Valitas-Check Podcast
Ein Podcast rundum das Thema VORSORGE – einfach erklärt!
Mit Frage-/Antwort-Dialogen von täglich gestellten Fragen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern erklären wir die Vorsorge-Welt: Pensionskassengeld, Vorsorgeausweis, Vorbezug der PK, Pensionierung. Versicherungstechnische Tipps im Bereich Teilzeit, IV und Hinterlassene.
Vorsorge - deine finanzielle Zukunft!
Wir sind seit über 25 Jahren in der BVG-Branche tätig!
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Berufliche Vorsorge - Lebenspartner: Was Paare jetzt wissen müssen
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Der Frühling ist da, lange Sommertage stehen vor der Tür, Hochzeiteinladungen werden verschickt und Polterabende werden organsiert.
Wer gilt als Lebenspartner nach BVG? Welche Ansprüche bestehen bei Rente, Invalidität oder Hinterbliebenenleistungen und welche Nachweise braucht es wirklich? Wir erklären die wichtigsten Regeln, typische Stolperfallen und Praxisbeispiele aus der Beratung. Am Ende weisst du, ob und wie du deinen Anspruch sicherst und wer dich Unterstützungen kann.
Valitas-Check Podcast
www.valitas.ch
#BVG #Pensionkasse #BeruflicheVorsorge #Zukunft
Hey Simon, deine Stimme kennt der ein oder andere von unseren Zuhörern sicher schon, wenn man teaser gelöst hat. Meine Stimme hingegen ist für dich da ausser neu. Ich bin Nicole und zusammen mit Simon nehmen wir dich mit auf unsere Podcast-Reis zum Thema Vorsorge. In unserer ersten Episode geht es um das BVG-Thema Lebenspartner. Wir sind schon voll im Frühling angekommen und der Sommer steht auch schon gleich vor den Türen. Hochzeitseinladungen flottern hinein, Polteröbungen werden organisiert und die Kollegen denken an Anträge. Simon, ich habe schon ein paar Personen darauf aufmerksam gemacht im Geschäftsalltag sowie auch im Privaten, dass es enorm wichtig ist, zu wissen, was in deiner Pensionsklasse über das Thema anmeldung Lebenspartner oder auch Änderungen von Lebenssituationen wie Heirat, Scheidung, gemeinsame Kind steht. Aber jetzt mal grundsätzlich einfach erklärt. Was ist denn der Unterschied zwischen den Verheirateten oder Leuten, die einfach zusammenleben, wie zum Beispiel Konkubinat?
SPEAKER_00Vorab, hast du gewusst, dass es in der Schweiz einen gegesetzlichen Anspruch für deine Partner oder deine Partnerin auf Leistungen aus der Pensionskasse gibt, wenn du in einer Lebenspartnerschaft also in einem Konkubinat lebst? Anders als bei einer Nähe oder einer eingetrahten Lebenspartnerschaft besteht dem Konkubinat einen gerechtlichen oder vorsorgerechtlichen Gleichstellungsanspruch. Umso wichtiger ist es bei deiner Pensionskasse zu klären, ob eine Lebenspartnerrente überhaupt versichert ist. Wenn das der Fall ist, musst deine Lebenspartner oder deine Lebenspartnerin aktiv anmelden, für dass du sicher gehen kann, dass die Partnerschaft im Rahmen der Pensionskasse regelung berücksichtigt wird. Dabei spielt es aber keine Rolle, ob es eine gleichschlechtliche Partnerschaft ist oder nicht. Es gibt jedoch je nach Pensionsklassen ein paar Voraussetzungen, die erfüllt sein, damit die Pensionskasse im Todesfall Leistigen zugunsten vom hinterblebenen Lebenspartnern erbringt.
SPEAKER_01Du hast vorher gerade noch Voraussetzungen erwähnt, Simon. Was sind denn das genau für Voraussetzungen und auf was muss ich achten?
SPEAKER_00Dameldung muss in den meisten Fällen zu Lebzeiten schriftlich bei der Pensionskasse erfolgen. Beide Lebenspartner dürfen weder Verwandt noch verheiratet sein. Die Lebensgemeinschaft muss ununterbrochen bestanden haben und die Verstorben für einen Unterhalt vom hinterblebenen Lebenspartnern oder dem gemeinsamen Kind aufgehoben sein. Der hinterblebene Lebenspartner darf keine hinterlassenen Rente der AHV oder von einer Pensionskasse aus einer vorherigen Partnerschaft beziehen. Es ist wichtig zu verstehen, dass eine Lebenspartnerschaft ohne Anmeldung bei der Pensionskasse nicht automatisch berücksichtigt wird. Es klärendes Gespräch mit dieser Pensionskasse hilft, diese genauen Bedingungen zu verstehen und sicherzustellen, dass du alle notwendigen Schritte nimmst. Die Kontaktdaten von dieser Pensionskasse fängst auf einen Vorsorgeausweis. Unsere Empfehlung ist ganz klar, zögere nicht, den Schritt zu gehen. Und meld deine Lebenspartner oder Lebenspartnerin rechtzeitig an. Es kann im meinem Fall einen grossen Unterschied machen. Und vergessen nicht, das ist immer beidezeitig zu verstehen.
SPEAKER_01Spannend, merke viel Massimon. Wir haben jetzt unterschiedliche Lebensformen wie Konkubinat veriratet oder intrete Partnerschaft angeschaut. Da gibt es ja auch sicher Unterschiede in den Pensionskassenleistungen für die betroffenen Personen. Weisst du da auch ein bisschen mehr dazu?
SPEAKER_00Ja, leider ist die Situation, zum Beispiel wenn Gesundheit versägt. Nehmen wir das Beispiel, ein Berlin ist verheiratet. Eine Person ist vollerwerbstätig und die andere Person kümmert sich um einen Familienhaushalt und Kind. Also der CEO daheim. Wir wissen auch zusammen, dass das definitiv mehr wieder acht Stunden ist. Ja, definitiv. Jetzt geht aber genau die erwerbstätige Person aus, gesundheitlichen Gründe heraus. Sie kann jemanden arbeiten und wird invalid. Dann überkommt diese Person eine Invaliderente. Und für jeden Anspruch berechtigten Kind eine invalide Kinderrente. Der Leistungsanspruch von einem Kind besteht, solange es nicht volljährig ist oder sich in Ausbildung befindet, Maximum, aber bis zum vollenden 25. Altersjahr. Ist aber das Berlin nicht verhiratet, besteht nicht grundsätzlich einen Anspruch auf einen Kinderrenten aus der zweiten Säule. Der Anspruchsvoraussetzungen können je nach Pensionskasse variieren. Bei einigen Stiftungen besteht der Leistungsanspruch für King von der Partnerin oder des Partners, sofern die versicherte Person überwiegend für einen Unerhalt aufgekommen. Diese Bedingungen sind im Vorsorgereglement definiert. Das Vorsorgereglement der Valitas oder der meisten Pensionsklasse ist über die jeweilige Homepage abprüfbar.
SPEAKER_01Wir haben vorher über den Fall geredet, wenn Gesundheit versagt, also Invalidenleistungen. Und was passiert dann im Worst Case, also wenn jemand Krankheit stirbt?
SPEAKER_00Ja, im Todesfall und da haben wir natürlich leider einen Unterschied. Ist ein Sperlich verheiratet und die versicherte Person stirbt? Überkommt die hingerbliebene Person eine sogenannte hinterlassene Rente? Oder eine Abfindung? Hat das Pärlin gemeinsame Kind, wird für jeden Anspruch berechtigten Kind eine Wieserrente bezahlt. Maßgebend über die Teuchung auszusammen, ist im Reglement und oder im Vorsorgeplan geregelt. Ist ein Pärlin nicht verüratet und es gibt keine gemeinsamen Kinder, hängen zum Reglement der Pensionskasse, ob die hinterbleibende Person und die nicht gemeinsamen Kinder Leistungen aus der Pensionskasse überkommen. Wenn ihr aus seiner Lebensgemeinschaft lebt, melden die bei euren Pensionskasse an und klären die Vorsorgesituation ab, insbesondere weder Kinder oder gemeinsame Kinder. Schon nochmal die zwei Beispiele zeigen, wie wichtig, dass diese Frage heiraten, ja oder nein, schon nur aus der Sicht der beruflichen Vorsorge ist.
SPEAKER_01Ja, ich weiss, es geht um das Thema Lebenspartner. Aber was passiert mit meinem Pensionsklassengeld, wenn man single ist und stirbt, kann ich denn das Geld nehmen, Simon?
SPEAKER_00Das stimmt jetzt ein bisschen extrem, aber in meinem Todesfall hat man ja nicht nur das Pensionsklassengeld verloren, sondern alles. Gemäß Gesetz bleibt das Geld bei der Pensionskasse. Alle Pensionsklassen, die ich kenne, aber haben dann andere Regelungen. Sie sagen klar, dass das Geld zurückfließt. Jetzt haben wir zwar keine hinterbliebene im Sinne einer Nebenpartner, Partner oder hinterlassenen Kinderhänden, aber sind zum Beispiel auch noch Eltern herum oder geschwüchten. Bei den meisten Pensionsklassen kann man das auf Quoten aufteilen. Also das heisst, wenn drei Geschwisterteilung, dann kann man das so ganz klar dritteln, und wenn die Eltern nicht um sein. Das ist im Reglement definiert bei der Pensionskasse definiert, das du auch hier zwingend anschauen müssen für Singles, die natürlich keine Leistungen überkommen.
SPEAKER_01Danke Simon für deinen Einblick und für die wertvollen Tipps zum Thema Lebenspartner. Und jetzt eine wichtige Aufgabe an dich da raus, liebe Zuhörer. Verlang dein Vorsorgereglement. Lass es gut durch, mach dir Notizen und gang mit deinen Fragen zum HR oder zu anderen Fachpersonen. Jede Pensionsklasse ist gern hier für dich und beantworte dir deine offenen Fragen. In unserer nächsten Episode geht es um das Thema: Ab wann bin ich eigentlich in der beruflichen Vorsorge bei IVG versichert? Bist Ready, Simon?
SPEAKER_00Ja klar! Albert, Podcast Valitascheck, schaut ein und abonniere uns. Stell Fragen und teil es mit deinen Kollegen und Kolleginnen.