser wirst du wieder in den anderen Tests. Je mehr Ressourcen du hast, um dat schneller besser zu analysieren können, tendenziell desto erfolgreicher wirst du. Das glaube ich schon, dass dort eine Chance ist. Ich glaube auch, dass wir künftig einen Wettbewerbsvor- oder Nachteilen. Und zu dem, was du noch Eingangs gesagt hast, sehe ich auch fast das grösste Risiko für Athletinnen und Athleten. Vielleicht aus dem Sport teilweise, aber wenn du so etwas dort, der Klippe über Athletinnen und Athletinnen entscheiden, wem Fußball oder so spielen oder zukaufen kann, ist natürlich schon. Wenn du alle Daten hast von einem Athletes, wie der sich entwickelt hat, wie gesagt, schwierig. Du bist 35 und SST und deine Leistungswerte, es zeigt auf jeden von deinen Leistungswert, die letzten 30 Minuten stehst du nur noch auseinander. Was sieht jeder? Da findet man einen Arbeitgeber. Ich glaube, das ist weh, das wird immer in dieser Sportart, kannst du eine Anführung sagen, vielleicht auch, weiss es nicht, zum Nachteil von einem Athleten irgendwann ausgeleitet werden. Und dann sehen wir schon auch ein bisschen das Risiko.

SPEAKER_01

Und die letzte Frage, wenn du eine Empfehlung, also einer junge Athletin, einen jungen Athlet geben und auch an einen Sportverband oder einen Club, was wäre das für eine Empfehlung? Jetzt im Umgang mit Leistung, mit Athletendaten?

SPEAKER_00

Dass sie sich auch mit Daten auseinandersetzen. Das sind nicht einfach alles, alles anleihen, jedes Getget, jedes Tool und jedes überall aufladen, sondern auch probiert etwas. Selektiv, ich glaube, eine gewisse Offenheit gegenüber von Daten kann ich schlecht sagen, ich muss nichts geben. Das ist ja auch nicht in meinem Interesse. Und ich glaube, es hilft auch nicht für die Athleten, aber einfach zum Nachfragen, auch dass das etwas gemacht wird und wenn etwas gemacht wird, auch dass es seriös ist. Und das, dass es auch nachher gefragt soll werden sollen. Das sehen wir ein Stück weit auch. Im Umkehrschluss sehe ich das auch an Sportverein, dass wir möglichst auch proaktiv probieren, transparent zu sagen, was man macht und vielleicht auch probieren, um so ein bisschen die Athleten etwas sensibilisieren oder darauf aufluppen, dass wir machen etwas. Wir probieren es im besten Wissen und gewissen, um uns mit dem auseinandzusetzen.

SPEAKER_01

Danke mal für diesen unglaublich spannenden Einblick und für deine Zeit.

SPEAKER_00

Merci auch.

SPEAKER_01

Das war Offside Kanzel. Der Podcast, der Sport, Business und Recht verbindet. Mein Name ist Sven Hintermann und ich bedanke mich herzlich für euer Interesse.