Jahrbuch "Elektrotechnik für Handwerk und Industrie" 2027
„Elektrotechnik für Handwerk und Industrie“ informiert seit über 50 Jahren über aktuelle Themen im Bereich der Elektrotechnik sowie Energie- und Gebäudetechnik und stellt Trends und Neuerungen vor. Mit seinem breiten Themenspektrum (von Elektrotechnik über Prüftechnik, Gebäude- und Industrietechnik bis hin zu Stromversorgungssystemen und Informationstechnik) bietet das Jahrbuch einen umfassenden Branchenrundblick – natürlich inklusive Infos zum gegenwärtigen Stand der zentralen Vorschriften, Gesetze, Regeln und Normen sowie der wichtigsten Formeln und Schaltzeichen.
Jahrbuch "Elektrotechnik für Handwerk und Industrie" 2027
3.1 Personenqualifikation
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Fachkräftemangel in der Elektrotechnik erfordert neue Wege: Angesichts des massiven Mangels an qualifizierten Elektrofachkräften müssen Unternehmen systematisch verstehen, welche Qualifikationsstufen und Anforderungen die Gesetze und Normen vorsehen. „Elektrofachkraft" ist kein Berufsabschluss, sondern ein Status, der durch anerkannte Ausbildung, aktuelle Kenntnisse und echte Praxiserfahrung in einem bestimmten Fachgebiet definiert wird. Der Beitrag entschlüsselt die verschiedenen Qualifikationsebenen von der elektrotechnisch unterwiesenen Person bis zur Elektrofachkraft und zeigt, wie Betriebe durch gezielte Zusatzqualifikationen, Umschulungen und den strategischen Einsatz von Fachkräften für festgelegte Tätigkeiten ihren Fachkräftemangel praktisch bewältigen können.
Hinweis. Dieses Audio enthält KI-generierte Stimmen.
SpeakerPersonenqualifikation von Jan Frischholz, Martin Griesbeck und Michael Wulf. Vorwort. Die fortschreitende Elektrifizierung und Digitalisierung der Arbeitswelt führen dazu, dass die Ausführung von elektrotechnischen Tätigkeiten einen immer höheren Stellenwert in Unternehmen einnimmt. Dies spiegelt sich auch zunehmend in den Anforderungsprofilen von Stellenangeboten sowie in den Tätigkeitsbeschreibungen von Mitarbeitenden wider. Einer stetig steigenden Zahl fachlich korrekt und sicher zu erledigender elektrotechnischer Aufgaben steht ein akuter und sich zunehmend verschärfender Mangel an qualifizierten Fachkräften gegenüber. Im operativen Alltag müssen die spezialisierten Elektrofachkräfte daher Aufgaben zunehmend priorisieren, was es ihnen erschwert, jeder anfallenden Tätigkeit persönlich oder zeitnah nachzukommen. Zusätzlich sind Elektrofachkräfte gefordert, sich kontinuierlich an neue Technologien sowie an veränderte normative und gesetzliche Anforderungen anzupassen, um stets auf dem aktuellen Stand der Technik zu bleiben und die dazu geltenden Regeln nicht zu vernachlässigen. Angesichts dieser Herausforderungen fokussieren sich immer mehr Unternehmen neben der gezielten Berufsausbildung vermehrt auf die Zusatzqualifizierung von fachfremdem Personal für elektrotechnische Tätigkeiten. Die Erweiterung des eigentlichen Aufgabengebiets ist nicht nur aufgrund immer mehr Vermischungen anderer Berufsgattungen mit elektrotechnischen Inhalten eine gebotene Notwendigkeit, sondern für die Wirtschaft allgemein auch eine attraktive Möglichkeit, Quereinsteiger für elektrotechnische Tätigkeiten zu qualifizieren.
Speaker 1Sie erwerben in kurzer Zeit umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der industriellen Elektrotechnik. In neun Wochen zur Elektrofachkraft in der Industrie. In 14 Tagen zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.
SpeakerSo oder ähnlich verheißungsvoll klingen viele Lokangebote zur Qualifizierung für elektrotechnische Tätigkeiten, die von etlichen Bildungsdienstleistern angeboten werden. Was zunächst einfach und zielführend klingt, ist allerdings an zahlreiche gesetzliche Anforderungen und Regeln geknüpft, die aus gutem Grund zwingend einzuhalten sind. Für den grundlegenden Aufbau sowie für den Erhalt einer rechtssicheren Organisationsstruktur im elektrotechnischen Bereich ergeben sich für Unternehmen und Führungskräfte enorme Anforderungen. Die grundlegenden Pflichten zur Betriebssicherheit umfassen selbstverständlich auch die elektrische Sicherheit. Jeder Arbeitgeber muss den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sicherstellen. Dazu gehört, dass nur Mitarbeiter mit einer ausreichenden Qualifikation elektrotechnische Tätigkeiten verrichten dürfen.
Speaker 1In ⁇ 7 des Arbeitsschutzgesetzes heißt es beispielsweise Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten?
SpeakerHäufig herrscht in Betrieben neben Unsicherheit hinsichtlich des Einsatzes fachfremder Mitarbeiter für elektrotechnische Tätigkeiten auch viel Unwissenheit über gesetzliche Anforderungen, die daran geknüpft werden. Mit welcher Qualifikation darf Personal rechtssicher im Bereich der Elektrotechnik eingesetzt werden? Wie kann eine Qualifizierung von fachfremdem Personal für elektrotechnische Tätigkeiten erfolgen? Diese und weitere Fragen treiben Unternehmen aktuell immer häufiger um. Dieser Beitrag bietet eine Übersicht zu den grundlegenden Anforderungen, die an Elektrofachkräfte gestellt werden und zeigt Möglichkeiten für eine zielgerichtete Qualifikation nicht ausreichend qualifizierter oder fachfremder Mitarbeiter für elektrotechnische Tätigkeiten auf. Hinweis In den Ausführungen betrachten wir vorwiegend den Weg einer Qualifizierung mittels regulärer Berufsausbildung. Akademische Abschlüsse sollen hier nicht näher eingeordnet werden. Die grundlegenden Anforderungen an Elektrofachkräfte gelten für diese jedoch ebenso. Definition einer Fachkraft. Der Allgemeinbegriff Fachkraft ist, ebenso wie zum Beispiel Sachverständiger, kein geschützter Begriff. Jeder kann zunächst von sich behaupten, Fachkraft in einem bestimmten Bereich zu sein. Dennoch lässt sich die Begriffsbedeutung durch die gängige Praxis und offizielle Stellen leicht eingrenzen.
Speaker 1Laut Duden ist eine Fachkraft jemand, der innerhalb seines Berufs und oder seines Fachgebiets über die entsprechenden Kenntnisse und oder Fähigkeiten verfügt.
SpeakerSeitens des zuständigen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, kurz BMAS, wird unter einer Fachkraft eine Person mit einer abgeschlossenen Ausbildung verstanden, also eine Person, die sich über einen Schulabschluss hinaus für eine fachliche Tätigkeit qualifiziert hat. Recherchiert man weiter, findet man eine Vielzahl an wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Abhandlungen zu diesem Thema. Schnell gelangt man dabei zu der Erkenntnis, dass in Deutschland unter einer Fachkraft eine Arbeitskraft verstanden wird, die eine mindestens zweijährige Berufsausbildung im dualen System oder an einer Fachschule absolviert hat. Daraus wird abgeleitet, dass sich die betreffende Person für eine fachliche Tätigkeit in ihrem Einsatzgebiet, in dem sie auch ihre Ausbildung durchlaufen hat, qualifiziert hat. Diese Auslegung wird durch eine Stellungnahme der damaligen Bundesregierung im Rahmen der Drucksache 17-4072 vom 15. Februar 2011 zum Fachkräftemangel bestätigt.
Speaker 1Unter einer Fachkraft versteht die Bundesregierung grundsätzlich sowohl Personen mit einer anerkannten akademischen als auch einer anerkannten andweitigen, mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung.
SpeakerDas Spektrum einer möglichen beruflichen Qualifizierung ist breit. Neben rein schulischen Ausbildungen, der klassischen dualen Berufsausbildung und einem Studium gibt es noch unzählige Zusatzqualifikationen und Aufstiegsfortbildungen, die eine fachliche Expertise vermitteln können. Nach oben hin sind einer beruflichen Qualifikation wenige Grenzen gesetzt. Will man genauer erfahren, was Wirtschaft und öffentlicher Dienst unter einer Fachkraft verstehen, bieten Stellenausschreibungen gute Hinweise dazu. In Stelausschreibungen wird meist klar benannt, welche konkreten Anforderungen an eine benötigte Fachkraft gestellt werden. Ist eine bestimmte Stelle zu besetzen, werden beispielsweise an einen Entwicklungsingenieur andere Anforderungen geknüpft, als an einen Facharbeiter in einer Betriebsinstaltung. Beide benötigen eine fachliche Qualifikation, jedoch unterscheiden sich die erlernten Inhalte ihrer Berufsqualifizierung und die Anforderungen an ihre vorhandene Berufsqualifikation aufgrund der individuellen Tätigkeitsschwerpunkte erheblich. In der Elektrotechnik tätige Personen In diesem Abschnitt geben wir einen kurzen Überblick über die zahlreichen elektrotechnischen Qualifikationsstufen, wie Sie in der VDE 1000-10 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen und auch seitens der Unfallversicherer Anerkennung und Erwähnung finden.
Speaker 1In der VDE 1000-10 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen heißt es in Absatz 3.1 zur Elektrofachkraft Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen, die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
SpeakerIm Absatz 3.2 steht zur verantwortlichen Elektrofachkraft.
Speaker 1Person, die als Elektrofachkraft nach 3.1 Fachverantwortung trägt und darüber hinaus mit der Wahrnehmung von Unternehmerpflichten hinsichtlich der elektrotechnischen Anforderungen beauftragt ist.
SpeakerNeben den Anforderungsprofilen an eine Elektrofachkraft, kurz EFK, und verantwortliche Elektrofachkraft, kurz VEFK, beschreibt die VDE 1000-10 auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person, kurz EUP, und beschreibt, wer als Elektrofachkraft in einem begrenzten Teilgebiet, abgekürzt EFKBT, eingesetzt werden kann. Seitens der DEGUV wird noch eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, abgekürzt als EFKFT, ergänzt, die im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift ebenfalls zu den Fachkräften im Bereich der Elektrotechnik gezählt wird. Weitere einschlägige Normen und Regelwerke, wie beispielsweise die VDE 0105100, Betrieb von elektrischen Anlagen, definieren über die allgemeinen Begriffsbestimmungen der VDE 1000-10, hinaus noch zusätzliche Rollenmodelle und Aufgabenstellungen an Elektrofachkräfte. Auch aus anderen Regelwerken werden Anforderungen an qualifiziertes elektrotechnisches Personal gestellt. Ein Beispiel sind die technischen Regeln für Betriebssicherheit, auch bekannt als TRBS 1203, in denen die Anforderungen an eine zur Prüfung elektrischer Arbeitsmittel befähigten Person entsprechend ⁇ 2 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung definiert sind. Dieser Beitrag beschränkt sich auf die Bestimmungen aus den Unfallverhütungsvorschriften der DGUV und den Normen von DIN und VDE. Wer ist Elektrofachkraft? Um besser zu verstehen, welche Anforderungen seitens der Regelsätzer an Fachkräfte im Bereich der Elektrotechnik gestellt werden, folgt eine Zusammenfassung von wichtigen Normen und Regelwerksauszügen. Die DGUV Vorschrift 3, Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel legt in ⁇ 2 Absatz 3 folgendes zu Elektrofachkräften fest.
Speaker 1Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen, die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
SpeakerDie Durchführungsanweisungen zu Paragraf 2, Absatz 3 der DEGUV.
Speaker 1Vorschrift 3 beschreiben Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, zum Beispiel als Elektroingenieur, Elektrotechnikerin, Elektromeister, Elektrogesellen, nachgewiesen. Sie kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden. Der Nachweis ist zu dokumentieren.
SpeakerDie VDE 1000-10 Konkretisiert in Absatz 4.3 die grundlegende Anforderung an eine Elektrofachkraft. Die Grundlage für die Qualifikation einer Elektrofachkraft ist in der Regel mit dem Abschluss einer der nachstehend genannten fachlichen Ausbildungen des jeweiligen Arbeitsgebietes der Elektrotechnik vorhanden. Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zum Gesellen oder zur Gesellin oder zum Facharbeiter bzw. zur Facharbeiterin. Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker bzw. zur staatlich geprüften Technikerin. Ausbildung zum Industriemeister oder zur Industriemeisterin. Ausbildung zum Handwerksmeister oder zur Handwerksmeisterin. Ausbildung zum Diplomingenieur bzw. zur Diplomingenieurin, Bachelor oder Master. Zusätzlich heißt es im Anhang A zu Abschnitt 4.3.
Speaker 1Aufgrund der Vielfältigkeit von Ausbildungsberufen und Studiengängen ist eine pauschale Aussage darüber, ob eine Ausbildung im Hinblick auf die zu übertragenden Aufgaben als Grundlage für die Qualifikation als Elektrofachkraft gelten kann, nicht ohne weiteres möglich. Dieses kann nur individuell anhand der Ausbildungsinhalte bewertet werden. Die Eignung für die zu übertragende Aufgabe beurteilt der fachliche Vorgesetzte.
SpeakerIn ⁇ 3 Grundsätze der DGUV Vorschrift 3 heißt es in Absatz 1.
Speaker 1Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.
SpeakerLaut der VDE 1000-10 bildet eine anerkannte Ausbildung die grundlegende Voraussetzung, um als Elektrofachkraft Einsatz finden zu können. Zur Beurteilung der fachlichen Ausbildung kann gemäß ⁇ 2 Absatz 3 der DGUV-Vorschrift 3 jedoch auch eine mehrjährige berufliche Tätigkeit in einem betreffenden elektrotechnischen Aufgabengebiet herangezogen werden. Zunächst unabhängig davon, wie die geforderte grundlegende Ausbildung erlangt wurde, ist wesentlich, dass die weiteren genannten Anforderungen ebenfalls erfüllt sein müssen. Elektrofachkraft ist kein Berufsabschluss, den man durch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium erwirbt, sondern es handelt sich dabei eher um einen Status, der eine Qualifikation beschreibt. Genau genommen beschreibt sie den Status quo an Ausbildung, gesammelter Berufserfahrung und den Kenntnisstand einschlägiger Normen und Regelwerke, die für den Einsatzbereich der EFK gelten. Während ein erworbener Berufsabschluss auch bei mangelnder persönlicher Eignung nicht verloren gehen kann, ist dies bei einem Status durchaus möglich. Erfüllen der Qualifikationsanforderungen an eine EFK. Jede Elektrofachkraft muss über die grundlegende berufliche Ausbildung hinaus über ausreichende Erfahrungen in ihrem jeweiligen Fachgebiet und über einen aktuellen Kenntnisstand einschlägiger Normen und Regelwerke verfügen. Jeder Unternehmer trägt die Verantwortung für die betriebliche Sicherheit in seinem Unternehmen. Daraus ergibt sich auch die Auswahlverantwortung für das von ihm eingesetzte Personal. Durch den Unternehmer, sofern dieser selbst fachlich dazu geeignet ist oder von einer von ihm dafür bestellten fachlichen Führungskraft, einer VEFK, muss beurteilt werden, ob eine Person für die Durchführung einer elektrotechnischen Tätigkeit ausreichend qualifiziert ist. Ein Gesellen- oder Facharbeiterbrief allein reicht nicht aus, um die Qualifikationsanforderungen an eine EFK zu erfüllen. Je unkomplizierter etwas ist, umso weniger spezialisiert muss die Person sein, die damit umgeht oder daran arbeitet. Doch während die Fortschritte in der technischen Entwicklung niemandem entgehen, bleibt der damit verbundene Wandel in den Qualifikationsanforderungen von Fachpersonal oft unbemerkt. Ein passendes Beispiel dafür ist das allgemein vorherrschende Bild des Elektrikers. Obwohl diese Berufsbezeichnung nach wie vor alltäglicher Sprachgebrauch ist, werden heute weder im Handwerk noch in der Industrie Elektriker ausgebildet. Fast alle heutigen Ausbildungsberufe beginnen mit der Bezeichnung Elektroniker. Das sprachliche Umschwenken in den vergangenen Jahrzehnten ist insbesondere der Tatsache geschuldet, dass eine einzige fachkundige Person heutzutage selbst in der klassischen Hausinstallation nicht mehr ausreicht, um für Strom aus der Steckdose oder für die passende Beleuchtung zu sorgen. Denkt man zum Beispiel an die zahlreichen Anwendungen, die heutzutage in der Gebäudeautomation, dem sogenannten Smart Home, Einsatz finden, so fordert dies vom Fachpersonal vielfältige Kenntnisse nicht nur in der Energietechnik, sondern auch in der Elektronik- und Automatisierungstechnik. Die elektrotechnischen Ausbildungsberufe in Deutschland werden derzeit in 19 spezifische Einzelberufe gegliedert. Jede dieser Ausbildungen konzentriert sich zunächst auf die Vermittlung von Grundlagen, die für eine spätere Fachtätigkeit in einem bestimmten Berufsfeld notwendig sind. Eine vertiefte Spezialisierung auf eine spezifische betriebliche Tätigkeit erfolgt in der Regel erst nach Abschluss der grundlegenden Berufsausbildung. Die Dauer, in der Fachkenntnisse und Erfahrungen gesammelt werden müssen, um die erforderliche Qualifikation einer EFK zu erreichen, kann nicht einem Ausbildungsplan oder Normen und Regelwerken entnommen werden. Die benötigte Zeit wird durch verschiedene Faktoren bestimmt, wie zum Beispiel Art der grundlegenden Ausbildung, Fachrichtung der grundlegenden Ausbildung, Komplexität des Aufgabengebiets, die persönliche Motivation des Mitarbeiters und-oder, die persönliche Auffassungsgabe des Mitarbeiters. Wichtig! Die Qualifikation kann auch wieder verloren gehen. Ist jemand längere Zeit aus einer Fachtätigkeit heraus oder wurde nicht regelmäßig die benötigte Fachkunde aufgefrischt, geht ein vorhandener EFK-Status wieder verloren und muss erst wieder aufgebaut werden. Eine Elektrofachkraft darf nicht als universell einsetzbar angesehen werden. Wechselt eine Elektrofachkraft zum Beispiel ihr Tätigkeitsfeld in der Elektrotechnik, muss sie auch hier zunächst wieder ausreichende Erfahrungen sammeln und entsprechende Normen und Regelwerkskenntnisse im neuen Einsatzgebiet vorweisen können. Wichtige Hinweise darüber werden auch in der VDE 1000 Teil 10 in Anhang A zu Absatz 4.3 gegeben.
Speaker 1Eine Elektrofachkraft, die umfassend für alle elektrotechnischen Arbeitsgebiete ausgebildet und qualifiziert ist, gibt es nicht. So kann nicht ohne weiteres eine Elektrofachkraft für das Arbeitsgebiet, Elektromaschinenbau im Arbeitsgebiet von Hochspannungsanlagen oder eine Fernmeldefachkraft im Arbeitsgebiet der Niederspannungstallation tätig werden, weil dazu andere Kenntnisse und Erfahrungen erforderlich sind.
SpeakerDie Qualifikation einer Elektrofachkraft kann auch erlöschen, wenn eine Person längere Zeit in einem berufsfremden Arbeitsgebiet tätig war, weil durch Fortschritte in der Technik sowie neue Vorschriften und Normen die aktuellen Kenntnisse und Erfahrungen dann nicht mehr vorliegen. Eine erneute fachliche Tätigkeit mit entsprechender Auffrischung der dafür notwendigen Fachkunde ermöglicht es aber, die Qualifikation als Elektrofachkraft wieder zu erlangen. Elektrofachkraft in einem begrenzten Teilgebiet. Dieser Abschnitt betrachtet, wo laut VDE die Unterschiede liegen zwischen einer Elektrofachkraft, kurz EFK, und einer Elektrofachkraft in einem begrenzten Teilgebiet, abgekürzt EFKBT. Zur EFKBT können laut VDE 1000 Teil 10 Mitarbeiter bestellt werden, die auch ohne fachliche Ausbildung eine mehrjährige Tätigkeit und eine entsprechende Qualifikation in dem betreffenden Arbeitsgebiet nachweisen können. Konkret heißt es in Absatz 4 Punkt 5 der VDE 1000 Teil 10.
Speaker 1Für den Einsatz als Elektrofachkraft in einem begrenzten Teilgebiet der Elektrotechnik darf im Ausnahmefall an die Stelle der fachlichen Ausbildung nach 4.3 auch eine mehrjährige Tätigkeit mit entsprechender Qualifizierung in dem betreffenden Arbeitsgebiet treten. Die Beurteilung der Qualifikation muss durch eine dafür zuständige, verantwortliche Elektrofachkraft erfolgen.
SpeakerLaut den Durchführungsanweisungen zu Paragraf 2. Absatz 3 der DGUV-Vorschrift 3 kann die fachliche Qualifikation einer Elektrofachkraft auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden. Seitens VDE wird hier eine Abstufung vorgenommen und man definiert diese als EFKBT. Auch die DGUV selbst stellt in ihren Durchführungsanweisungen zu ⁇ 2 Absatz 3 der DGUV-Vorschrift klar.
Speaker 1Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, zum Beispiel als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle, nachgewiesen. Sie kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden. Der Nachweis ist zu dokumentieren.
SpeakerAnmerkung: Bei der überprüfenden EFK handelt es sich in der betrieblichen Praxis in der Frage. In der Regel um eine VEFK im Sinne der VDE 1000 Teil 10. Der Einsatz als EFKBT ist gemäß DIN VDE 1000 Teil 10, also nur dann zulässig, wenn eine fachliche Führungsperson sichergestellt hat, dass die betreffende Person über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen für den Einsatz in einem elektrotechnischen Teilgebiet verfügt. Um einen Mitarbeiter als EFKBT einsetzen zu können, müssen neben ausreichenden praktischen Fähigkeiten auch fundierte theoretische Grundlagen nachweislich vorhanden sein. Dies erfordert in der Regel eine mehrjährige praktische Tätigkeit in dem für die Tätigkeit relevanten elektrotechnischen Teilbereich und den Nachweis von ausreichendem theoretischem Wissen zu den Tätigkeiten. Die theoretischen Kenntnisse, die üblicherweise im dualen Ausbildungssystem, insbesondere in der Berufsschule, vermittelt und durch Zeugnisse bescheinigt werden, müssen im Falle der EFKBT auf anderem Wege erlangt und nachgewiesen werden. Dies kann durch spezielle Ausbildungslehrgänge, Schulungen oder innerbetriebliche Qualifizierungsmaßnahmen erfolgen. Diese müssen inhaltlich in Umfang und Niveau passend zu den Tätigkeiten sein. Wichtig, die EFKBT kann nur solche Aufgaben übernehmen, für die nachweislich eine mehrjährige Tätigkeit und notwendiges Fachwissen vorhanden sind. Erwerb der grundlegenden fachlichen Berufsqualifikation. In diesem Abschnitt werden die klassischen Wege einer Berufsqualifikation sowie unterschiedliche Varianten von fachlichen, gegebenenfalls auch nachträglichen, Eignungsnachweisen beleuchtet. Die erste Wahl stellt hier sicherlich die klassische Berufsausbildung dar. Die duale Berufsausbildung ist eine Kombination aus theoretischer Bildung in der Berufsschule und praktischer Ausbildung im Betrieb. Seit Jahrzehnten ist sie ein Erfolgsmodell am Wirtschaftsstandort Deutschland. Auszubilden erwerben hierbei eine praxisorientierte Qualifikation anhand einer bundesweit geltenden Ausbildungsordnung. Dies bietet für Betriebe den Vorteil, dass jede angehende Fachkraft während ihrer Ausbildung dasselbe Grundlagenwissen und Können erwirbt. Laut Berufsbildungsgesetz BBIG, ⁇ 4, Anerkennung von Ausbildungsberufen, obliegt die staatliche Anerkennung von Ausbildungsberufen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder dem sonst zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung. Seit 1977 gibt das Bundesinstitut für berufliche Bildung, kurz BIBB, ein Verzeichnis heraus, das sämtliche laut den Anforderungen des Berufsbildungsgesetzes anerkannten Ausbildungsberufe in Deutschland enthält. Diese Ausbildungsberufe haben in der Regel eine dreieinhalbjährige Ausbildungsdauer und enden mit einer Abschlussprüfung in Theorie und Praxis. In wenigen Fällen wurde eine nur zweijährige Regelausbildung festgelegt. Problemstellung In Zeiten des demografischen Wandels stehen dem Arbeitsmarkt schon heute häufig nicht ausreichend nachrückende Fachkräfte zur Verfügung, um die Zahl rentenbedingt aus der Erwerbstätigkeit ausscheidender Personen zu kompensieren. Die im Vorwort thematisierte Zunahme an auszuführenden elektrotechnischen Tätigkeiten verschärft diese Mangelsituation in manchen Branchen zusätzlich. Als strategische Maßnahme zur Bekämpfung des Fachkräftemangels wurde zuletzt im Juli 2023 die Neufassung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung beschlossen. Zentrale Kriterien für die Fachkräfteeinwanderung sind die Qualifikation und Erfahrung der potenziellen Arbeitskräfte, deren Überprüfung bereits im Vorfeld der Einreise erfolgen soll. Ziel hierbei ist, die gezielte und beschleunigte Zuwanderung dringend benötigter Fachkräfte in allen beruflichen Engpassbereichen zu ermöglichen. Dieser Schritt ist nachvollziehbar, da das zuständige Wirtschaftsministerium aktuell Engpässe in nahezu 150 Berufsgattungen verzeichnet, die sich regional teils noch intensivieren. Der Bereich Elektrotechnik, insbesondere das Elektrotechnikerhandwerk, ist von dieser Mangelsituation maßgeblich betroffen. Im Ausland erworbene Qualifikationen. Da Elektroberufe im Rahmen der Berufsanerkennung, mit Ausnahme der Meisterqualifikationen im Handwerk, nicht zu den sogenannten reglementierten Berufen zählen, ist eine Anerkennung laut Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, kurz BQFG, zunächst nicht notwendig. Allerdings stellt die offizielle Anerkennung den einzigen rechtssicheren Nachweis der Gleichwertigkeit einer Qualifikation dar. Fehlt dieser Nachweis, liegt die gesamte Nachweisführung und Sicherstellung der fachlichen Eignung gemäß Arbeitsschutzgesetz allein in der Verantwortung des Unternehmers bzw. seiner fachlichen Führungskraft, also einer VEFK, ohne entsprechende offizielle Dokumente wie Zeugnisse oder Gleichwertigkeitsbescheide, gestaltet sich die Beurteilung der grundlegenden Befähigung in der Praxis äußerst schwierig und birgt dadurch ein erhöhtes Haftungsrisiko. Qualifikationen, die im Ausland erworben wurden, können allerdings im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens, der sogenannten Validierung, von der jeweils zuständigen Kammer, also Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer, auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen Referenzberuf geprüft werden. Dieses Verfahren schafft Transparenz und kann die notwendige Rechtssicherheit für alle Beteiligten erhöhen. Berufserfahren, aber keine Berufsausbildung. Hat eine Person in einem elektrischen Fachbereich, für den es auch einen Ausbildungsberuf gibt, längere Zeit Tätigkeiten ausgeführt und einige Jahre praktische Erfahrungen gesammelt, zum Beispiel als EFKBT, gibt es die Möglichkeit, zu einem regulären Berufsabschluss zu kommen, auch ohne eine duale Berufsausbildung durchlaufen zu haben. In einem Fall wie oben geschildert, kann auf Rechtsgrundlage des Paragraphen 45 Absatz 2b BIG Zulassung in besonderen Fällen eine sogenannte externen Prüfung abgelegt werden. Diese soll es ermöglichen, einen offiziellen Berufsabschluss nachträglich zu erlangen. Nach Antrag bei der zuständigen Kammer, also HWK oder IHK, entscheidet diese darüber, ob die Person zur Teilnahme an einer Abschlussprüfung zugelassen werden kann. Grundlegende Voraussetzungen für eine Zulassung sind: Eine mindestens eineinhalbmal so lange Berufstätigkeit im Fachbereich, wie die Ausbildungsdauer für den jeweiligen Beruf dauern würde. Und der Erwerb von nötigen Kenntnissen und Fähigkeiten, die normalerweise in der Ausbildung vermittelt werden, muss glaubhaft bei der zuständigen Kammer nachgewiesen werden. Anmerkung: Alle Prüfungsteile müssen in der Regel sowohl in Theorie als auch in Praxis vor der zuständigen Kammer nach der bundeseinheitlichen Prüfungsordnung abgelegt werden. Betriebliche Umschulung. Nach dem BBIG kann ein vollwertiger Abschluss in einem anerkannten elektrotechnischen Ausbildungsberuf auch durch eine betriebliche Umschulung erworben werden. Ablauf und Verkürzung der Umschulung. Eine Umschulung erfolgt grundsätzlich nach den Statuten einer regulären dualen Berufsausbildung. Die Regelausbildungszeit kann hierbei jedoch in vielen Fällen verkürzt werden, sofern die betreffende Person eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt. Sie verfügt bereits über eine abgeschlossene Ausbildung in einem anderen Beruf. Sie kann den Nachweis über mindestens sechs Semester Studium erbringen. Die Entscheidung über die Zulassung zur Abschlussprüfung bei verkürzter Ausbildungsdauer obliegt der jeweils zuständigen HWK oder IHK. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und Ablegen der Prüfungsteile erwirbt die Person auf regulärem Weg einen Gesellen- oder Facharbeiterbrief in einem anerkannten elektrotechnischen Beruf. Qualifizierung fachfremder Personen für elektrotechnische Tätigkeiten. In diesem Abschnitt erfolgt eine kurze Einordnung der Abstufungen unterhalb der vollwertigen Elektrofachkraft, dem Gesellen bzw. Facharbeiter sowie der EFKBT. Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten. Seitens der gesetzlichen Unfallversicherer gehört die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, abgekürzt als EFK FFT zum Kreis der in der Elektrotechnik tätigen Personen. Hinweis. Bei der EFK-FFT handelt es sich um eine Definition der Berufsgenossenschaften. In der VDE 1000-10 wurde die EFK FFT nicht übernommen. Sie bildet jedoch eine sinnvolle Zwischenstufe zwischen einer EUP und der EFKBT. Die Einsatzmöglichkeiten, die einer EFK FFT seitens der Unfallversicherer gestattet werden, sind in den Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3, Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel beschrieben. Die Anforderungen, die an die inhaltliche Qualifizierung gestellt werden, sind im DGUV Grundsatz 303001, Ausbildungskriterien für festgelegte Tätigkeiten im Sinne der Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel enthalten. Beschreibend heißt es zur EFK FFT in der DGUV Information 2030 2 Elektrofachkräfte.
Speaker 1Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten dürfen gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung beschrieben sind, in eigener Fachverantwortung ausführen. Für diese festgelegten Tätigkeiten muss eine entsprechende Ausbildung in Theorie und Praxis nachgewiesen werden.
SpeakerGemäß DGUV Grundsatz 303001 sind festgelegte Tätigkeiten. Gleichartige sich wiederholende Tätigkeiten an elektrischen Betriebsmitteln Laut DGUV handelt es sich hierbei um elektrische Tätigkeiten, die nur im freigeschalteten Zustand durchgeführt werden dürfen und die ausschließlich an Niederspannungsanlagen im Bereich bis 1000 Volt AC und 1500 Volt DC gestattet sind. Die Qualifikation der EFKFT und Einarbeitung in betriebliche Tätigkeiten obliegt dem Unternehmer. Gemäß DGUV Grundsatz 303001 muss die Ausbildung allerdings durch fachlich qualifizierte Personen wie Meister oder Techniker in einem elektrotechnischen Beruf geleitet werden. Einschlägige Erfahrungen in der Berufsausbildung sind hier seitens der DGUV zusätzlich wünschenswert. Eine EFKFT darf nach erfolgter Qualifikation vom Unternehmer gemäß des Delegationsrechtes bestellt werden. Eine EFKFT darf nur Tätigkeiten verrichten, für die sie nachweislich ausgebildet wurde. Für jede dieser Tätigkeiten muss eine schriftliche Arbeitsanweisung vorliegen. Bei der Ausführung ihrer Tätigkeiten darf die EFKFT eigenverantwortlich tätig sein und muss nicht unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft stehen. Als Voraussetzung für eine Zusatzqualifikation zur EFK FFT wird eine abgeschlossene Ausbildung oder eine mehrjährige Tätigkeit in einem technischen Berufsfeld vorgegeben. Vorausgesetzt wird auch, dass sich die vorangegangene Ausbildung oder Tätigkeit um die zusätzlichen Inhalte der festgelegten Tätigkeiten sinnvoll ergänzen lässt. Für festgelegte Tätigkeiten im Rahmen des Handwerks bzw. für handwerksnahe Tätigkeiten wird in Absatz 3 des DGUV-Grundsatz 303001 eine Mindestausbildungsdauer von 80 Stunden veranschlagt, was einer Ausbildungsdauer von ca. 2 Wochen entspricht. Für festgelegte Tätigkeiten in der Industrie und in sonstigen gewerblichen Bereichen werden in Absatz 4 des DGUV-Grundsatz 303001. Die Qualifikationsanforderungen wegen der zu erwartenden höheren Komplexität und eines größeren Umfangs an verschiedenen Tätigkeiten ungleich höher gestellt. Diese werden mit einem Zeitrahmen von bis zu 18 Wochen wie folgt festgelegt. Der Vorkurs für Grundkenntnisse umfasst zwei Wochen. Die Fachtheorie umfasst acht Wochen. Die Fachpraxis umfasst vier Wochen. Die betriebliche Qualifizierung im Betrieb beträgt mindestens vier Wochen. EFK FFT. Beispieltätigkeit im Handwerk. Heizungs- und Klimatechniker können etwa zusätzlich das Anschließen elektrischer Komponenten einer Heizungs- oder Klimaanlage und eigenverantwortliche Inbetriebnahme übernehmen. EFK FFT Beispieltätigkeit in der Industrie. Industriemechaniker können zusätzlich die selbstständige Fehlersuche an elektrischen Steuerungen einer Maschine und den Austausch bestimmter elektrischer Komponenten, wie zum Beispiel Sensoren, Antriebsmotoren oder sonstige Aktoren übernehmen. Wichtig, eine EFKFT darf elektrische Anlagen nicht eigenständig planen, errichten oder verändern. Sie darf abseits der festgelegten Tätigkeiten, in denen sie ausgebildet wurde, keine elektrischen Arbeiten ausführen. Auch die EFKFT bildet einen Qualifikationsstatus, der ohne Zeitnähe der Tätigkeiten und ohne regelmäßige Auffrischung der nötigen Fachkunde verloren gehen kann. Die elektrotechnisch unterwiesene Person. Die elektrotechnisch unterwiesenen Person wird oft als EUP abgekürzt. Sie zählt zwar nicht zu den Elektrofachkräften, reiht sich aber in die Liste von maßgeblich in der Elektrotechnik tätigen Personen ein. Als EUP gilt, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet worden ist. Zur Ausführung einfacher Tätigkeiten muss die EUP laut VDE 1000 Teil 10 Absatz 3.3 über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt worden sein und erforderlichenfalls praktisch angelernt werden, um einfache Tätigkeiten übernehmen zu können, wie etwa den Wechsel von Leuchtmitteln. Eine EUP arbeitet nicht eigenverantwortlich und muss unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft als Pate stehen. Die mit der Leitung und Aufsichtsführung beauftragte Elektrofachkraft muss bei den Tätigkeiten zwar nicht ständig physisch zugegen sein, jedoch darf die EUP nicht von vorgegebenen Arbeitsschritten abweichen, die in einer Arbeitsanweisung durch den Unternehmer beschriebenen sein müssen. Fällt beispielsweise eine Sicherung nach Quittieren erneut aus, muss die leitende und aufsichtführende EFK informiert werden und sich der Aufgabe gegebenenfalls persönlich annehmen. Beispieltätigkeiten für eine EUP sind Als Anlagenbediener das Quittieren von Motorschutzschaltern nach Verklemmen oder Blockieren, als Haustechniker der Austausch defekter Leuchtmittel, als Prüfdienstleister, Prüftätigkeiten innerhalb eines Prüfteams unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft oder in Dachdeckerbetrieben die Installation von PV-Modulen. Die Dauer der Qualifizierung einer EUP richtet sich nach ihrer Tätigkeit. Diese reicht von einfachen Sicherheitsbelehrungen bis hin zu mehrtägigen Einweisungen in eine bestimmte Tätigkeit in Theorie und Praxis, etwa zur Unterstützung im Prüfteam. Durchführung einer Qualifikation für elektrotechnische Tätigkeiten. Grundsätzlich steht es jedem Unternehmer unter Einhaltung sämtlicher gesetzlicher und normativer Anforderungen frei, die Qualifizierung fachfremder Mitarbeiter durch fachlich geeignetes Personal in Eigenregie sicherzustellen. Auch in einer dualen Berufsausbildung, die zu großen Teilen im Ausbildungsbetrieb und nur zu ca. einem Drittel in der staatlichen Berufsschule stattfindet, ist es ähnlich. Um als Ausbildungsbetrieb im dualen Ausbildungssystem in Frage zu kommen, setzen allerdings schon das Berufsbildungsgesetz in ⁇ 27 und 28 oder die Handwerksordnung in ⁇ 21 und 22 für eine qualifizierte Ausbildung Folgendes mindestens voraus. Die Eignung der Ausbildungsstätte. Die persönliche Eignung des Ausbildenden und des Ausbildungspersonals sowie. Die fachliche Eignung des Ausbildungspersonals. Die genannten Anforderungen sollten Unternehmen ebenso für eine Zusatzqualifikation von fachfremden Personen berücksichtigen. Auch wenn das BBIG hier nicht greift, gelten gleichartige Anforderungen seitens der Unfallversicherer auch für eine Zusatzqualifikation zur EFK, FFT oder EUP. Zur EUP wird zum Beispiel seitens der DGUV gefordert, dass sie durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und mögliche Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt wurde. Eine EFK. FFT soll gemäß DGUV-Grundsatz 303001 durch fachlich qualifizierte Personen, zum Beispiel Meister oder Techniker, in einem elektrotechnischen Beruf ausgebildet werden. Diese Vorgaben der DGUV zeigen eindeutig, dass für eine elektrotechnische Zusatzqualifikation von fachfremden Mitarbeitern klare Anforderungen an die Durchführung der Qualifizierungsmaßnahme gestellt werden. Auch die allgemeinen gesetzlichen Anforderungen an die betriebliche Sicherheit und die Qualifikation von Mitarbeitern stehen dem in nichts nach. Geht es zum Beispiel um die gezielte Unterweisung von Beschäftigten im Umgang mit Arbeitsmitteln, werden seitens des Ausschusses für Betriebssicherheit, kurz ABS, klare Anforderungen an das qualifizierende Personal gestellt. Aus diesen Gründen ziehen viele Betriebe zur Ausbildung und Qualifizierung ihrer Mitarbeiter spezialisierte Dienstleister heran. Für die seit Jahren etablierten Zusatzqualifizierungen zur EFK, FFT und EUP existieren zahlreiche seriöse Angebote von etablierten Bildungsdienstleistern. Es ist jedoch Vorsicht geboten, da leider auch viele dubiose Angebote mit teils erschreckenden Fehlinterpretationen hinsichtlich des möglichen Einsatzbereichs und der Befugnisse zusatzqualifizierter Personen auf dem Markt zu finden sind. Hinweis: Siehe hierzu auch das BGHM-Positionspapier Qualifizierung fachfremder Personen für elektrotechnische Arbeiten und einzuhaltende Rahmenbedingungen. Dynamik auf dem Bildungsmarkt. Geleitet von gesellschaftlichen und politischen Diskussionen nimmt der privatwirtschaftliche Bildungsmarkt immer mehr an Fahrt auf. Daraus resultieren leider auch häufig wenig zu Ende gedachte Zertifikatslehrgänge, die eine fachliche Qualifikation in der Elektrotechnik erwirken sollen. Nur ein Beispiel dafür ist eine Zusatzqualifizierung, die bereits seit einiger Zeit von zahlreichen Bildungsdienstleistern in den Fokus gerückt wird, die Elektrofachkraft in der Industrie. Eine Ausbildung, die als meist neunwöchige Maßnahme in Vollzeit angeboten wird und mit einer Prüfungsvorbereitungsphase und anschließender Zertifikatsprüfung in Theorie und Praxis endet. Betrachtet man die im Umlauf befindlichen Ausbildungsinhalte und die Teilnahmevoraussetzungen, wird folgendes deutlich. Im Kern handelt sich bei der EFK-Industrie um eine Qualifizierungsmaßnahme, die den Ausbildungskriterien einer EFK, FFT in der Industrie und in sonstigen gewerblichen Bereichen entspricht. Ohne an dieser Stelle im Detail zu erörtern, warum ein solcher neunwöchiger Intensivkurs durch verschiedene Lernfelder der Elektrotechnik eine fundierte und umfassende berufliche Vollausbildung nicht ersetzen kann, ist eine kritische Einordnung bestimmter Bezeichnungen dennoch notwendig. Einige Anbieter suggerieren mit Titeln wie EFK Industrie oder ähnlich kreativ gewählten Titeln wie Elektrofachkraft DG UVV3 oder geprüfte Elektrofachkraft, fälschlicherweise, dass man durch eine solche Zusatzqualifizierung als Vollwerte Elektrofachkraft anerkannt werden kann. Was seltsam ist, wo doch klar ist, dass der Begriff Elektrofachkraft keinen Ausbildungs- oder Qualifizierungsabschluss, sondern eine Qualifikation beschreibt, die an mehrere Bedingungen geknüpft ist und unternehmensspezifisch beurteilt werden muss. Hierbei wird von solchen Anbietern vermutlich aus Marketinggründen häufig nur im Kleingedruckten erwähnt, dass es sich im Kern eigentlich nur um eine EFK-FFT-Ausbildung im Sinne der Ausbildungskriterien des DGUV-Grundsatzes 303001 handelt und eine erfolgreich durchgeführte Qualifizierung nicht die Auswahlverantwortung des Unternehmers ersetzt. Schlussfolgerung Es ist zunehmend festzustellen, dass sowohl in Industrie- als auch in Handwerksbetrieben ein großes Interesse an Qualifizierungsmaßnahmen wie der EFK, FFT oder wie zum Beispiel der EFK in der Industrie besteht. Die Autoren dieses Beitrags vertreten die Auffassung, dass eine solche Qualifizierung, wenn sie sinnvoll und fundiert gestaltet ist, ein zielführender und hilfreicher Ansatz sein kann, um den Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt zu begegnen. Allerdings sehen wir eine angemessene zeitliche Gestaltung als wichtige Voraussetzung. Ein reiner Crash-Kurs ist wenig hilfreich, da er meist keinen nachhaltigen Lernerfolg sichert und dadurch potenziell die Qualität der ausgeführten Arbeiten sowie die Arbeitssicherheit gefährdet. Viele Unternehmen werden sich in Zukunft vermehrt auf den Einsatz nicht nachweisbar qualifizierter und fachfremder Mitarbeiter für elektrotechnische Arbeiten einstellen müssen. Vorschriften und Regelwerke bieten hier einen gewissen Spielraum. Gleichzeitig stellen sie aber auch klare und hohe Anforderungen an die Qualifikation des eingesetzten Personals. Sie fordern von den Unternehmern entsprechende Nachweise darüber, was den Fachbereichen und Führungskräften einiges abverlangt. Ein voreiliger oder unüberlegter Einsatz von Mitarbeitern in der Elektrotechnik kann schnell zu einem ernsten Fallstrick für Unternehmer und fachliche Führungskräfte werden. Selbst wenn ein Mitarbeiter über eine abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung verfügt, muss der Einsatz für spezifische Aufgaben stets gut begründet und sorgfältig geprüft erfolgen. Personalabteilungen stehen vor der Herausforderung, nicht nur Personal zu akquirieren, sondern in gemeinsamer Absprache mit den Fachbereichen interne sowie externe Möglichkeiten für eine passende Qualifizierung von Mitarbeitern auszuloten. Ist man sich den Gefahren bewusst, die von Elektrizität ausgehen können, sollte es selbst für elektrotechnische Laien nicht erklärungsbedürftig sein, dass hierbei andere Maßstäbe angesetzt werden müssen als für manch andere Tätigkeitsfelder. Der verantwortlichen Elektrofachkraft kommt die wichtige Rolle zu, die Qualifikationsanforderungen festzulegen und sicherzustellen, dass nur geeignetes und ausreichend qualifiziertes Personal für anfallende elektrotechnische Arbeiten eingesetzt wird. Um Haftungsrisiken und den Verlust des Schutzes von Unfall- und Sachversicherern zu vermeiden, bedarf es einer funktionierenden Organisationsstruktur, auch im Bereich der Elektrotechnik. Geeignetes Ausbildungspersonal und entsprechende didaktische Konzepte zur Qualifizierung von Mitarbeitern sind unerlässlich. Der übereilte Einsatz von unzureichend qualifiziertem Personal birgt zudem die Gefahr, dass wichtige Betriebsabläufe gestört werden und vermeidbare Schäden oder Ausfälle an der elektrischen Infrastruktur und Betriebstechnik entstehen. Insbesondere dann, wenn der Weg über eine zusätzliche Qualifikation erfolgt, zum Beispiel zur EFK, F FT, muss Folgendes bei der fachlichen Planung der Ausbildung besonders berücksichtigt werden. Ausbildungsinhalte müssen zur späteren Tätigkeit passen. Die Zeit für die zusätzliche Ausbildung muss ausreichend bemessen sein, um einer Überforderung der zu qualifizierenden Person entgegenzuwirken. In Theorie- oder praktischen Workshops erlernte Inhalte müssen zeitnah am betrieblichen Einsatzort in die Praxis transferiert werden. Nicht ohne Grund ist die Dauer fast aller Ausbildungsberufe in der Elektrotechnik auf mehrere Jahre festgelegt. Im Zuge einer dualen Berufsausbildung kreisen sich die Auszubildenden hierbei langsam nach oben. Die Lernziele einer dualen Berufsausbildung sind so gestaltet, dass die Lernschritte weitestgehend aufeinander aufbauen. Ausbildungsbetriebe sind verpflichtet, sich nach Vorgaben einer sachlichen und zeitlichen Gliederung analog zu einem Rahmenlehrplan der staatlichen Berufsschulen auszurichten. Letzteres soll sicherstellen, dass erlerntes theoretisches Wissen zeitnah in die berufliche Praxis transferiert werden kann. Geht man für eine Zusatzqualifizierung den Weg über einen externen Dienstleister, sollte deshalb zwingend darauf geachtet werden, dass die Inhalte nicht nur passend zu den späteren betrieblichen Tätigkeiten sind, sondern didaktisch auch entsprechend aufbereitet wurden. Unternehmern muss bei solchen Qualifizierungsmaßnahmen bewusst sein, dass ihnen die Aufgabe zukommt, das in Seminaren Erlernte in die betriebliche Praxis zu übertragen und die Feststellung zu treffen, ob alle benötigten Kenntnisse und Erfahrungen für ein weitestgehend eigenverantwortliches Handeln vorhanden sind. Vorteile Um einen Einsatz von gut qualifiziertem Personal zu ermöglichen, entstehen zwar zeitliche und monetäre Herausforderungen, es entstehen jedoch auch zahlreiche Vorteile, die sich langfristig auszahlen. In ihren Tätigkeiten gut ausgebildete und eingearbeitete Mitarbeiter können ihr Wissen von Beginn an besser abrufen und benötigen oftmals nur eine kurze Einarbeitungszeit in neue Tätigkeiten und Technologien. Sie können komplexe Zusammenhänge, die sich oftmals unweigerlich bei elektrotechnischen Tätigkeiten ergeben, in der Regel wesentlich schneller erkennen. Dadurch lassen sich im betrieblichen Alltag Produktionsausfälle, Stillstandzeiten und Instandhaltungskosten allgemein oft stark reduzieren. Fazit. Nicht jede elektrotechnische Tätigkeit erfordert zwingend eine vollwertige Elektrofachkraft im Sinne der Regelwerke. Viele Arbeiten können bei entsprechender Qualifikation auch von Personal erledigt werden, das auf anderem Wege für elektrotechnische Tätigkeiten qualifiziert wurde. Dies bietet Unternehmen wertvolle Flexibilität bei der Personalplanung. Unabhängig vom Qualifikationsgrad haben jedoch alle in der Elektrotechnik tätigen Personen eine Gemeinsamkeit, die nicht verhandelbar ist. Niemand darf eigenständig elektrotechnische Tätigkeiten ausführen ohne eine entsprechende fachliche Ausbildung oder Unterweisung, ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen in dem spezifischen Einsatzgebiet und Kenntnisse einschlägiger Normen und Regelwerke, die im Einsatzgebiet gelten. Merke: Diese grundlegenden Voraussetzungen stellen sicher, dass die Arbeiten sicher und fachgerecht durchgeführt werden und sowohl die Mitarbeiter selbst als auch Dritte vor den Gefahren, die von Elektrizität ausgehen, geschützt sind. Sicherheit hat im Bereich der Elektrotechnik stets oberste Priorität. Infos zu den Autoren. Jan Frischholz ist Fachverantwortlicher für Aus- und Weiterbildung, arbeitet als Fachdozent für die Mebedo-Akademie und ist BDSH geprüfter Sachverständiger im Bereich Elektrotechnik. Seine Seminarfachgebiete sind der Aufbau und Erhalt der Fachkunde von Elektrofachkräften, die rechtssichere Organisation in der Elektrotechnik und das Messen und Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. In der Aufstiegsfortbildung von Meistern und Technikern ist er seit Jahren freiberuflich tätig. Er ist Mitglied im VDE und als Prüfer der IHK Gießen-Friedberg und IHK Kassel im Ehrenamt tätig. Martin Griesbeck ist Teamleiter, Fachdozent und BDSH-Sachverständiger im Bereich Elektrotechnik. Eine seiner Spezialisierungen ist die rechtssichere Organisation von elektrotechnisch unterwiesenen Personen im Prüfteam zum Prüfen von ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln. Er ist Experte im Bereich Messen, Prüfen und Dokumentieren von ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln und selbst als zur Prüfung befähigte Person aktiv. Zudem ist er Fachbuchautor, unter anderem im Hütig-Verlag. Michael Wulf ist Prokurist der Mebedo Consulting und ebenfalls BDSH geprüfter Sachverständiger im Bereich Elektrotechnik. Der Elektrotechnikameister ist als Berater und externe verantwortliche Elektrofachkraft in verschiedenen Unternehmen tätig. Als Dozent leitet er Seminare und Workshops mit den Schwerpunktthemen Organisation im Elektrobereich. Verantwortliche Elektrofachkraft und Anlagenbetreiber Elektrotechnik. Er ist Mitglied im Gremium VDI 4068 und Autor von Fachbeiträgen.