AUSTRIA FIRST
Austria First - Österreichs Patriotenradio
AUSTRIA FIRST
Hausdurchsuchung: Eure Rechte, wenn die Polizei anklopft - Recht und Realität
Use Left/Right to seek, Home/End to jump to start or end. Hold shift to jump forward or backward.
Ein plötzliches Klopfen am frühen Morgen, Kriminalbeamte vor der Tür und plötzlich steht das eigene Wohnzimmer kopf. Eine Hausdurchsuchung ist einer der massivsten staatlichen Eingriffe in die Privatsphäre und das Hausrecht. Doch wann dürfen die Behörden überhaupt in die eigenen vier Wände eindringen? AUSTRIA FIRST Juristin Cornelia Haider beleuchtet in dieser Ausgabe von Recht und Realität die rechtlichen Grenzen für Ermittler.
Rechtsanwalt Dr. Niki Haas, der bereits zahlreiche Mandanten in genau solchen Ausnahmesituationen betreut hat, erklärt detailliert, warum der Staat nicht einfach auf gut Glück stöbern darf. Es braucht einen konkreten Verdacht und in der Regel einen richterlichen Beschluss. Zudem klärt der Experte auf, ob die Durchsuchung auch am Arbeitsplatz, im Auto oder sogar in der Wohnung der Partnerin zulässig ist und wo die rechtlichen Ausnahmen bei sogenannter „Gefahr im Verzug“ liegen.
Die entscheidenden Fehler passieren meist in den ersten Minuten. Aus purer Nervosität reden sich viele Betroffene um Kopf und Kragen. Erfahrt in dieser Sendung, warum vermeintlich harmloser Smalltalk mit der Polizei direkt in den Ermittlungsakt wandert, warum ihr niemals eure Handy-Passwörter herausgeben müsst und warum der Grundsatz „Mund zu, Handy zu, Tresor zu“ der beste Schutz ist, bis der Anwalt eintrifft.
RECHT UND REALITÄT – DAS MAGAZIN FÜR GERECHTIGKEIT hört ihr immer neu am Dienstag von 11 bis 12 Uhr – direkt über die Webseite https://austriafirst.at/ oder in der AUSTRIA FIRST App:
📱Apple/iPhone: https://apps.apple.com/at/app/austria-first/id6756575485
📱Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=at.austriafirst.app
Abonniert auch die Social Media Kanäle von AUSTRIA FIRST:
Facebook: https://www.facebook.com/austriafirst.at
Instagram: https://www.instagram.com/austriafirst.at/
Telegram: https://t.me/Austria_First
X: https://x.com/austriafirst_at
YouTube: https://www.youtube.com/@austria_first
#austriafirst #radio #rechtundrealitaet #hausdurchsuchung #justiz #grundrechte #rechtsstaat #anwalt
Recht und Realität. Das Instraffmagazin für Gerechtigkeit mit Cornelia Heider.
SPEAKER_00Willkommen zur neuen Ausgabe unseres Magazins für Gerechtigkeit. Ich freue mich, dass ihr dabei seid. Heute widmen wir uns einem Thema, das viele Firmen ein reines Verbrecherthema halten. Und doch kann es jeden von uns treffen. Die Haus durch Zukunft. Frühmorgens klopft es an der Tür, draußen stehen Beamte, ein Schriftstück wird vorgelegt und plötzlich steht die eigene Wohnung hoch. Aber wann darf der Staat das überhaupt? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Welche Rechte habe ich als Betroffener? Und welche Fehler sollte ich unbedingt vermeiden? Das alles besprechen wir heute mit Rechtsanwalt Dr. Niki Haas. Er erklärt uns nicht nur die Theorie, sondern auch ganz praktisch, worauf es in den entscheidenden Minuten ankommt. Spannende Themen also heute bei Recht und Realität.
SPEAKER_02Recht und Realität. Das Austria Föstmagazin für Gerechtigkeit.
SPEAKER_00Willkommen zurück bei Recht und Realität. Kaum ein staatlicher Eingriff trifft den Menschen so unmittelbar wie das Eindringen in die eigenen vier Wände. Das Hausrecht ist eines der ältesten und sensibelsten Grundrechte. Umso wichtiger ist es, klar zu wissen, was darf der Staat, was darf er nicht und wo verläuft die Grenze. Genau das klären wir heute mit meinem Gast, Rechtsanwalt Dr. Niki Haas, der schon zahlreiche Betroffene ihn aus solchen Situationen begleitet hat. Niki, vielen Dank, dass du da bist. Bevor wir ins Detail gehen, beginnen wir mal bei den Grundlagen. Was ist eine Hausdurchsuchung im rechtlichen Sinn? Und worin unterscheidet sie sich zum Beispiel von anderen Ermittlungsmaßnahmen?
SPEAKER_01Liebe Conny, vielen Dank für die Einladung zu diesem spannenden Thema. Rechtlich gesehen ist eine Hausdurchsuchung eine Ermittlungsmaßnahme, bei der Behörden gezielt Orte durchsuchen, um einerseits eine gesuchte bzw. verdächtige Person zu finden, oder in den meisten Fällen um Beweismittel oder Vermögenswerte zu sichern, die für ein Strafverfahren wichtig sein können. Eine solche Durchsuchung ist klar einer der intensivsten Eingriffe ins Grundrecht auf Achtung der Wohnung und deshalb auch nur unter engen Voraussetzungen rechtlich überhaupt erlaubt. In die Praxis übersetzt heißt das, der Staat darf nicht ein bisschen schmöckern, ob da was ist, sondern nur suchen, wenn ein konkreter Verdacht und ein konkreter Zweck dahinter steht. Einerseits nach Personen und andererseits nach Beweismitteln.
SPEAKER_00Und wo darf der Staat suchen? Nur in meiner Wohnung oder auch im Büro oder im Auto?
SPEAKER_01Kurz gesagt kann eine Hausdurchsuchung überall dort durchgeführt werden, wo der Betroffene, etwas salopp gesagt, sein Revier hat. Das kann in der Wohnung, dem Wohnhaus, einzelnen Keller abteilen oder zum Beispiel auch in einer gemieteten Garage genauso sein wie im Büro oder sonstigen Geschäftsraum oder im Auto, wenn es zum Bereich des Durchsuchten gehört. Oder sogar auch in Räumen dritter Personen, wenn dort Beweismittel vermutet werden. Entscheidend ist also nicht, ob es wohnlich ist, sondern ob es ein abgegrenzter Bereich ist, über den der Betroffene oder sogar auch jemand Dritter ein Haus- bzw. Nutzungsrecht hat.
SPEAKER_00Ein Dritter, das heißt auch in der Wohnung der Freundin, der Mama.
SPEAKER_01Das kann theoretisch auch der Fall sein, wenn dort eben zum Beispiel Beweismittel vermutet werden, die zu der Straftat gehören, die dem Betroffenen vorgeworfen werden.
SPEAKER_00Dort dürfen dann aber nur die Beweismittel des Betroffenen sichergestellt werden. Oder wie schaut das aus?
SPEAKER_01Einerseits ist wichtig, dass die Räumlichkeiten, die untersucht werden dürfen, ganz konkret im Beschluss genannt werden. Und andererseits dürfen nur Beweismittel sichergestellt werden, die konkret das laufende Strafverfahren betreffen.
SPEAKER_00Danke für diesen ersten Einblick. Liebe Zuhörer, dranbleiben, gleich geht's weiter.
SPEAKER_02Recht und Realität, das Austria Föstmagazin für Gerechtigkeit mit Cornelia Heider. Immer neu am Dienstag von 11 bis 12.
SPEAKER_00Ihr hört Recht und Realität. Heute geht es um das Thema Hausdurchsuchung. Und zu Gast ist bei mir Rechtsanwalt Dr. Niki Haas. Niki, kommen wir mal zur Kernfrage, die sich wohl jeder hier stellt. Wann darf es überhaupt zu einer Hausdurchsuchung kommen? Und welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
SPEAKER_01Nachdem es hier natürlich um massive Eingriffe ins Privatleben geht, gibt es ganz strenge Voraussetzungen. Erstens muss ein konkreter Verdacht gegen einen Betroffenen vorliegen. Ein irgendwas stimmter Nicht reicht für die Begründung einer Hausdurchsuchung niemals aus, sondern es müssen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich entweder eine verdächtige Person im durchsuchten Objekt aufhält oder sich dort für die Aufklärung eines strafrechtlichen Verdachts relevante Beweismittel bzw. Vermögenswerte befinden. Eine bloße Hoffnung der Strafverfolgungsbehörden auf sogenannte Zufallsfunde reicht also nicht aus. Zweitens braucht es ein bestimmtes Suchziel. Gesucht wird nicht alles, sondern bestimmte Unterlagen der Datenträger, Gerätschaften oder Spuren. Zumindest der Typ muss im Beschluss erkennbar sein. Es muss das Suchziel im Beschluss allgemein umschrieben werden, wie beispielsweise Geschäftsunterlagen zu Projekt XY, Daten aus dem Zeitraum von BIS betreffend das Geschäft YZ und so weiter. Drittens muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Das heißt, dass der Eingriff zur Klärung des Vorwurfs geeignet und nötig sein muss, es darf zu keiner Hausdurchsuchung wegen eines Bagatelldelikts kommen. Oder wenn mildere Mittel reichen, um das Ermittlungsziel zu erreichen, darf ebenfalls keine Hausdurchsuchung stattfinden.
SPEAKER_00Und kannst du unseren Zuhörern einmal erklären, wie rennt denn so ein Ablauf ab? Wer ordnet eine Hausdurchsuchung an, wer muss sie bewilligen und welche Rolle spielen dabei der Staatsanwalt und die Gerichte?
SPEAKER_01Die Staatsanwaltschaft beantragt bzw. ordnet die Hausdurchsuchung als Ermittlungsmaßnahme an. Sie muss den Verdacht begründen und das Suchziel abstecken. Das Gericht kontrolliert und bewilligt die Anordnung vorab. Ein richterlicher Beschluss ist hier die Regel. Ohne diese Kontrolle ist die Maßnahme grundsätzlich rechtsfriedig. Außer wenn sogenannte Gefahr ein Verzug besteht, dann kann die Bewilligung auch nachgereicht werden. Die Kriminalpolizei führt die Durchsuchung vor Ort durch, zeigt den Beschluss, setzt die Maßnahmen, protokolliert Sicherstellungen und Beschlagnahmungen. In manchen Fällen wird sie dabei von der Staatsanwaltschaft begleitet. Kurz gesagt, die Staatsanwaltschaft will, das Gericht muss dazu Ja sagen und die Polizei macht's.
SPEAKER_00Ein konkretes Beispiel für unsere Hörer. Es ist früh morgens, der Beamte klopft an der Tür. Welches Schriftstück muss er dann vorlegen und was muss da drinstehen, damit das alles überhaupt rechtsmäßig über die Bühne gehen kann?
SPEAKER_01Im Regelfall muss eine gerichtlich bewilligte Durchsuchungsanordnung, also ein sogenannter Durchsuchungsbeschluss, vorgezeigt werden. Meistens machen das die Kriminalbeamten auch. Dieser Durchsuchungsbeschluss muss insbesondere Folgendes enthalten. Erstens, wer ermittelt, also welche Staatsanwaltschaft, welches Aktenzeichen, gegen wen besteht der Verdacht auf eine Straftat. Zweitens, welcher Tatvorwurf besteht? Also wegen welcher Straftat, zumindest grob umschrieben, wird ermittelt. Drittens, welche Räume dürfen durchsucht werden? Das muss im Beschluss ganz genau angeführt sein. Viertens, wonach wird konkret gesucht? Also in der Regel die Art der Beweismittel, die sichergestellt werden sollen. Fünftens, warum ist diese Maßnahme erforderlich und verhältnismäßig? Und zuletzt muss eine, sechstens, Rechtsbelehrung enthalten sein über die Rechte des Betroffenen und die ihm zustehenden Rechtsmittel gegen diese Anordnung. Pauschale Formeln wie, wir schauen einmal überall, sind eine red flag und können rechtswidrig sein. Das muss man den Beamten auch mitteilen. An der Tür kann man sinngemäß darauf bestehen, bevor ihr in meine Kästen schaut, hätte ich gern das Papier gesehen.
SPEAKER_00Und gibt es Ausnahmefälle, wo auch in die Kastel geschaut werden darf ohne das Papier und faktisch bei gefahrenverzug und wo liegt da die Grenze zur reinen Willkür?
SPEAKER_01Ja, diese Fälle gibt es aber nur in ganz begrenzten Ausnahmefällen. Und zwar, wenn der Staatsanwaltschaft keine Zeit bleibt, vorher einen richterlichen Beschluss zu holen. Etwa, weil sonst Beweismittel verschwinden, vernichtet oder verschoben werden könnten, dann darf die Kriminalpolizei ohne vorherige richterliche Genehmigung selbst die Hausdurchsuchung durchführen. Dann gilt, dass die Staatsanwaltschaft unverzüglich die nachträgliche Bewilligung des Gerichts einholen muss und das Gericht im Nachhinein zu prüfen hat, ob Gefahr im Verzug auch tatsächlich vorgelegen ist. Die Grenze zur Willkür kann man vielleicht so zusammenfassen. Ein Wir hatten gerade im Bauchgefühl, der Kriminalpolizei reicht sicherlich nicht. Es müssen auch in diesen Fällen konkrete, nachvollziehbare Gründe dokumentiert sein, warum kein Abwarten möglich war.
SPEAKER_00Gleich sprechen wir noch darüber, was in diesem entscheidenden Moment dann wirklich wichtig ist.
SPEAKER_02Recht und Realität, das Astreafstmagazin für Gerechtigkeit.
SPEAKER_00Schön, dass ihr wieder dabei seid. Mein heutiger Gast ist Rechtsanwalt Dr. Niki Haas, der uns durch das oft beängstigende Thema Hausdurchsuchung führt. Niki, nehmen wir mal an, die Anordnung liegt jetzt vor, die Beamten stehen in der Wohnung. Was ist jetzt das Wichtigste, das ein Betroffener wissen muss? Welche Rechte hat er und dafür zum Beispiel auf seinen Anwalt warten?
SPEAKER_01Die drei goldenen Regeln lauten. Erstens, Ruhe bewahren. Auch wenn einem gerade das Herz in die Hose rutscht, aufgrund dieser klarerweise beunruhigenden Situation. 2. Durchsuchungsbeschluss verlangen und genau prüfen. Es gab auch schon Hausdurchsuchungen in der falschen Wohnung, weil sich die Polizei bei der Top-Nummer vertan hat. Aber gewöhnlich prüfen die Beamten natürlich vorab auch die Identität. Drittens, Rechtsanwalt anrufen. Und zwar mit einem Telefon eines Polizisten. Weil wenn man das eigene Mobiltelefon entsperrt, kann es einen Polizist abnehmen und es ist für diesen offen. Der Betroffene hat einige Rechte. Er hat das Recht, der Hausdurchsuchung selbst beizuwohnen. Weiters hat er das Recht, eine Vertrauensperson und einen Rechtsanwalt beizuziehen. In der Praxis warten die Beamten oft eine gewisse Zeit, bis der Rechtsanwalt auch wirklich da ist. Sie müssen aber nicht alles komplett auf Eis legen. Realistisch ist, dass die Beamten die Durchsuchung vorbereiten, bevor der Rechtsanwalt kommt, aber circa eine halbe Stunde bis eine Stunde warten ist in der Regel schon möglich. Merksatz für den Ernstfall, nicht diskutieren, nicht plaudern, zuerst Anwalt, dann reden wir weiter.
SPEAKER_00Plaudern bringt mich zur nächsten Frage. Muss ich mit den Beamten grundsätzlich reden? Also muss ich Fragen beantworten oder Passwörter herausgeben, Tresore öffnen. Also wie weit reicht die Mitwirkungspflicht und wo darf ich blockieren?
SPEAKER_01Das ist ein großer Klassiker. Die Beamten geben sich amikal und verleiten den Betroffenen zum Plaudern. Diese Äußerungen werden dann aber häufig vermerkt und finden sich so im Akt, wo sie das ganze Verfahren negativ beeinflussen können. Als Beschuldigter muss man grundsätzlich gar nichts sagen. Man hat das umfassende Recht zu schweigen. Auch wenn es unhöflich wirkt, bitte ja keinen Smalldog off the record, auch das landet im Akt und kann dann zum Nachteil wirken. Die Mitwirkungspflicht ist kurz so umschrieben. Als Beschuldigter besteht grundsätzlich gar keine Verpflichtung, aktiv bei der Hausdurchsuchung mitzuwirken. Man muss zum Beispiel die Dinge nicht selbst raussuchen. Man ist auch nicht verpflichtet, Passwörter oder Zugangscodes bekannt zu geben. Die Behörden können Geräte beschlagnahmen und technisch auswerten. Aber der Betroffene muss ihnen den Schlüssel dazu nicht servieren. Kurz kann man sich merken, Mund zu, Handy zu, Tresor zu, bis man mit dem Rechtsanwalt gesprochen hat. Das soll aber nicht heißen, dass man unkooperativ sein soll. Man sollte jedenfalls die Türe öffnen, weil sie sonst zwangsweise geöffnet wird. Sich in irgendeiner Weise selbst belasten muss man sich aber keinesfalls.
SPEAKER_00Wo ist hier die Grenze? Also welchen Pflichten habe ich und wo bin ich bei zum Beispiel schon bei einer Beweismittelunterdrückung?
SPEAKER_01Der Betroffene darf schweigen, muss nicht aktiv mithelfen und kann rechtlich auch alles prüfen lassen. Hingegen darf der Betroffene nicht Beweismittel verstecken, vernichten oder manipulieren, zum Beispiel den USB-Stick schnell runterspülen, das ist keine gute Idee. Natürlich darf man niemals Beamte körperlich behindern oder gar attackieren oder eine Durchsuchung, die rechtmäßig angeordnet ist, mit Gewalt zu verhindern versuchen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Abendshandlung läuft, ist alles, was die Spurenbeseitigung aussieht, brandgefährlich. Da geht es schnell Richtung Strafbarkeit. Klare Linie, passiv werden, im Sinne von keine Zugänge herausgeben, ja. Sabotieren, nein.
SPEAKER_00Jetzt nehmen wir an, die Durchsuchung ist vorbei, die Gegenstände wurden sichergestellt. Welche rechtlichen Folgen hat das und welche Rechtsmittel stehen mir nachträglich dann offen?
SPEAKER_01Nach der Hausdurchsuchung sollte der Betroffene von der Kriminalpolizei mehrere Dokumente bekommen. Erstens die gerichtlich bewilligte Anordnung der Hausdurchsuchung und zweitens ein Protokoll, auf dem die sichergestellten oder beschlagnahmten Gegenstände aufgelistet sind. Für zweiteres hat die Kriminalpolizei 24 Stunden Zeit. Dann sollte man in einem nächsten Schritt mit dem Rechtsanwalt folgende Fragen klären. War die Hausdurchsuchung rechtmäßig? Gab es laut dem Akt einen begründeten Verdacht? War die Anordnung bestimmt und verhältnismäßig? Waren die Sicherstellungen und Beschlagnahmen der Gegenstände auch vom Beschluss gedeckt? Wurden besondere Schutzbereiche wie Berufsgeheimnisse oder Verteidigungsunterlagen verletzt? Lohnt sich eine Beschwerde gegen einen Bewilligungsbeschluss? Oder ein Rechtsmittel gegen die Sicherstellungen oder Beschlagnahmen? Wichtig ist hier zu bedenken, dass die Fristen relativ kurz sind, typischerweise 14 Tage bzw. wenige Wochen. Also nicht erst drüber schlafen und dann irgendwann schauen, sondern rasch handeln, insbesondere rasch einen Rechtsanwalt kontaktieren und beiziehen.
SPEAKER_00Das ist ein wichtiger Punkt. Liebe Zuhörer, dranbleiben, gleich sprechen wir noch über die wichtigen Maßnahmen während der Hausdurchsuchung.
SPEAKER_02Recht und Realität, das Austria First Magazin für Gerechtigkeit.
SPEAKER_00Zu Gast ist Rechtsanwalt Dr. Niki Haas, mit dem wir heute das Thema Hausdurchsuchung von allen Seiten beleuchten wollen. Niki, jetzt der ganz praktische Teil, der unsere Zuhörer am meisten interessieren dürfte. Praktisch ist ein paar Grundregeln, die du jedem Mandanten mitgibst.
SPEAKER_01Eine Kurzfassung der Praxistips kann folgendermaßen lauten. Erstens, Ruhe bewahren. Keine Panikaktionen, auch keine spontanen Geständnisse. 2. Beschluss zeigen lassen, durchlesen, kopieren oder fotografieren. Häufig hat die Kriminalpolizei auch ein Exemplar für den Betroffenen mit. Drittens, sofort Verteidiger anrufen und darauf bestehen, dass die Amtshandlung erst beginnt, wenn er anwesend ist. Viertens, keine Aussagen zur Sache. Auch kein Smalltalking. Die Beamten sind häufig sehr freundlich und verzetteln den Betroffenen in Gespräche. Bitte aufpassen, es kann jede Äußerung im Akt landen. 5. Mitgehen. Gemeinsam mit dem Rechtsanwalt und alles dokumentieren. Wer ist da, was wird gemacht, was wird angeschaut, was wird mitgenommen. Sechstens, nur das hergeben, was vom Beschluss gedeckt ist. Nichts darüber hinaus. Sonst können sogenannte Zufallsfunde produziert werden. 7. Berufsgeheimnisse und Verteidigungsunterlagen besonders schützen. Wenn man beispielsweise als Journalist tätig ist, sollte man für die Unterlagen, die die journalistische Tätigkeit betreffen, Widerspruch erheben und eine Versiegelung verlangen. Dies sollte schon im Durchsuchungsprotokoll aufgenommen werden.
SPEAKER_00Und parallel jetzt dazu, was sind die typischen Fehler, die Betroffene aus Nervosität oft machen?
SPEAKER_01Was Menschen in der Nervosität und der ungewöhnlichen Situation gern falsch machen, kann man so zusammenfassen. Häufigstes und größtes Problem, der Betroffene redet drauf los, um das Missverständnis schnell zu klären und zerschießt sich damit häufig die eigene Verteidigung. Weiters wird häufig freiwillig alles geöffnet und hergezeigt, obwohl der Beschluss das gar nicht erfasst. Man sollte auch aufpassen, dass man nicht Unterlagen wegräumt während der Durchsuchung. Das kann leicht nach Vernichtung aussehen und somit strafbar sein. Weiters sollte man keinesfalls einer sogenannten freiwilligen Nachschau zustimmen, obwohl gar kein echter Hausdurchsuchungsbeschluss da ist. Da bitte aufpassen, man schenkt damit aussichtsreiche Rechtsmittel. Weiters wird oft vergessen, sich selbst ein eigenes Protokoll, eigene Notizen und Kopien anzufertigen. Das kann dazu führen, dass später niemand mehr genau weiß, was passiert ist und man auf die Aufzeichnungen der Kriminalpolizei angewiesen ist.
SPEAKER_00Kannst du uns zum Abschluss vielleicht alles in einem Satz zusammenfassen? Was muss jeder über das Verhalten bei einer Hausdurchsuchung wissen?
SPEAKER_01Wenn man es auf einen Satz runterbrechen will, bei einer Hausdurchsuchung gilt, ruhig bleiben, nichts sagen, Rechtsanwalt anrufen, mit dem wird dann die Strategie für die Verteidigung entworfen.
SPEAKER_00Lieber Niki, wir sind jetzt leider schon am Ende unserer Sendezeit angekommen. Vielen herzlichen Dank, dass du da warst und dieses Thema so klar und verständlich erklärt hast.
SPEAKER_01Liebe Conny, danke für die Einladung. Gerne komme ich wieder.
SPEAKER_02Recht und Realität. Das AustriaFöst Magazin für Gerechtigkeit mit Cornelia Haider. Immer neu am Dienstag von 11 bis 12 und jederzeit zum Nachhören auf AustriaFöst.at